Achtung, Ausschluss!
Vermeidbare Bieterfehler
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Stellen Sie sich vor, Sie sind Mitarbeiter eines Unternehmens. Das Unternehmen möchte sich an europaweiten Vergabeverfahren beteiligen. Es beauftragt Sie damit, die Angebotserstellung zu überwachen und Chancen und Risiken der Angebotsabgabe abzuwägen. Im Folgenden finden Sie sich in 6 Szenarien wieder, in denen Sie entscheiden müssen, wie Sie im Rahmen der Angebotserstellung verfahren möchten. Diese Szenarien basieren auf echten Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus dem Jahr 2025.
Zu den Szenarien
Szenarien
Klicken Sie auf den Fall, den Sie durchspielen möchten!
Zum Abschluss
Fall 1
Ein Auftraggeber schrieb eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drogenschnelltests für Justizvollzugseinrichtungen europaweit aus. Zum Nachweis der Eignung verlangte er in der Auftragsbekanntmachung von den Bietern, eine Referenzleistung vorzulegen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Er erläuterte, dass die Vergleichbarkeit bei einer Referenz mit einer Auftragsmenge von mindestens 10.000 Stück bestehe.
Fall 2
1. Teil
Ein Auftraggeber schrieb Bauleistungen für ein Verwaltungs- und Bildungszentrum aus. Der Auftraggeber forderte in der Auftragsbekanntmachung von den Bietern als Eignungskriterium einen Mindestumsatz in Höhe von 35 Mio. Euro.
Fall 3
Ein kommunales Unternehmen schrieb einen Dienstleistungsauftrag zur Abfallentsorgung europaweit aus.
Fall 4
Ein Auftraggeber schrieb Postdienstleistungen europaweit aus. Die Vergabeunterlagen enthielten die Vorgabe, in die Brutto-Angebotssumme die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer einzukalkulieren.
Fall 5
Ein Auftraggeber schrieb Reinigungs- und Hygieneartikel europaweit aus. Die Vergabeunterlagen sahen vor, dass die Angebote zwingend eine Belieferung “frei Verwendungsstelle” enthalten sollten.
Fall 6
Ein kommunaler IT-Dienstleister schrieb einen Software-Rahmenvertrag europaweit aus. Die Vergabeunterlagen enthielten ein Preisblatt, in das die Bieter ihre Preise eintragen sollten.
Fall 2
2. Teil
Sie haben also ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber fordert Sie nun auf, eine Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen, die unter anderem Umweltschäden abdeckt, und deren Vorlage er sich in den Vergabeunterlagen vorbehalten hatte.
Fall 2
2. Teil
Sie möchten also kein Angebot abgeben. Der Auftraggeber hat sich in den Vergabeunterlagen vorbehalten, die Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung zu fordern, die unter anderem Umweltschäden abdeckt.
Fall 3
2. Teil
Sie haben das Angebot Ihres Mitbewerbers also systematisch unterboten.
Fall 1 - Lösung
Sie haben ein Angebot abgegeben. Leider haben Sie sich die Mühe mit der Angebotserstellung vermutlich umsonst gemacht.
Ihr Unternehmen legte nämlich Referenzen vor, die keinen einheitlichen Auftrag, sondern Lieferungen an verschiedene Auftraggeber umfassen. Da Sie sich auf mehrere Aufträge berufen, erfüllen Sie die Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung an die Vergleichbarkeit der Referenzleistung nicht. Ihr Angebot muss deshalb aus dem Vergabeverfahren mangels Eignung ausgeschlossen werden.
Merkposten
Fall 1 - Lösung
Sie haben kein Angebot abgegeben. Das war gut so. Ihr Angebot hätte ohnehin keine Chance auf Zuschlagserteilung gehabt.
Ihr Unternehmen besitzt Referenzen, die die Mindestauftragsmenge nur dann erreichen, wenn Sie die Anzahl der Lieferungen an verschiedene Auftraggeber addiert hätten. Damit hätten Sie die Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung an die Vergleichbarkeit der Referenzleistung nicht erfüllt. Ihr Angebot müsste deshalb aus dem Vergabeverfahren mangels Eignung ausgeschlossen werden.
Merkposten
Fall 1 - Merkposten
Geben Sie nur ein Angebot ab, wenn Sie alle Anforderungen an die Eignung erfüllen. Manchmal werden auch an die Referenzen Mindestbedingungen gestellt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diese Bedingungen erfüllen, richten Sie bitte rechtzeitig eine Bieterfrage an den Auftraggeber.
Zu den Szenarien
Zum echten Fall
Fall 2 - Lösung
Leider haben Sie zweimal die falsche Entscheidung getroffen.
Sie haben zum einen ein Angebot abgegeben, obwohl Ihr Unternehmen den Mindestumsatz nicht erreicht. Zum anderen haben Sie eine Versicherungsbestätigung vorgelegt, die Umweltschäden nicht ausdrücklich umfasst. Ihr Angebot muss aus diesen beiden Gründen mangels Erfüllung der Eignungskriterien aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Merkposten
Fall 2 - Lösung
Leider konnte Ihre richtige Entscheidung, die Versicherungsbestätigung um die Umweltschäden ergänzen zu lassen, Ihr Angebot nicht retten.
Sie haben nämlich ein Angebot abgegeben, obwohl Ihr Unternehmen den Mindestumsatz nicht erreicht. Ihr Angebot muss daher mangels Erfüllung eines Eignungskriteriums aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Merkposten
Fall 2 - Lösung
Sie haben alles richtig gemacht!
Hätten Sie ein Angebot abgegeben, hätte der Auftraggeber es ausschließen müssen, weil Ihr Unternehmen den Mindestumsatz bereits nicht erreicht. Dass Ihre Versicherungsbestätigung Umweltschäden nicht ausdrücklich umfasst, wäre ein weiterer Ausschlussgrund gewesen. Sie hätten beide Eignungskriterien nicht erfüllt.
Merkposten
Fall 2 - Lösung
Sie haben sich richtig entschieden, kein Angebot abzugeben. Aber auch die mangelhafte Versicherungsbestätigung wäre ein Grund für einen Angebotsausschluss gewesen.
Sie haben zu Recht kein Angebot abgegeben, weil Ihr Unternehmen den Mindestumsatz nicht erreicht. Der Auftraggeber hätte Ihr Angebot aber auch ausgeschlossen, weil Ihre Versicherungsbestätigung Umweltschäden nicht ausdrücklich umfasst. Sie hätten also aus beiden Gründen die Eignungskriterien nicht erfüllt.
Merkposten
Fall 2 - Merkposten
Auch hier gilt: Geben Sie nur ein Angebot ab, wenn Sie alle Anforderungen an die Eignung wie den Mindestumsatz erfüllen. Legen Sie alle vom Auftraggeber geforderten Nachweise mit allen verlangten Bestandteilen rechtzeitig vor. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Auftraggeber fehlende oder unvollständige Unterlagen in jedem Fall nachfordert.
Zu den Szenarien
Zum echten Fall
Fall 3 - Lösung
Sie haben Ihr Angebot nicht nur in Kenntnis der Kalkulationsgrundlagen Ihres Mitbewerbers abgegeben, sondern Ihr Fehlverhalten auch noch geleugnet.
Der Auftraggeber wird Ihr Angebot daher aus zwei Gründen ausschließen: Sie haben sich einen ungerechtfertigten Vorteil erworben, indem Sie gegen das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs verstoßen haben. Darüber hinaus haben Sie im Rahmen der Anhörung irreführende Angaben über Ihre Angebotserstellung gemacht.
Merkposten
Fall 3 - Lösung
Sie haben Ihr Angebot in Kenntnis der Kalkulationsgrundlagen Ihres Mitbewerbers abgegeben und Ihr Fehlverhalten gegenüber dem Auftraggeber zugegeben.
Auch wenn Sie im Rahmen der Anhörung keine irreführenden Angaben gemacht haben, muss der Auftraggeber Sie aus dem Vergabeverfahren ausschließen. Sie haben sich nämlich einen ungerechtfertigten Vorteil erworben, indem Sie gegen das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs verstoßen haben.
Merkposten
Fall 3 - Lösung
Sie haben Ihr Angebot unabhängig von den Kakulationsgrundlagen Ihrer Mitbewerber erstellt.
Genau so soll es sein. Im Vergaberecht gilt nämlich das Gebot des Geheimwettbewerbs. Wird es missachtet, indem man beispielsweise die Kalkulationsgrundlagen eines anderen Angebots in Erfahrung bringt, diese systematisch unterbietet und sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil erwirbt, schließt der Auftraggeber das Angebot aus dem Vergabeverfahren aus.
Merkposten
Fall 3 - Merkposten
Halten Sie sich an die vergaberechtlichen Grundsätze wie das Gebot des Geheimwettbewerbs. Machen Sie im Rahmen der Anhörung wahrheitsgemäße Angaben.
Zu den Szenarien
Zum echten Fall
Fall 4 - Lösung
Sie haben die Umsatzsteuer nicht in Ihr Angebot einkalkuliert. Später stellt sich leider heraus, dass dies erforderlich gewesen wäre.
Da Sie die Umsatzsteuer nicht wie gefordert in Ihr Angebot einkalkuliert haben, muss der Auftraggeber Ihr Angebot wegen einer unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen ausschließen. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt nämlich vor, wenn der Bieter nicht das Nachgefragte anbietet.
Merkposten
Fall 4 - Lösung
Sie haben sich über die Umsatzsteuerpflicht informiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass alle Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Entsprechend haben Sie in Ihre Brutto-Angebotssumme die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer einzukalkuliert.
Sie haben damit die Vorgaben des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen erfüllt. Ihr Angebot ist grundsätzlich zuschlagsfähig.
Merkposten
Fall 4 - Merkposten
Halten Sie sich an die Vorgaben in den Vergabeunterlagen. Auch inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Angebotsausschluss.
Zu den Szenarien
Zum echten Fall
Fall 5 - Lösung
Sie bieten in Ihrem Angebot die Lieferung “hinter die erste Tür” an und weichen damit von den Forderungen des Auftraggebers ab.
Der Auftraggeber muss Ihr Angebot daher wegen einer unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen ausschließen.
Merkposten
Fall 5 - Lösung
Sie kommen der Forderung des Auftraggebers nach einer Belieferung "frei Verwendungsstelle" nach.
Folglich nehmen Sie keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vor. Ihr Angebot ist grundsätzlich zuschlagsfähig.
Merkposten
Fall 5 - Merkposten
Weil es wichtig ist nochmal: Halten Sie sich an die Vorgaben in den Vergabeunterlagen. Auch inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen führen zum Angebotsausschluss.
Zu den Szenarien
Zum echten Fall
Fall 6 - Lösung
Sie haben Ihr eigenes Preisblatt erstellt und in dieses nicht alle wesentlichen Preise eingetragen, die der Auftraggeber von Ihnen in den Vergabeunterlagen abgefragt hat.
Da Ihr Angebot nicht alle wesentlichen Preisangaben enthält, muss es vom Auftraggeber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Merkposten
Fall 6 - Lösung
Sie haben alle vom Auftraggeber geforderten wesentlichen Preise in sein Preisblatt eingetragen.
Damit ist Ihr Angebot grundsätzlich zuschlagsfähig.
Merkposten
Fall 6 - Merkposten
Verwenden Sie die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Formblätter und tragen Sie alle Preise ein. Erstellen Sie keine eigenen Anlagen. Bei Unklarheiten zu den Formblättern des Auftraggebers stellen Sie ihm rechtzeitig vor Angebotsabgabe Bieterfragen.
Zum Abschluss
Zu den Szenarien
Zum echten Fall
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Achtung, Ausschluss!
Ute Klemm
Created on March 4, 2026
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Achtung, Ausschluss!
Vermeidbare Bieterfehler
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Stellen Sie sich vor, Sie sind Mitarbeiter eines Unternehmens. Das Unternehmen möchte sich an europaweiten Vergabeverfahren beteiligen. Es beauftragt Sie damit, die Angebotserstellung zu überwachen und Chancen und Risiken der Angebotsabgabe abzuwägen. Im Folgenden finden Sie sich in 6 Szenarien wieder, in denen Sie entscheiden müssen, wie Sie im Rahmen der Angebotserstellung verfahren möchten. Diese Szenarien basieren auf echten Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus dem Jahr 2025.
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Fall 1
Ein Auftraggeber schrieb eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drogenschnelltests für Justizvollzugseinrichtungen europaweit aus. Zum Nachweis der Eignung verlangte er in der Auftragsbekanntmachung von den Bietern, eine Referenzleistung vorzulegen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Er erläuterte, dass die Vergleichbarkeit bei einer Referenz mit einer Auftragsmenge von mindestens 10.000 Stück bestehe.
Fall 2
1. Teil
Ein Auftraggeber schrieb Bauleistungen für ein Verwaltungs- und Bildungszentrum aus. Der Auftraggeber forderte in der Auftragsbekanntmachung von den Bietern als Eignungskriterium einen Mindestumsatz in Höhe von 35 Mio. Euro.
Fall 3
Ein kommunales Unternehmen schrieb einen Dienstleistungsauftrag zur Abfallentsorgung europaweit aus.
Fall 4
Ein Auftraggeber schrieb Postdienstleistungen europaweit aus. Die Vergabeunterlagen enthielten die Vorgabe, in die Brutto-Angebotssumme die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer einzukalkulieren.
Fall 5
Ein Auftraggeber schrieb Reinigungs- und Hygieneartikel europaweit aus. Die Vergabeunterlagen sahen vor, dass die Angebote zwingend eine Belieferung “frei Verwendungsstelle” enthalten sollten.
Fall 6
Ein kommunaler IT-Dienstleister schrieb einen Software-Rahmenvertrag europaweit aus. Die Vergabeunterlagen enthielten ein Preisblatt, in das die Bieter ihre Preise eintragen sollten.
Fall 2
2. Teil
Sie haben also ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber fordert Sie nun auf, eine Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen, die unter anderem Umweltschäden abdeckt, und deren Vorlage er sich in den Vergabeunterlagen vorbehalten hatte.
Fall 2
2. Teil
Sie möchten also kein Angebot abgeben. Der Auftraggeber hat sich in den Vergabeunterlagen vorbehalten, die Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung zu fordern, die unter anderem Umweltschäden abdeckt.
Fall 3
2. Teil
Sie haben das Angebot Ihres Mitbewerbers also systematisch unterboten.
Fall 1 - Lösung
Sie haben ein Angebot abgegeben. Leider haben Sie sich die Mühe mit der Angebotserstellung vermutlich umsonst gemacht.
Ihr Unternehmen legte nämlich Referenzen vor, die keinen einheitlichen Auftrag, sondern Lieferungen an verschiedene Auftraggeber umfassen. Da Sie sich auf mehrere Aufträge berufen, erfüllen Sie die Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung an die Vergleichbarkeit der Referenzleistung nicht. Ihr Angebot muss deshalb aus dem Vergabeverfahren mangels Eignung ausgeschlossen werden.
Merkposten
Fall 1 - Lösung
Sie haben kein Angebot abgegeben. Das war gut so. Ihr Angebot hätte ohnehin keine Chance auf Zuschlagserteilung gehabt.
Ihr Unternehmen besitzt Referenzen, die die Mindestauftragsmenge nur dann erreichen, wenn Sie die Anzahl der Lieferungen an verschiedene Auftraggeber addiert hätten. Damit hätten Sie die Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung an die Vergleichbarkeit der Referenzleistung nicht erfüllt. Ihr Angebot müsste deshalb aus dem Vergabeverfahren mangels Eignung ausgeschlossen werden.
Merkposten
Fall 1 - Merkposten
Geben Sie nur ein Angebot ab, wenn Sie alle Anforderungen an die Eignung erfüllen. Manchmal werden auch an die Referenzen Mindestbedingungen gestellt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diese Bedingungen erfüllen, richten Sie bitte rechtzeitig eine Bieterfrage an den Auftraggeber.
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Zum echten Fall
Fall 2 - Lösung
Leider haben Sie zweimal die falsche Entscheidung getroffen.
Sie haben zum einen ein Angebot abgegeben, obwohl Ihr Unternehmen den Mindestumsatz nicht erreicht. Zum anderen haben Sie eine Versicherungsbestätigung vorgelegt, die Umweltschäden nicht ausdrücklich umfasst. Ihr Angebot muss aus diesen beiden Gründen mangels Erfüllung der Eignungskriterien aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Fall 2 - Lösung
Leider konnte Ihre richtige Entscheidung, die Versicherungsbestätigung um die Umweltschäden ergänzen zu lassen, Ihr Angebot nicht retten.
Sie haben nämlich ein Angebot abgegeben, obwohl Ihr Unternehmen den Mindestumsatz nicht erreicht. Ihr Angebot muss daher mangels Erfüllung eines Eignungskriteriums aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Fall 2 - Lösung
Sie haben alles richtig gemacht!
Hätten Sie ein Angebot abgegeben, hätte der Auftraggeber es ausschließen müssen, weil Ihr Unternehmen den Mindestumsatz bereits nicht erreicht. Dass Ihre Versicherungsbestätigung Umweltschäden nicht ausdrücklich umfasst, wäre ein weiterer Ausschlussgrund gewesen. Sie hätten beide Eignungskriterien nicht erfüllt.
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Fall 2 - Lösung
Sie haben sich richtig entschieden, kein Angebot abzugeben. Aber auch die mangelhafte Versicherungsbestätigung wäre ein Grund für einen Angebotsausschluss gewesen.
Sie haben zu Recht kein Angebot abgegeben, weil Ihr Unternehmen den Mindestumsatz nicht erreicht. Der Auftraggeber hätte Ihr Angebot aber auch ausgeschlossen, weil Ihre Versicherungsbestätigung Umweltschäden nicht ausdrücklich umfasst. Sie hätten also aus beiden Gründen die Eignungskriterien nicht erfüllt.
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Auch hier gilt: Geben Sie nur ein Angebot ab, wenn Sie alle Anforderungen an die Eignung wie den Mindestumsatz erfüllen. Legen Sie alle vom Auftraggeber geforderten Nachweise mit allen verlangten Bestandteilen rechtzeitig vor. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Auftraggeber fehlende oder unvollständige Unterlagen in jedem Fall nachfordert.
Zu den Szenarien
Zum echten Fall
Fall 3 - Lösung
Sie haben Ihr Angebot nicht nur in Kenntnis der Kalkulationsgrundlagen Ihres Mitbewerbers abgegeben, sondern Ihr Fehlverhalten auch noch geleugnet.
Der Auftraggeber wird Ihr Angebot daher aus zwei Gründen ausschließen: Sie haben sich einen ungerechtfertigten Vorteil erworben, indem Sie gegen das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs verstoßen haben. Darüber hinaus haben Sie im Rahmen der Anhörung irreführende Angaben über Ihre Angebotserstellung gemacht.
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Fall 3 - Lösung
Sie haben Ihr Angebot in Kenntnis der Kalkulationsgrundlagen Ihres Mitbewerbers abgegeben und Ihr Fehlverhalten gegenüber dem Auftraggeber zugegeben.
Auch wenn Sie im Rahmen der Anhörung keine irreführenden Angaben gemacht haben, muss der Auftraggeber Sie aus dem Vergabeverfahren ausschließen. Sie haben sich nämlich einen ungerechtfertigten Vorteil erworben, indem Sie gegen das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs verstoßen haben.
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Fall 3 - Lösung
Sie haben Ihr Angebot unabhängig von den Kakulationsgrundlagen Ihrer Mitbewerber erstellt.
Genau so soll es sein. Im Vergaberecht gilt nämlich das Gebot des Geheimwettbewerbs. Wird es missachtet, indem man beispielsweise die Kalkulationsgrundlagen eines anderen Angebots in Erfahrung bringt, diese systematisch unterbietet und sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil erwirbt, schließt der Auftraggeber das Angebot aus dem Vergabeverfahren aus.
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Fall 3 - Merkposten
Halten Sie sich an die vergaberechtlichen Grundsätze wie das Gebot des Geheimwettbewerbs. Machen Sie im Rahmen der Anhörung wahrheitsgemäße Angaben.
Zu den Szenarien
Zum echten Fall
Fall 4 - Lösung
Sie haben die Umsatzsteuer nicht in Ihr Angebot einkalkuliert. Später stellt sich leider heraus, dass dies erforderlich gewesen wäre.
Da Sie die Umsatzsteuer nicht wie gefordert in Ihr Angebot einkalkuliert haben, muss der Auftraggeber Ihr Angebot wegen einer unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen ausschließen. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt nämlich vor, wenn der Bieter nicht das Nachgefragte anbietet.
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Fall 4 - Lösung
Sie haben sich über die Umsatzsteuerpflicht informiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass alle Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Entsprechend haben Sie in Ihre Brutto-Angebotssumme die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer einzukalkuliert.
Sie haben damit die Vorgaben des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen erfüllt. Ihr Angebot ist grundsätzlich zuschlagsfähig.
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Der Auftraggeber muss Ihr Angebot daher wegen einer unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen ausschließen.
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Folglich nehmen Sie keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vor. Ihr Angebot ist grundsätzlich zuschlagsfähig.
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Fall 6 - Lösung
Sie haben Ihr eigenes Preisblatt erstellt und in dieses nicht alle wesentlichen Preise eingetragen, die der Auftraggeber von Ihnen in den Vergabeunterlagen abgefragt hat.
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