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Regelungen zur Sterbehilfe in Europa

Von Felix, Mika L und Vincent

Deutschland hat sehr strenge Regeln für Sterbehilfe dazu gehört ein strenges Verbot für aktive Sterbehilfe gemäß § 216 StGB (Tötung auf Verlangen). Dafür ist die Beihilfe zum Suizid Erlaubt nachdem am 26.2.2020 § 217 als verfassungswidrig erklärt wurde. Auch die passive und indirekte Sterbehilfe ist erlaubt solange eine Willensäußerung des Betroffenen oder eine gültige Patientenverfügung vorliegt

Polen ist das einzige Land in Europa das jede Form der Sterbehilfe Verbietet das beinhaltet die Aktive, Indirekt und Passive Sterbehilfe sowie die Beihilfe zum Suizid.

Die Aktive Sterbehilfe ist in Belgien für Erwachsene seit 2002 und für Kinder seit 2014 erlaubt damit ist Belgien eines der wenigen Länder in Europa die aktive Sterbehilfe erlauben. Auch erlaubt ist die Passive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid erlaubt auch erlaubt ist die Indirekte Sterbehilfe damit ist Belgien eines der Tolerantesten Länder in Europa beim Thema Sterbehilfe.

In Spanien ist die Aktive Sterbehilfe laut Gesetz seit dem 17. Dezember 2020 erlaubt das am 17. März 2021 in kraft getreten ist. Die Beihilfe zum Suizid ist ebenfalls Laut Gesetz erlaubt das am 17. Dezember 2020 erlassen wurde und am 17. März 2021 in Kraft getreten ist. Jedoch ist die passive Sterbehilfe Rechtlich Unklar. Die passive Sterbehilfe ist jedoch erlaubt solange sie Medizinisch Korrekt durchgeführt wird.

in Schweden ist die Aktive Sterbehilfe genau wie in den meisten Ländern Verboten dafür ist die Beihilfe zum Suizid erlaubt solange der Helfer eine Privatperson ist. Die Passive Sterbehilfe ist erlaubt auch die Indirekte Sterbehilfe ist erlaubt wenn eine Willensäußerung des Betroffenen oder eine gültige Patientenverfügung vorliegt

Die Niederlande hat ähnliche Regelungen wie Belgien für Sterbehilfe was bedeutet das die aktive Sterbehilfe für Erwachsene für Erwachsene ebenfalls seit 2002 erlaubt ist für Kinder ist die aktive Sterbehilfe jedoch erst ab 12 Jahren erlaubt. Auch die Beihilfe zum Suizid ist erlaubt. Die Indirekte und passive Sterbehilfe ist ebenfalls legal und gilt sogar als natürlicher Tod.