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Von Jamie und Felix b

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est. 2019

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Sterbehilfe

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Sterbehilfe allgemein

Unter Sterbehilfe wird sowohl die Sterbebegleitung verstanden als auch das Töten oder Sterbenlassen eines schwer Kranken oder sterbenden Menschen aufgrund seines eigenen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Verlangens.
Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht jemand einem Patienten ein unmittelbar tödlich wirkendes Mittel. Der Patient nimmt es also nicht selbst zu sich (das ist der Unterschied zum assistierten Suizid), sondern es wird dem Patienten von außen “aktiv” zugeführt. Wer aktive Sterbehilfe betreibt setzt also bewusst und vorsätzlich einen neuen Kausalverlauf in Gang, der unmittelbar und kurzfristig zum Tod führen soll. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten. Hingegen dazu ist die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden, in Luxemburg, in Belgien und in Spanien legal

Aktive Sterbehilfe

Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen oder deren Beendigung, entweder, weil sie (in der unmittelbaren Sterbephase) medizinisch nicht mehr indiziert sind oder weil der Patient solche Maßnahmen ablehnt. Es wird daher strafrechtlich nicht verfolgt.

Passive Sterbehilfe

Wird die Tötung auf Wunsch des Sterbewilligen durchgeführt, so handelt es sich um eine Tötung auf Verlangen. Diese war bis Ende 2020 weltweit in wenigen Staaten wie den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada straffrei. Am 18. März 2021 billigte als viertes europäisches Land auch Spanien die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe mit deutlicher Mehrheit im Parlament. Im Januar 2021 hatte sich das portugiesische Parlament für die Einführung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Das Verfassungsgericht lehnte allerdings am 15. März 2021 das Gesetz in der vorliegenden Fassung ab und verlangte eine präzisere Festlegung der Bedingungen, unter denen aktive Sterbehilfe möglich sei.

Tötung auf verlangen

Nur zur Vollständigkeit ein Wort zu dieser eigentlich überflüssigen, jedenfalls unglücklich bezeichneten Kategorie: Als “indirekte Sterbehilfe” wurden bis vor einiger Zeit noch manche palliativmedizinischen Maßnahmen bezeichnet, also insbesondere die Gabe schmerzlindernder Medikamente mit möglicherweise lebensverkürzenden Nebenwirkungen. Der Begriff trifft jedoch in doppelter Hinsicht nicht zu: Zum einen besteht die Intention des Arztes hier in der Linderung von Beschwerden des Patienten, ist also nicht auf den Tod gerichtet. Zum anderen bestätigen medizinische Untersuchungen, dass palliativmedizinische Maßnahmen die letzte Lebensphase eher verlängern.

Indirekte Sterbehilfe

Viele Menschen, besonders alte oder kranke, haben den Willen zu leben verloren und wünschen sich nichts anderes als letztendlich den Tod. Doch welche Möglichkeiten haben Betroffene hier in Deutschland? Passive Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt, wenn es eine Willenserklärung des Patienten gibt oder diese von der Familie glaubhaft nachgewiesen werden kann. Indirekte Sterbehilfe ist ebenso in Deutschland zulässig. Die Schmerzlinderung dient zum Wohle des Patienten und erlaubt einen Tod in Würde und Frieden. Die Rechtslage bezüglich des assistierten Suizids ist widersprüchlich. Zum einen ist es erlaubt, dass Einer dem Anderen die für die Selbsttötung notwendigen Mittel zur Verfügung stellt. Zum anderen muss dann jedoch im Fall, dass der Suizidgefährdete diese Mittel nutzt und in Lebensgefahr schwebt, sofort der Notarzt alarmiert werden. Ansonsten droht Strafe. Wer aktive Sterbehilfe in Deutschland leistet, der macht sich strafbar. Selbst wenn es der ernste Willen des Patienten ist. Mit bis zu mindestens fünf Jahren Haft kann hier gedroht werden.

Was ist erlaubt?