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Das Urheberrecht-QUIZ -Leonore
coralemesle
Created on May 22, 2022
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Transcript
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Das Urheberrecht-Quiz
Wieviel weißt du über das Urheberrecht? Was darfst du als Lehrkraft, was nicht? Um mehr darüber zu erfahren, mach das Quiz!
Ist diese Behauptung richtig oder falsch?
Falsch
Richtig
"Im Rahmen des Unterrichts darf die Lehrkraft die Werke Anderer frei nutzen und beliebig bearteiten oder weiterverbreiten: Bildung hat Vorrang vor dem Urheberrecht."
Frage 1
1/10
Versuch es noch mal!
Leider falsch!
Das Urheberrecht gilt auch für Lehrkräfte! Ich muss mich als Lehrer*in an den Regeln des Urheberrechts halten.
WRONG!
Weiter
Richtige Antwort!
Lehrkräfte müssen sich auch an den Gesetzen des Urheberrechts halten. Allerdings gelten für Bildungszwecke Sonderregeln. Aber mehr dazu später....
"Urheberrechtlich geschützt" bedeutet...
Ich muss den Namen des Urhebers angeben, um sein Werk nutzen zu dürfen.
Ich darf ein Werk nur mit Einwilligung des Urhebers nutzen.
Frage 2
2/10
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
Urheberrechtlich geschützt bedeutet, dass ich mir das Einverständnis des Urhebers oder des Rechteinhabers einholen muss, um das Werk nutzen zu dürfen. Dabei reicht es nicht, die Quelle anzugeben: das Einverständnis des Urhebers bleibt notwendig.
weiter
Richtig!
Urheberrechtlich geschützt bedeutet, dass alle Rechte dem Urheber vorbehalten sind. Ich brauche sein explizites Einverständnis, um sein Werk zu nutzen. Eventuell muss ich dafür auch eine Gebühr zahlen.
Das sind freie Lizenzen, die bestimmen, unter welchen Bedingungen ich ein Werk weiter nutzen darf.
Es ist eine Art "Denkfabrik", wo Politiker, Künstler, Lehrer, ... sich austauschen und so auch zu neuen Ideen kommen können.
Das sind gemeinfreie Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Was sind so genannte "Creative Commons" (abgekürzt: CC)?
Frage 3
3/10
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
"Creative Commons" bezeichnen die Nutzungsrechte eines Werkes. Nur die Lizenz "Kein Copyright" (abgekürtzt: CC0) erlaubt es, ein Werk gemeinfrei zu nutzen.
Weiter
Richtige Antwort!
Unter welchen Bedingungen darf ich ein Werk mit diesen CC-Angaben nutzen:
Ich muss den Namen des Urhebers angeben und darf das Werk nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen.
Ich muss den Namen des Urhebers / des Rechteinhabers angeben.
Ich muss den Namen des Urhebers angeben und darf das Werk nicht verändern.
Es gibt verschiedene Creative Commons- Lizenzen.
Frage 4
4/10
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
"Den Namen des Urhebers angeben" wäre dieses Symbol:
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
"Den Namen des Urhebers angeben" + "keine kommerzielle Nutzung des Werkes" :
weiter
Richtig!
Ja, ich darf
Die französische Sängerin Edith Piaf ist am 10. Oktober 1963 gestorben. Darf ich ihre Musikstücke jetzt frei nutzen?
Nein, ich darf noch nicht
Frage 5
5/10
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
Noch nicht! Erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers wird sein Werk gemeinfrei (es fällt ins Public Domain).
weiter
Richtige Antwort!
Die Urheberrechte fallen erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers weg. In dem Fall von Edith Piaf muss ich also bis 2033 warten.
25%
15%
5%
Für Bildungszwecke gelten im Unterricht Sonderregelungen. Wieviel darf ich als Lehrer*in von einem Werk vervielfältigen oder verbreiten?
Frage 6
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
15% = maximal 25 Seiten.
weiter
Richtige Antwort!
... für Fotokopien von Texten UND digitale Kopien (einscannen und abspeichern)
... nur für Fotokopien von Texten, aber NICHT für digitale Kopien (einscannen und abspeichern)
Diese 15%-Regel gilt...
Frage 7
7/10
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
weiter
Richtige Antwort!
... per USB-Stick ihren Schülern geben.
... auf die Homepage der Bildungseinrichtung stellen.
Die Lehrkraft darf die digitale Kopie eines Werkes....
... nur im Präsenzunterricht nutzen.
... auf eine Lernplattform teilen, die nur für ihre Schüler zugänglich ist.
Was ist richtig?
Frage 8
8/10
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
Nein, das ist verboten, denn die Homepage ist allgemein zugänglich: wir befinden uns nicht mit im beschränkten Rahmen des Unterrichts.
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
weiter
Richtige Antwort!
Ja, ich darf
Nein, ich darf es nicht
Ich möchte als Lehrkraft eine Kurzgeschichte vollständig scannen und auf eine Lernplattform für einen asynchronen Unterricht hochladen. Das Werk umfasst 15 Seiten. Darf ich das?
Frage 9
9/10
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
Kleine Werke wie Kurzgeschichten (von maximal 25 Seiten) dürfen vollständig gescannt werden. Ich muss aber die Quelle angeben: Autor, Titel, Verlag, Erscheinungsjahr, Seite.
weiter
Richtige Antwort!
JA
NEIN
Ich arbeite als Lehrkraft für eine private Sprachschule. Genieße ich dann auch diese Sonderregelungen im Urheberrecht?
Frage 10
10/10
Nein, diese Sonderregelungen (oder Privilegien) gelten in diesem Fall nicht, denn sie schließen die kommerzielle Verwendung aus. Und eine private Schule hat ja einen kommerziellen Zweck...
Versuch es noch mal!
Leider Falsch!
Diese Sonderregelungen (oder Privilegien) gelten in diesem Fall nicht, denn sie schließen die kommerzielle Verwendung aus. Und eine private Schule hat ja einen kommerziellen Zweck...
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Richtige Antwort!
100/100
quiz noch mal machen
Geschafft!
Ich hoffe, ihr konntet durch dieses Quiz Einiges über das Urheberrecht lernen!