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Brennelementsteuer

Shawne

6. Quellen

5. Persönliche Stellungnahme

4. Unterschied zur Stromsteuer und weshalb die versteuert werden darf

3. Warum wurde die Steuer aufgehoben?

2. Einführung der Steuer

1. Definition Brennelementsteuer

Gliederung

Definition

Brennelementsteuer

Definition

  • Kraftbrennstoffsteuer
  • besteuert Erzeugung von Strom
  • Brennstoff in den Kernreaktor
  • zu zahlen von Kernstoffbetreibern

Einführung

Brennelementsteuer

Einführung

  • 2011 Kernbrennstoffsteuergesetz §5 Abs. 1
  • politisch
  • nach Fukushima-Katastrophe
  • Ausstieg 2022
  • Attraktivität verringern

Aufhebung

Brennelementsteuer

Aufhebung

  • Konzerne klagen 2011
  • Verfassungsgericht erklärt Steuer als verfassungswidrig
  • Gesetzgebungskompetenz des Bundes fehlt

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 106 (1) Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu: 1. die Zölle, 2. die Verbrauchsteuern, soweit sie nicht nach Absatz 2 den Ländern, nach Absatz 3 Bund und Ländern gemeinsam oder nach Absatz 6 den Gemeinden zustehen, 3. die Straßengüterverkehrsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern, 4. die Kapitalverkehrsteuern, die Versicherungsteuer und die Wechselsteuer, 5. die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben, 6. die Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer, 7. Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften.

Aufhebung

  • Bund hat sich willkürlich eine Steuer ausgedacht
  • Art. 106 Abs. 1 regelt welche Steuern an Bund fliessen
  • Bund plediert auf Verbrauchssteuer
  • Uran -> Verbrauch= Verbrauchssteuer
  • besteuert Gewinn der Konzerne
  • 2017 wird Steuer aufgehoben und Atomkonzerne erhalten milliardenschwere Rückzahlungen

Stromsteuer

Unterschiede zur Brennelementsteuer

Stromsteuer

  • geregelte Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom (besteuert Verbrauch)
  • wichtige Einnahmen des Bundes
  • stabilisiert Rentenversicherung
  • Steuer wird vom Endverbraucher getragen
  • umweltpolitisch motiviert
  • Parlament definiert Verbrauchssteuern exakt bei der Einführung

Bei der Einführung des jetzigen Art. 106 GG hat das Parlament Verbrauchsteuern so definiert Teleologie des Verfassungsreformgebers von 1955: Verbrauchsteuern sind Steuern, die den Verbrauch vertretbarer, regelmäßig zum baldigen Verzehr und kurzfristigen Verbrauch bestimmter Güter des ständigen Bedarfs belasten und die auf Grund eines äußerlich erkennbaren Vorgangs von demjenigen als Steuerschuldner erhoben werden, in dessen Sphäre sich der Vorgang verwirklicht; die Steuer wird wirtschaftlich regelmäßig nicht vom Steuerschuldner, sondern im Wege der Umwälzung vom Endverbraucher getragen (vgl. BT Drucksache II/480 vom 29.04.1954, S. 107, Rz. 160)

Stellungnahme

Persönlich

Persönliche Stellungnahme

  • Verständnis
  • Verfassungsgericht hat Recht es ist keine Verbrauchssteuer
  • überwiegend enttäuschend
  • Gewinn von Konzernen zu besteuern ist wesentlich für Wirtschaft (Einkommensteuer)
  • Anreiz durch Gewinn gegeben

Danke!

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