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Transcript

Wieviel weißt du über das Urheberrecht? Was darfst du als Lehrkraft, was nicht?Um mehr darüber zu erfahren, mach das Quiz!

Das Urheberrecht-Quiz

start

1/10

Frage 1

"Im Rahmen des Unterrichts darf die Lehrkraft die Werke Anderer frei nutzen und beliebig bearteiten oder weiterverbreiten: Bildung hat Vorrang vor dem Urheberrecht."

a

B

Richtig

Falsch

Ist diese Behauptung richtig oder falsch?

WRONG!

Das Urheberrecht gilt auch für Lehrkräfte!Ich muss mich als Lehrer*in an den Regeln des Urheberrechts halten.

Leider falsch!

Versuch es noch mal!

Lehrkräfte müssen sich auch an den Gesetzen des Urheberrechts halten. Allerdings gelten für Bildungszwecke Sonderregeln.Aber mehr dazu später....

Richtige Antwort!

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2/10

Frage 2

Ich darf ein Werk nur mit Einwilligung des Urhebers nutzen.

a

Ich muss den Namen des Urhebers angeben, um sein Werk nutzen zu dürfen.

B

"Urheberrechtlich geschützt" bedeutet...

Urheberrechtlich geschützt bedeutet, dass ich mir das Einverständnis des Urhebers oder des Rechteinhabers einholen muss, um das Werk nutzen zu dürfen.Dabei reicht es nicht, die Quelle anzugeben: das Einverständnis des Urhebers bleibt notwendig.

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Urheberrechtlich geschützt bedeutet, dass alle Rechte dem Urheber vorbehalten sind. Ich brauche sein explizites Einverständnis, um sein Werk zu nutzen. Eventuell muss ich dafür auch eine Gebühr zahlen.

Richtig!

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3/10

Frage 3

Was sind so genannte "Creative Commons" (abgekürzt: CC)?

Das sind gemeinfreie Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind.

c

Es ist eine Art "Denkfabrik", wo Politiker, Künstler, Lehrer, ... sich austauschen und so auch zu neuen Ideen kommen können.

a

Das sind freie Lizenzen, die bestimmen, unter welchen Bedingungen ich ein Werk weiter nutzen darf.

B

"Creative Commons" bezeichnen die Nutzungsrechte eines Werkes. Nur die Lizenz "Kein Copyright" (abgekürtzt: CC0) erlaubt es, ein Werk gemeinfrei zu nutzen.

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Richtige Antwort!

Weiter

4/10

Frage 4

Es gibt verschiedene Creative Commons- Lizenzen.

Ich muss den Namen des Urhebers angeben und darf das Werk nicht verändern.

B

Ich muss den Namen des Urhebers / des Rechteinhabers angeben.

a

Ich muss den Namen des Urhebers angeben und darf das Werk nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen.

c

Unter welchen Bedingungen darf ich ein Werk mit diesen CC-Angaben nutzen:

Die verschiedenen freien Lizenzen, mit ihrem Kürzel und ihrem Symbol. Diese Lizenzen kann man kombinieren.

"Den Namen des Urhebers angeben" wäre dieses Symbol:

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

"Den Namen des Urhebers angeben" + "keine kommerzielle Nutzung des Werkes" :

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Richtig!

weiter

5/10

Frage 5

Nein, ich darf noch nicht

B

Die französische Sängerin Edith Piaf ist am 10. Oktober 1963 gestorben. Darf ich ihre Musikstücke jetzt frei nutzen?

Ja, ich darf

a

Noch nicht! Erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers wird sein Werk gemeinfrei (es fällt ins Public Domain).

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Die Urheberrechte fallen erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers weg. In dem Fall von Edith Piaf muss ich also bis 2033 warten.

Richtige Antwort!

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Frage 6

Für Bildungszwecke gelten im Unterricht Sonderregelungen.Wieviel darf ich als Lehrer*in von einem Werk vervielfältigen oder verbreiten?

a

B

C

5%

15%

25%

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Richtige Antwort!

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15% = maximal 25 Seiten.

7/10

Frage 7

Diese 15%-Regel gilt...

... nur für Fotokopien von Texten, aber NICHT für digitale Kopien (einscannen und abspeichern)

a

... für Fotokopien von Texten UND digitale Kopien (einscannen und abspeichern)

B

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Richtige Antwort!

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8/10

Frage 8

Was ist richtig?

... auf eine Lernplattform teilen, die nur für ihre Schüler zugänglich ist.

B

... nur im Präsenzunterricht nutzen.

a

Die Lehrkraft darf die digitale Kopie eines Werkes....

... auf die Homepage der Bildungseinrichtung stellen.

... per USB-Stick ihren Schülern geben.

D

c

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Nein, das ist verboten, denn die Homepage ist allgemein zugänglich: wir befinden uns nicht mit im beschränkten Rahmen des Unterrichts.

Richtige Antwort!

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9/10

Frage 9

Ich möchte als Lehrkraft eine Kurzgeschichte vollständig scannen und auf eine Lernplattform für einen asynchronen Unterricht hochladen. Das Werk umfasst 15 Seiten. Darf ich das?

Nein, ich darf es nicht

B

Ja, ich darf

a

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Richtige Antwort!

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Kleine Werke wie Kurzgeschichten (von maximal 25 Seiten) dürfen vollständig gescannt werden. Ich muss aber die Quelle angeben: Autor, Titel, Verlag, Erscheinungsjahr, Seite.

10/10

Frage 10

Ich arbeite als Lehrkraft für eine private Sprachschule. Genieße ich dann auch diese Sonderregelungen im Urheberrecht?

B

NEIN

a

JA

Leider Falsch!

Versuch es noch mal!

Nein, diese Sonderregelungen (oder Privilegien) gelten in diesem Fall nicht, denn sie schließen die kommerzielle Verwendung aus. Und eine private Schule hat ja einen kommerziellen Zweck...

100/100

Richtige Antwort!

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Diese Sonderregelungen (oder Privilegien) gelten in diesem Fall nicht, denn sie schließen die kommerzielle Verwendung aus. Und eine private Schule hat ja einen kommerziellen Zweck...

Ich hoffe, ihr konntet durch dieses Quiz Einiges über das Urheberrecht lernen!

Geschafft!

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