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PRÄSENTATION

START

(EKD)

DIE EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND

Synode

Rat

Kirchenkonferenz

Die Gremien der EKD

Die Landeskirchen

INHALT:

Die evangelischen Landeskirchen

SECTION 1

Die Landeskirchen:

  • Es gibt 20 Landeskirchen mit insgesamt 22 Millionen Mitglieder
  • Die evangelischen Landeskirchen sind demokratisch aufgebaut, sie werden von unten regiert von den einzelnen Kirchengemeinden und stellen so mit die Basis dar
  • Die Landeskirchen wählen zusammen die Mitglieder der anderen Organe der evangelischen Kirche
  • Die Landeskirchen können bei einzelnen Problemen auch selbsständig agieren
  • Die Landeskirchen werdenvon demokratisch gewählten Synoden geleitet

Synode, Rat und Kirchenkonferenz

Die Gremien der EKD

SECTION 2

Kirchenkonferenz:

  • wird aus den Leitungen der Landeskirchen gebildet
  • Hauptaufgabe: Bei der Gesetzgebung und der Wahl des Rates mitzuwirken
  • weitere Aufgaben: Die Arbeit der EKD und der Gliedkirchen zu beraten/sie kann dem Rat und der Synode Vorlagen zuleiten und Anregungen geben
  • Vorsitzender der Kirchenkonferenz ist stets der bzw. die Ratsvorsitzende

Rat:

  • Kirchenintern ist der Rat für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände verantwortlich
  • Insbesondere vertritt er die kirchlichen Anliegen gegenüber der Bundesregierung und der politischen Öffentlichkeit
  • Im Namen aller Gliedkirchen nimmt er zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung
  • Dem Rat gehören für sechs Jahre 15 Mitglieder, die von Synode und Kirchenkonferenz gewählt werden

Synode:

  • berät und beschließt die Angelegenheiten der EKG, dazu gehören Kirchengesetze
  • besteht aus 120 Mitgliedern, 100 von ihnen werden von den Landeskirchen gewählt, weitere 20 beruft der Rat
  • Die Synode kommt in der Regel einmal im Jahr zu einer mehrtägigen Tagung zusammen, diese sind auch öffentlich

Thanks!