Want to make creations as awesome as this one?

interaktives Lernmaterial

Transcript

Hier finden Sie Antworten auf die Frage: Was ist Cyber-Mobbing und wie unterscheidet es sich von „analogen Mobbing“? 1. Was ist Cybermobbing? Unter Cybermobbing wird das Beleidigen, Herabwürdigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen oder Ausschließen anderer Personen über soziale Netzwerke (E-Mail, WhatsApp, Facebook und Co.) verstanden. Dieses findet wiederholt und über einen längeren Zeitraum statt. Beispiele:

  • in Chats pöbeln oder Geheimnisse ausplaudern
  • Gerüchte in die Welt setzen
  • peinliche Fotos und Videos in Umlauf bringen
  • Beleidigungen aussprechen und Hass-Gruppen
  • gründen, um jemanden gemeinsam fertig zu machen
  • sich eine falsche Identität zulegen und jemandem etwas vorgaukeln
  • die Identität eines anderen annehmen oder vorgaukeln
  • und damit andere täuschen oder verletzen
2. Wie unterscheidet sich Cybermobbing vom „analogen“ Mobbing? Cybermobbing kann... ... jederzeit und überall passierenEs gibt sozusagen keine „mobbingfreie“ Zone, keinen Schutzraum oder Rückzugsort für die Mobbingopfer. Auch zuhause sind Opfer vor Angriffen nicht geschützt.... schnell große Kreise ziehenCybermobbing und Hasskommentare erreicht schnell große Kreise, da Inhalte schnell in der ganzen Klasse und darüber hinaus geteilt werden können. Durch das viele Teilen ist später auch die Ursprungsquelle nicht leicht zu finden.... anonym und indirekt erfolgenÜber Pseudonyme, gefälschte Profile oder Email-Adressen können Täter*innen anonym und zeitversetzt kommunizieren. Zum einen sinkt dadurch sinkt die Hemmung der Täter*innen, online zu mobben. Zum anderen wächst das Misstrauen und die Unsicherheit der Opfer, da plötzlich jeder als Täter*in in Frage kommt.... jeden treffenIm Falle des Cybermobbing braucht das Opfer nicht „anders“ sein oder ein Hobby haben, das nicht dem Mainstream entspricht. Eine peinliche Situation reicht oft aus, um zum allgemeinen Gespött zu werden.... sich schnell hochschaukelnAufgrund der Anonymität und indirekten Kommunikation beim Cybermobbing ist es wahrscheinlich, dass Opfer sich rächt. So kann das Opfer zum/zur Täter*in werden durch schlimme Beleidigungen oder Kommentare.Das Internet vergisst nichtAuch Jahre später können die Inhalte wieder auftauchen. Quellen: klicksafe, bpb, klicksafe

Wortbedeutung "cyber-" laut Duden: Wortbildungselement mit der Bedeutung „die von Computern erzeugte virtuelle Scheinwelt betreffend“, z. B. Cyberspace https://www.duden.de/rechtschreibung/cyber_ cyber-Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'cyber-' auf Duden online nachschlagen. Wörterbuch der deutschen...Duden

Gesetzliche Reglungen bei Cyber-Mobbing: Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) Erklärung: Wer eine andere Person beschimpft, beleidigt oder anderweitig durch Äußerungen oder Handlungen, wie z. B. Ohrfeigen, in ihrer Ehre verletzt oder demütigt, macht sich strafbar. Üble Nachrede & Verleumdung (§§ 186 & 187 Strafgesetzbuch) Erklärung: Wer z. B. in Foren, sozialen Netzwerken oder Blogs Unwahrheiten über eine Person verbreitet oder Beleidigungen ausspricht, die dazu dienen, dem Ansehen der Person zu schaden, macht sich strafbar. Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch) Erklärung: Wer einer anderen Person Gewalt oder anderweitigen Schaden androht, sofern diese einer Forderung nicht nachkommt, etwas zu tun, zu dulden oder etwas zu unterlassen, macht sich strafbar. Erpressung (§ 253 Strafgesetzbuch) Erklärung: Wer einer anderen Person Gewalt antut oder Schäden androht, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, macht sich der Erpressung strafbar. Nachstellung/Stalking (§ 238 Strafgesetzbuch) Erklärung: Der Begriff „Stalking“ leitet sich vom englischen Verb „to stalk“ ab und bedeutet „anschleichen“. Ein Stalker sucht demnach beharrlich gegen dessen Willen die Nähe zum Opfer auf. Dabei verwendet er Kommunikationsmittel, um den Kontakt zum Opfer herzustellen und es zu terrorisieren. Wer einer Person in diesem Sinne unbefugt nachstellt, macht sich strafbar. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a Strafgesetzbuch) Erklärung: Dieses Gesetz verletzt, wer andere ohne Erlaubnis in deren privaten Räumen fotografiert und diese Bilder veröffentlicht – aber auch der, der solche unerlaubt hergestellten Bilder weiterverbreitet! Quellen: bpb (S. 23), klicksafe (S. 213) Auszug aus einem Interview mit Jaana Müller-Brehm (Mitarbeiterin bei iRights-Lab): Wie kann ich mich rechtlich (und situationsangemessen) gegen Cyber-Mobbing wehren? Es existiert eine Reihe von Straftatbeständen, die auch im Fall von Cyber-Mobbing gelten. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang jedoch, ob nachgewiesen werden kann, dass eine Straftat vorliegt und wie drastisch diese ausfällt. Dafür sind Beweise notwendig [...]. Handelt es sich um einen gravierenden Fall von Cyber-Mobbing, etwa bei wiederkehrenden Bedrohungen, ist es sinnvoll, Strafanzeige zu erstatten. Wenn das Mobbing weniger drastisch ausfällt, kommen zivilrechtliche Schritte infrage. Dazu zählt etwa eine Abmahnung in Bezug auf das entsprechende Verhalten der Täterin oder des Täters. Sie soll zu einer Unterlassungsverpflichtungserklärung führen. Diese verpflichtet dazu, die beanstandete Handlung nicht mehr auszuführen. Bringt das nichts, kann eine Unterlassungsklage sinnvoll sein, um die Unterlassung des entsprechenden Verhaltens durchzusetzen. In beiden Fällen ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden. Was mache ich, wenn ich nicht weiß, wer mich mobbt? Wenn nicht bekannt ist, wer mobbt, sind rechtliche Schritte schwierig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, öffentlich verbreitete, strafbare Inhalte auf Plattformen und Suchmaschinen entfernen zu lassen (siehe letzte Frage). Darüber hinaus können Ermittlungsbehörden unter bestimmten Bedingungen in Zusammenhang mit einer Straftat vertrauliche Daten (z. B. IP-Adressen) einsehen, die eine Täterin oder einen Täter identifizieren. Welche Beweise sind notwendig oder sinnvoll? Es braucht Beweise, um rechtlich gegen Täterinnen und Täter vorzugehen. Hilfreich sind beispielsweise Screenshots, besser PDFs von Veröffentlichungen sowie gespeicherte E-Mail und Nachrichtenverläufe. Wichtig ist, dass Zeit und der exakte Link zu den Inhalten dokumentiert ist. Zusätzlich kann ein Mobbing-Tagebuch sinnvoll sein, in dem das Opfer genau aufschreibt, was wann und wo passiert ist und wenn möglich auch wer es getan hat. Sehr nützlich ist es auch, eine Zeugin oder einen Zeugen zu haben, also eine Perons die eidesstattlich erklärt, dass die Vorfälle so abgelaufen sind, wie es das Opfer schildert. Wie gehe ich vor, wenn ich Inhalte entfernen lassen möchte? Jede Person kann Inhalte, die strafrechtlich relevant sind, beim Anbieter der entsprechenden Online- Plattform melden, um sie entfernen zu lassen. Hierfür ist in Sozialen Netzwerken in der Regel direkt beim entsprechenden Inhalt eine Meldefunktion verfügbar. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern in Deutschland dazu, Inhalte, die offensichtlich rechts­widrig sind, innerhalb von 24 Stunden nach einer Meldung zu entfernen. Ist der Rechtsverstoß nicht offensichtlich, hat der Anbieter im Regelfall bis zu sieben Tage Zeit. Quelle: klicksafe

Die Rollen beim Cybermobbing

  1. Der Hater bzw. Mobber = Die/Der Täter*in, der/die jemanden mobbt.
  2. Die Assistent*innen und Claqueure = Personen, die „Beifall“ klatschen und den Mobber aktiv unterstützen
  3. Die Bystander = Unbeteiligte/r Zuschauer*in, der/die das Mobbing stoppen kann anstatt wegzuschauen. Dazu braucht es eine Portion MUT.
Quelle: klicksafe