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Transcript

Europäische Union

Auf der nächsten Folie könnt ihr euch durch die Grafik klicken. Die Reihenfolge ist egal.

Schaffung eines Binnenmarktes:

  • Wohlstand aller Menschen durch bessere Arbeitsteilung und eine höhere Produktvielfalt
  • Wettbewerbsdruck führt zu einem größeren Angebot
  • Wirtschaftswachstum führt zu höheren Beschäftigungschancen und besseren Einkommensperspektiven
  • konkurrenzfähiger
Sicherung des Binnenmarktes:
  • Wettbewerbskontrolle
  • Subventionsverbot
  • öffentliche Auftragsvergabe
  • Wirtschafts- und Währungsunion

Geschichte der EU: 1952: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) 1958: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) 1967: Entstehung der Europäischen Gemeinschaft (EG) (durch Zusammenfassung der Organe der Montanunion, EWG und EURATOM 1968: Vollendung der Zollunion 1979: Erstmalige Direktwahlen zum Europäischen Parlament und Beginn des Europäischen Währungssystems (EWS) 1992: Maastricht-Vertrag 01.01.1993: Europäischer Binnenmarkt tritt in Kraft (Gewährleistung von freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital) 01.11.1993: Europäische Gemeinschaft wird zur Europäischen Union 1997: Verabschiedung eines Stabilitäts- und Wachstumspaktes 1999: Euro-Einheitswährung für 11 der 15 Mitgliedsländer (EZB übernimmt Verantwortung) 2009: Vertrag von Lissabon tritt in Kraft (einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit) 2011: weitreichende Schritte hin zu einer echten fiskalpolitischen Stabilitätssituation 2012: Unterzeichnung des Vertrags über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) 2017: Brexit

Mitgliedsländer: 1952: Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Italien, BRD 1973: Großbritannien, Irland, Dänemark 1981: Griechenland 1986: Portugal, Spanien 1995: Österreich, Finnland, Schweden 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern 2007: Bulgarien, Rumänien 2013: Kroatien

Ziele der Außenhandelspolitik:

  • einheitliche Zolltarife und gemeinsame Handelspolitik
  • Beseitigung von Beschränkungen
  • Wahrung von Interessen gegenüber Drittländern

Vier Grundfreiheiten: 1. Warenverkehrsfreiheit (freier Warenaustausch innerhalb der Staaten der EU) 2. Personenverkehrsfreiheit (EU-Bürger haben das Recht sich in jedem Land der EU aufzuhalten, einen Beruf auszuüben und dort zu verbleiben) 3. Dienstleistungsverkehrsfreiheit (d.h. Liberalisierung der Erbringung von Dienstleistungen) 4. Kapitalverkehrsfreiheit (Kapitalflüsse zwischen Mitgliedsstaaten unterliegen keinerlei Restriktion)