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Gesetzliche Krankenversicherung

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Themenübersicht

Leistungen

Finanzierung

Einführung

Personenkreis

Versicherungsträger

gesetzlich/privat

Einführung

Aufgabe: Gesundheit der Verischerten erhalten, wiederherstellen oder ihren Gesundheitsstand zu verbessern

"Alle Bürger müssen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören"

Pflichtversicherung

tritt verpflichtend ein und ist nicht kündbar für:

  • Arbeitnehmer
  • Azubis
  • Personen die ALG empfangen
  • Landwirte
  • Künstler und Publizisten
  • behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten
  • Studenten

Freiwillige Mitgliedschaft

  • vom eigenen Willen abhängig
  • von der Verischerungspflicht Ausgeschiedene
  • von der Familienversicherung Ausgeschiedene
  • der Beitritt muss der GKV innerhalb von 3 Monaten gemeldet werden

Familienversicherung

  • begründet eigene Mitgliedschaft in der Krankenversicherung
  • Versicherte sind Ehepartner, Kinder und Enkelkinder der Mitglieder
  • Kinder bis 18 und Jugendliche ohne Erwerbstätigkeit bis 23 sind versichert

Personenkreis

Ausnahmen

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 62550€ pro Jahr bzw. 5212,50€ pro Monat
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten oder Beschäftigte von Körperschaften

Anzahl der gesetzlich Versicherten

  • GKV Mitglieder und beitragsfreie GKV-Versicherte: 73,3 Mio.
  • GKV Mitglieder: 57,3 Mio.
  • beitragsfreie GKV-Versicherte: 16 Mio.

Versicherungsträger

  • Krankenkassen
  • finanziell und organisatorisch selbstständig
  • nicht gewinnorientiert
  • Finanzierung
durch Beiträge der Mitglieder

Ortskrankenkassen

Betriebskrankenkassen

Innungskrankenkassen

Landwirtschafts-krankenkassen

Knappschaft

Ersatzkassen

Krankenkassen auf der Ebene eines Stadt- oder Landkreises

durch Arbeitgeber errichtete Krankenkassen für ein oder mehrere Betriebe

Krankenkassen mit historisch bedingt vielen Handwerkern (heute für alle Versicherten geöffnet)

Krankenkasse für landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörigen

ehemalig für Bergbaubeschäftigte und deren Familien (heute für alle Versicherten offen)

waren in der Vergangenheit Selbsthilfeeinrichtungen für Arbeiter in Handwerksberufen, technischen Berufen und besonders kaufmännischen Berufen

Leistungen sind gesetzlich vorgeschriebenKrankenkassen können in ihrer Satzung Mehrleistungen festlegen

Leistungen - Leistungskatalog

Früherkennung von Krankheiten

Krankenbehandlung

Krankengeld

Schwangerschaft/Mutterschaft

Sonstige Hilfen

Jährlichen Krebsvorsorge: ab dem 20. Lebensjahr bei Frauen ab dem 45. Lebensjahr bei Männern

Versorgung mit Arzenei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

Anspruch auf 70% des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Betreuung und Hebammenhilfe

Sterilisation und künstliche Befruchtung

Krankenkassen, deren Versicherte länger, häufiger oder teurer behandelt werden, etwa, weil sie chronisch krank oder älter sind, bekommen entsprechend mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds, um die erwarteten, höheren Kosten zu decken. Entsprechend weniger Geld bekommen dann andere Krankenkassen, mit zum Beispiel deutlich jüngeren Versicherten. Stichwort: Morbidität

In den letzen Jahren gab es viele hohe Zuschüsse vom Staat um die zusätzlichen Kosten zu decken, die den Krankenversicherungen aufgrund der Pandemie entstanden sind.

Kompensierung der Krankenkassen, deren Versicherte weniger Beiträge beisteuern aufgrund eines geringen Einkommens.

  • fließen in den Gesundheitsfonds
  • dient der Deckung von Kostenlücken der Krankenkassen
  • Vermeidung von einem Wettbewerb zwischen den Krankenkassen
  • Krankenkassen mit jungen oder gutverdienenden Versicherten profitieren nicht
  • -> Zusatzbeitrag bleibt bei allen Krankenkassen ähnlich (aktuell etwa 1,3%)
  • Stichwort: paritätische Finanzierung

Beitragspflichtige Einnahmen sind neben dem Arbeitsentgelt auch:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Die Höhe der Beiträge berechnet sich aus dem Beitragssatz und den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder

vs

Private Krankenversicherung

freie ArztwahlPatient zahlt Rechnung selbst mit anschließender Kostenerstattungfreie Krankenhauswahl - Privatklinik nach Tarif möglichmeist Einbett- oder ZweibettzimmerChefarzt

Gesetzliche Krankenversicherung

nur Ärzte mit KassenzulassungAbrechnung direkt mit der KasseEinweisung in die nächstgelegene geeignete Klinikin der Regel Mehrbettzimmerdiensthabender Arzt

+ info

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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems und hat die gesetzliche Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen angeboten. Dort versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen oder versicherungsfrei sind. In der Regel erhalten diese eine bessere Versorgung als Personen die der GKV angehören.