Gesetzliche Krankenversicherung
START
Themenübersicht
Einführung
Versicherungsträger
Personenkreis
Finanzierung
Leistungen
gesetzlich/privat
Einführung
"Alle Bürger müssen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören"
Aufgabe: Gesundheit der Verischerten erhalten, wiederherstellen oder ihren Gesundheitsstand zu verbessern
Personenkreis
Familienversicherung
Pflichtversicherung
Freiwillige Mitgliedschaft
tritt verpflichtend ein und ist nicht kündbar für:
- Arbeitnehmer
- Azubis
- Personen die ALG empfangen
- Landwirte
- Künstler und Publizisten
- behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten
- Studenten
- begründet eigene Mitgliedschaft in der Krankenversicherung
- Versicherte sind Ehepartner, Kinder und Enkelkinder der Mitglieder
- Kinder bis 18 und Jugendliche ohne Erwerbstätigkeit bis 23 sind versichert
- vom eigenen Willen abhängig
- von der Verischerungspflicht Ausgeschiedene
- von der Familienversicherung Ausgeschiedene
- der Beitritt muss der GKV innerhalb von 3 Monaten gemeldet werden
Ausnahmen
Versicherungsträger
- finanziell und organisatorisch selbstständig
durch Beiträge der Mitglieder
Ortskrankenkassen
Ersatzkassen
Knappschaft
Betriebskrankenkassen
Landwirtschafts-krankenkassen
Innungskrankenkassen
Leistungen - Leistungskatalog
Früherkennung von Krankheiten
Sonstige Hilfen
Krankengeld
Krankenbehandlung
Schwangerschaft/Mutterschaft
Leistungen sind gesetzlich vorgeschriebenKrankenkassen können in ihrer Satzung Mehrleistungen festlegen
+ info
+ info
vs
Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
freie Arztwahl Patient zahlt Rechnung selbst mit anschließender Kostenerstattung freie Krankenhauswahl - Privatklinik nach Tarif möglich meist Einbett- oder Zweibettzimmer Chefarzt
nur Ärzte mit Kassenzulassung Abrechnung direkt mit der Kasse Einweisung in die nächstgelegene geeignete Klinik in der Regel Mehrbettzimmer diensthabender Arzt
Gesetzliche Krankenversicherung
Carl
Created on March 31, 2022
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Gesetzliche Krankenversicherung
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Versicherungsträger
Personenkreis
Finanzierung
Leistungen
gesetzlich/privat
Einführung
"Alle Bürger müssen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören"
Aufgabe: Gesundheit der Verischerten erhalten, wiederherstellen oder ihren Gesundheitsstand zu verbessern
Personenkreis
Familienversicherung
Pflichtversicherung
Freiwillige Mitgliedschaft
tritt verpflichtend ein und ist nicht kündbar für:
Ausnahmen
Versicherungsträger
- Finanzierung
durch Beiträge der MitgliederOrtskrankenkassen
Ersatzkassen
Knappschaft
Betriebskrankenkassen
Landwirtschafts-krankenkassen
Innungskrankenkassen
Leistungen - Leistungskatalog
Früherkennung von Krankheiten
Sonstige Hilfen
Krankengeld
Krankenbehandlung
Schwangerschaft/Mutterschaft
Leistungen sind gesetzlich vorgeschriebenKrankenkassen können in ihrer Satzung Mehrleistungen festlegen
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Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
freie Arztwahl Patient zahlt Rechnung selbst mit anschließender Kostenerstattung freie Krankenhauswahl - Privatklinik nach Tarif möglich meist Einbett- oder Zweibettzimmer Chefarzt
nur Ärzte mit Kassenzulassung Abrechnung direkt mit der Kasse Einweisung in die nächstgelegene geeignete Klinik in der Regel Mehrbettzimmer diensthabender Arzt