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Transcript

GASP

Gründung

1992 offizielle Existenz-> Maastrichvertrag1997 Reform und Verstärkung-> Amsterdamer Vertrag

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Zusammensetzung

-alle Akteuredes Außenpolitischen Handelns der Mitgliedstaaten sind in GASP eingebunden

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In die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sind alle Akteure des außenpolitischen Handelns der Regierungen eingebunden:

  • Die Staats- und Regierungschefs als "Europäischer Rat". Sie legen die allgemeinen Grundsätze und Leitlinien der GASP fest. Sie können einstimmig gemeinsame Strategien beschließen, die für alle Staaten bindend sind und von der EU durchgeführt werden.
  • Die Außenminister, die monatlich unter Vorsitz des Hohen Vertreters zusammentreten. Der Rat kann auf der Basis einer gemeinsamen Strategie mit qualifizierter Mehrheit gemeinsame Standpunkte oder Aktionen beschließen. Die gemeinsame Aktion ist das stärkste Instrument gemeinsamen Handelns in der Außenpolitik. Solche Aktionen können sowohl politische als auch andere, zum Beispiel militärische Maßnahmen einschließen. Für Beschlüsse, die nicht auf einer gemeinsamen Strategie beruhen, ist Einstimmigkeit erforderlich.
  • Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) mit Sitz in Brüssel, das die Tagesarbeit leistet. Die Mitglieder des PSK erhalten ihre Weisungen direkt aus den Außenministerien der Mitgliedstaaten, die ihrerseits über die "Europäischen Korrespondenten" ständig miteinander in Kontakt stehen.
  • Experten aus den nationalen Ministerien, die unter Leitung des PSK in Arbeitsgruppen Spezialthemen beraten, etwa die Bekämpfung des internationalen Terrorismus oder Probleme auf dem Balkan oder im Nahen Osten.
  • Die Botschafter der Mitgliedstaaten und die Delegationen der Europäischen Kommission überall in der Welt und bei internationalen Organisationen. Sie arbeiten im Rahmen der GASP eng zusammen und stimmen sich gegenseitig ab.

Handeln

-jeder Staat verfolgt seine eigene Außenpolitik-Grunsätze und Leitlinien werden vom EU Rat getroffen -Durchführung: durch Rat der Außenminister -> Qualifizierte Mehrheit-wichtige nationale Gründe verhindern Abstimmung -zur Bewältigung von EU-Krisen gibt es die "Strategie und Frühwarneinheit"-

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Ziele

-Wahrung der Werte, Grundlegenden Interessen, Sicherheit, Unabhängigkeit und Unversehrtheit der EU-Festigung und Förderung der Demokratie -Friedenserhaltung und Stärkung der internationalen Sicherheit -Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte

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Gemeinsame Außen-und Sicherheutspolitik

In die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sind alle Akteure des außenpolitischen Handelns der Regierungen eingebunden:

  • Die Staats- und Regierungschefs als "Europäischer Rat". Sie legen die allgemeinen Grundsätze und Leitlinien der GASP fest. Sie können einstimmig gemeinsame Strategien beschließen, die für alle Staaten bindend sind und von der EU durchgeführt werden.
  • Die Außenminister, die monatlich unter Vorsitz des Hohen Vertreters zusammentreten. Der Rat kann auf der Basis einer gemeinsamen Strategie mit qualifizierter Mehrheit gemeinsame Standpunkte oder Aktionen beschließen. Die gemeinsame Aktion ist das stärkste Instrument gemeinsamen Handelns in der Außenpolitik. Solche Aktionen können sowohl politische als auch andere, zum Beispiel militärische Maßnahmen einschließen. Für Beschlüsse, die nicht auf einer gemeinsamen Strategie beruhen, ist Einstimmigkeit erforderlich.
  • Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) mit Sitz in Brüssel, das die Tagesarbeit leistet. Die Mitglieder des PSK erhalten ihre Weisungen direkt aus den Außenministerien der Mitgliedstaaten, die ihrerseits über die "Europäischen Korrespondenten" ständig miteinander in Kontakt stehen.
  • Experten aus den nationalen Ministerien, die unter Leitung des PSK in Arbeitsgruppen Spezialthemen beraten, etwa die Bekämpfung des internationalen Terrorismus oder Probleme auf dem Balkan oder im Nahen Osten.
  • Die Botschafter der Mitgliedstaaten und die Delegationen der Europäischen Kommission überall in der Welt und bei internationalen Organisationen. Sie arbeiten im Rahmen der GASP eng zusammen und stimmen sich gegenseitig ab.

Durch die Einführung des „Doppelhuts“ des Hohen Vertreters als Vizepräsident der Kommission wurden die GASP und das Außenhandeln der Kommission unter einer koordinierenden Person zusammengefasst, um eine maximale Kohärenz des EU-Außenhandelns zu erreichen. Die Position des Hohen Vertreters für die GASP wurde damit erheblich gestärkt. Die erste Hohe Vertreterin war von 2009-2014 die Britin Baroness Catherine Ashton. Seit 2019 ist der Spanier Josep Borrell Hoher Vertreter für die GASP.Als Vertreter der EU im Bereich der GASP er folgende Rechte und Pflichten:

  • er sorgt im Zusammenspiel mit dem Rat für ein einheitliches, kohärentes und wirksames Außenhandeln der Union
  • er führt im Rat für Außenbeziehungen (RfAB) den Vorsitz (hat aber kein Stimmrecht), trägt durch Vorschläge zur Festlegung der GASP bei und stellt sicher, dass Beschlüsse des RfAB oder des Europäischen Rates durchgeführt werden
  • er führt im Namen der Union den politischen Dialog mit Dritten und vertritt den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen
  • er stützt sich bei der Erfüllung ihres Auftrages auf einen Europäischen Auswärtigen Dienst, der mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet
  • er ist innerhalb der Kommission mit deren Zuständigkeiten im Bereich der Außenbeziehungen und mit der Koordinierung der übrigen Aspekte des auswärtigen Handelns der Union betraut,
  • er kann dem Rat zusammen mit der Kommission Vorschläge vorlegen, wobei der Hohe Vertreter für den Bereich der GASP und die Kommission für die anderen Bereiche des auswärtigen Handelns zuständig ist,
  • er hört und unterrichtet das Europäische Parlament regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der GASP und der GSVP.