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Zentrale Aufgabe is Gesetzgebung

Max 750 Abgeordnete

Sitzordnung richtet sich nicht nach nationaler Herkunft sondern nach Fraktionszugehörigkeit; zur Bildung einer fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete aus einem Viertel der Mitgliedstates (derzeit 7)

Straßburg, Generalsekretariat: LuxenburgEin Teil der Parlamentarischen Arbeit findet auch in Brüssel statt

Sitz

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Europäisches Parlament

Roberta Metsola- Frankreich

Der Präsident

Der Präsident wird für die Dauer von zweieinhalb Jahren, d. h. für die halbe Wahlperiode des Parlaments, gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Der Präsident vertritt das Europäische Parlament nach außen und in seinen Beziehungen zu den übrigen Organen und Einrichtungen der EU.
Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt wurden. Seit 1979 werden sie in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gehören Fraktionen an – sie sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Zugehörigkeit zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen.

Die Fraktionen im Europäischen Parlament

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Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments

Zur Vorbereitung der Arbeit des Europäischen Parlaments im Plenum verteilen sich die Abgeordneten auf ständige Ausschüsse, die jeweils für bestimmte Bereiche zuständig sind. Es gibt 20 parlamentarische Ausschüsse. Ein Ausschuss umfasst zwischen 25 und 88 EU-Abgeordnete und verfügt über einen Vorsitz, stellvertretende Vorsitzende und ein Sekretariat. Die politische Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Zusammensetzung des Plenums wieder.

Die zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments sind: Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften Demokratische Kontrolle Haushaltskontrolle

Aufgaben