Auf den folgenden Folien erfährst du, wie die Lohnanpassungen per 1. August 2025 zustande kommen. Mit dem Button unten links gelangst du zur nächsten Seite. Alternativ kannst du die Navigation auf der rechten Seite nutzen. Halte deine Pensenbestätigung bereit, die du im Juli/August 2025 von der Dienststelle Personal per IncaMail erhalten hast.
Lohnanpassung per 1. August 2025
Auf den 1. August 2025 erfolgt für die Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste ein Stufenanstieg im Ausmass von 100 Prozent einer vollen Stufe. Zudem hat der Regierungsrat rund 20 Millionen Franken beschlossen, um die Löhne der Lehr- und Fachpersonen aller Stufen per 1. August 2025 auf das Maximum pro Lohnklasse und Lohnstufe anzuheben.
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Mechanismus Lohnanpassung
In den letzten Jahren wurden die Lohnstufenanstiege nicht zu 100 Prozent einer vollen Stufe ausfinanziert. Deshalb sank der sogenannte Referenzlohn und entspricht - die unteren Lohnstufen ausgenommen - aktuell nicht der oberen Grenze des Lohnbandes.
Lohnband der Lohnklasse 19 mit oberer und unterer Grenze und Referenzlohn.
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Mechanismus Lohnanpassung
StufenanstiegPer 1. August 2025 erfolgt für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste ein Stufenanstieg im Ausmass von 100 % einer vollen Stufe. Die Besoldung von Lehrpersonen, die aktuell in Stufe 27, aber in dieser Stufe noch nicht auf dem Lohnmaximum sind, wird dieses Jahr einmalig auf das Maximum angehoben. Für diese Lehrpersonen wird es danach keine weiteren Lohnanpassungen geben.
Lohnband der Lohnklasse 19 mit oberer und unterer Grenze und Referenzlohn.
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Mechanismus Lohnanpassung
Strukturelle Lohnanpassung Zur Attraktivierung des Lehrberufs hat der Regierungsrat zusätzlich zum Stufenanstieg beschlossen, die Löhne per 1. August 2025 auf die obere Grenze im Lohnband pro Lohnklasse und Lohnstufe anzuheben. Die Differenz zwischen dem Referenzlohn und der oberen Grenze entspricht der strukturellen Lohnanpassung. Sie wird auf der Pensenbestätigung separat ausgewiesen.
Lohnband der Lohnklasse 19 mit oberer und unterer Grenze und Referenzlohn.
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Mechanismus Lohnanpassung
Strukturelle Lohnanpassung Der Anteil der strukturellen Lohnanpassung ist auf der Pensenbestätigung ausgewiesen. Er ist für jede Anstellung separat ersichtlich. Wenn auf deiner Pensenbestätigung keine strukturelle Lohnanpassung ausgewiesen ist, entspricht dein Lohn bereits der oberen Grenze des Lohnbandes. Dies ist zum Beispiel bei Einstufungen in den unteren Lohnstufen der Fall.
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Persönliche Lohnanpassung
Entnehme der Pensenbestätigung folgende Informationen: - 1) Deine Lohnklasse und deine Lohnstufe
- 2) Dein Jahreslohn: entspricht der oberen Grenze deiner Lohnklasse und Lohnstufe per 1. August 2025
- 3) Betrag aus der strukturellen Lohnanpassung. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Referenzlohn und der oberen Grenze deiner Lohnstufe. Er ist abhängig vom Pensum.
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Weitere Informationen
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Nun kann die gewünschte Lohnklasse aktiviert (1) werden. In unserem Beispiel ist das die Klasse 09. Die Auswahl mit OK (2) bestätigen. Analog kann in Spalte B verfahren werden.
In der Spalte A auf das Filterzeichen klicken (1). Danach "Alles auswählen" (2) anklicken, damit alle Haken deaktiviert sind.
Lohnanpassung per 1. August 2025
Schulen für alle
Created on June 3, 2025
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Lohnanpassung per 1. August 2025
Auf den 1. August 2025 erfolgt für die Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste ein Stufenanstieg im Ausmass von 100 Prozent einer vollen Stufe. Zudem hat der Regierungsrat rund 20 Millionen Franken beschlossen, um die Löhne der Lehr- und Fachpersonen aller Stufen per 1. August 2025 auf das Maximum pro Lohnklasse und Lohnstufe anzuheben.
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In den letzten Jahren wurden die Lohnstufenanstiege nicht zu 100 Prozent einer vollen Stufe ausfinanziert. Deshalb sank der sogenannte Referenzlohn und entspricht - die unteren Lohnstufen ausgenommen - aktuell nicht der oberen Grenze des Lohnbandes.
Lohnband der Lohnklasse 19 mit oberer und unterer Grenze und Referenzlohn.
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StufenanstiegPer 1. August 2025 erfolgt für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste ein Stufenanstieg im Ausmass von 100 % einer vollen Stufe. Die Besoldung von Lehrpersonen, die aktuell in Stufe 27, aber in dieser Stufe noch nicht auf dem Lohnmaximum sind, wird dieses Jahr einmalig auf das Maximum angehoben. Für diese Lehrpersonen wird es danach keine weiteren Lohnanpassungen geben.
Lohnband der Lohnklasse 19 mit oberer und unterer Grenze und Referenzlohn.
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Strukturelle Lohnanpassung Zur Attraktivierung des Lehrberufs hat der Regierungsrat zusätzlich zum Stufenanstieg beschlossen, die Löhne per 1. August 2025 auf die obere Grenze im Lohnband pro Lohnklasse und Lohnstufe anzuheben. Die Differenz zwischen dem Referenzlohn und der oberen Grenze entspricht der strukturellen Lohnanpassung. Sie wird auf der Pensenbestätigung separat ausgewiesen.
Lohnband der Lohnklasse 19 mit oberer und unterer Grenze und Referenzlohn.
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Strukturelle Lohnanpassung Der Anteil der strukturellen Lohnanpassung ist auf der Pensenbestätigung ausgewiesen. Er ist für jede Anstellung separat ersichtlich. Wenn auf deiner Pensenbestätigung keine strukturelle Lohnanpassung ausgewiesen ist, entspricht dein Lohn bereits der oberen Grenze des Lohnbandes. Dies ist zum Beispiel bei Einstufungen in den unteren Lohnstufen der Fall.
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Persönliche Lohnanpassung
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- 2) Dein Jahreslohn: entspricht der oberen Grenze deiner Lohnklasse und Lohnstufe per 1. August 2025
- 3) Betrag aus der strukturellen Lohnanpassung. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Referenzlohn und der oberen Grenze deiner Lohnstufe. Er ist abhängig vom Pensum.
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Nun kann die gewünschte Lohnklasse aktiviert (1) werden. In unserem Beispiel ist das die Klasse 09. Die Auswahl mit OK (2) bestätigen. Analog kann in Spalte B verfahren werden.
In der Spalte A auf das Filterzeichen klicken (1). Danach "Alles auswählen" (2) anklicken, damit alle Haken deaktiviert sind.