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Grundlagen zu KI: Ethik und Datenschutz
La Red e.V.
Created on June 2, 2025
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Transcript
Referentinnen: Agnieszka Skwarek, Taissiya Sutormina
KI-Schulungsreihe für Migrationsberatungsstrukturen 17.06.2025
Grundlagen zu KI: Ethik und Datenschutz
Ablauf
- KI folgt mathematischen Regeln und Wahrscheinlichkeiten:
- KI lernt aus Datenmustern, nicht aus der Bedeutung:
„Künstliche Intelligenz bezeichnet Systeme, die Aufgaben ausführen, die typischerweise menschliche Intelligenz erfordern – z. B. Sprache "verstehen", Probleme lösen oder lernen.“ (DFKI)
Grundlagen von KI
KI für Bilderkennung mittrainieren:
Dynamisch und kontextsensitiv Lernfähig durch Daten arbeitet mit statistischen Wahrscheinlichkeiten
Wenn-Dann-Logik fest programmierte Regeln lernt nicht aus Daten
KI
- Überwachtes Lernen: Vorhersage auf Basis gekennzeichneter Daten
- Unüberwachtes Lernen: Mustererkennung ohne Label
- Bestärkendes Lernen: Lernen durch Belohnung/Strafe
Nicht KI
„Maschinelles Lernen (ML) ist ein Verfahren, bei dem Systeme aus Beispieldaten lernen, ohne explizit programmiert zu sein.“
Was ist Maschinelles Lernen?
Unterschied zwischen traditioneller (regelbasierter) Programmierung und KI-gestützten Verfahren
Interaktive Aufgabe: KI oder nicht?
Unterschied zwischen traditioneller (regelbasierter) Programmierung und KI-gestützten Verfahren
Interaktive Aufgabe: KI oder nicht?
Unterschied zwischen traditioneller (regelbasierter) Programmierung und KI-gestützten Verfahren
Interaktive Aufgabe: KI oder nicht?
- KI-gestützte Übersetzung: Mehrsprachigkeitsunterstützung
- KI-Chatbots für Erstberatung: Automatisierte Beantwortung einfacher Fragen
- Datenanalyse: Auswertung von Beratungskommunikation, Bedarfsidentifikation
- Dokumentenprüfung & -verarbeitung: Protokollierung und Berichtserfassung
- Lernunterstützungssysteme: Adaptive Sprachlernprogramme
- Öffentlichkeitsarbeit: Bild- und Videogenerierung für die Arbeit in sozialen Medien
KI & Migrationsberatung
@Postkartenmotiv/ak-ansichtskarten.de
"Kluger-Hans-Effekt"
Entscheidungsfindung: KI-Überleben (EN)
Bilderkennung: Mensch oder KI?
Chat: Mensch oder KI? (EN)
- Kompetenzverschiebung (De-Skilling, Abgabe von Kompetenzen)
- Gefahr vor Falschinformationen und Halluzinationen
- Intransparente Entscheidungsfindung („Black Box“-Problematik)
- Datenschutzsicherheit
- Nachhaltigkeitsproblematik
- Diskriminierung durch algorithmische Verzerrung
KI, Ethik & Risiken
Doktor (PhD) Hochschulabschluss ohne Bildung
hell-M/ dunkel-W
Hautfarbe
Geschlecht
Experiment zum Testen des Diskriminierungspotenzials bei KI-Bildgenerierung
- Direkte Diskriminierung
- Indirekte Diskriminierung (neutrale Merkmale wirken diskriminierend, weil sie mit sensiblen Merkmalen korrelieren)
- Datenbasierte Diskriminierung (verzerrte Trainingsdaten)
- Strukturelle Diskriminierung (Verstärkung bestehender Ungleichheiten)
KI & Diskriminierung
Agenda
- Rechtsgrundlagen: KI und Datenschutz
- Praxisbeispiele
- Praxistipps: Dos & Dont`s
- Urheberrecht
- Transparenzpflichten und Deepfakes
KI & Recht
Risikostufen für KI-Systeme
Minimales Risiko
Inakzeptables Risiko
Begrenztes Risiko
Hohes Risiko
Grundsätze für eine vertrauenswürdige und ethisch vertretbare KI (EU-Verordnung)
KI-Verordnung (AI-Act)KI-VO: am 2. August 2024 in Kraft getreten und regelt ProduktsicherheitJe höher das Risiko einer KI-Anwendung, umso strenger sind die Anforderungen. Es wird unterschieden zwischen:
- verbotenen KI-Praktiken
- Hochrisiko-KI-Systemen
- KI-Systemen mit geringem Risiko
- sog. generativen KI-Systemen wie z.B. ChatGPT
Rechtsgrundlage für KI
Grundsätze für eine vertrauenswürdige und ethisch vertretbare KI (EU-Verordnung)
2. August 2024:
- Inkrafttreten KI-VO
- Es gelten Übergangsfristen, insbesondere:
- Allgemeine Bestimmungen treten in Kraft.
- Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen ausreichende KI-Kompetenz für Mitarbeitende sicherstellen.
- Verbotene KI-Praktiken, die ein unvertretbares Risiko darstellen, dürfen nicht mehr verwendet werden.
- KI-VO voll anwendbar (mit einigen Ausnahmen)
Übergangsfristen in der KI-Verordnung
Grundsätze für eine vertrauenswürdige und ethisch vertretbare KI (EU-Verordnung)
„Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“
Art. 4 KI-VO zu KI-Kompetenz
Grundsätze für eine vertrauenswürdige und ethisch vertretbare KI (EU-Verordnung)
Art. 3 Ziff. 3 KI-VO: „Anbieter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI‑System oder ein KI‑Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder das KI‑System unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Betrieb nimmt, sei es entgeltlich oder unentgeltlich; Art. 3 Ziff. 4 KI-VO: „Betreiber“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI‑System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI‑System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet;
Betreiber oder Anbieter?
Grundsätze für eine vertrauenswürdige und ethisch vertretbare KI (EU-Verordnung)
Art. 3 Ziff. 1 KI-VO: „KI‑System“ ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können;
Was ist ein KI-System? (laut KI-VO)
Generiert mit Chat GPT 4.o Prompt: "erstelle ein Bild zu KI-Kompetenz für MIgrationsberatung"
Grundsätze für eine vertrauenswürdige und ethisch vertretbare KI (EU-Verordnung)
Art. 3 Ziff. 56 KI-VO: „KI‑Kompetenz“ die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.
Was ist "KI-Kompetenz"?
DSGVO und BDSG regeln den Schutz der personenbezogenen Daten. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für KI-Systeme, wenn personenbezogene Daten tatsächlich verarbeitet werden.
Datenschutzgrund-Verordnung
Bundesdatenschutzgesetz
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): am 25. Mai 2018 in Kraft getreten
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Rechtsgrundlagen Datenschutz
Beachte: Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar!
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Kontaktdaten (z.B. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.)
- Körperliche Merkmale (z.B. Größe, Gewicht etc.)
- Wohnverhältnisse/Vermögensverhältnisse/Bankverbindung
- Geistige Zustände (z.B. Einstellungen, Überzeugungen etc.)
- Weiter Daten (z.B. Standortdaten, Nutzungsdaten, Handlungen, Äußerungen, Werturteile, beruflicher Werdegang etc.)
- usw.
Datenschutzgrund-Verordnung
Bundesdatenschutzgesetz
Was sind personenbezogene Daten?
Beachte: Die KI-Anwendungen (wie z.B. ChatGPT) untersagen in der Regel in den Nutzungsbedingungen die Eingabe von personenbezogenen Daten!
- sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in der DSGVO: Daten dürfen grds. nicht verarbeitet werden, es sei denn es greift einer der Erlaubnistatbestände des Art. 6 DSGVO (z. B. Einwilligung).
Datenschutzgrund-Verordnung
Bundesdatenschutzgesetz
Datenschutz
Lösung
Sie nutzen nach der Arbeit und ausschließlich für private Zwecke ChatGPT, um eine Antwort auf eine private E-Mail zu formulieren, wobei Sie...a) keine personenbezogenen Daten (Vorname/Nachname) verwenden b) personenbezogene Daten (Vorname/Nachname) verwenden
KI-VO anwendbar? DSGVO anwendbar?
Praxisbeispiel 1
Lösung
Sie nutzen im Rahmen Ihrer Arbeit DeepL, um einen in der deutschen Sprache erstellten Flyer, mit dem Sie Werbung für eine Veranstaltung machen möchten, in andere Sprachen zu übersetzen.
KI-VO anwendbar? DSGVO anwendbar?
Praxisbeispiel 2
Lösung
Sie bekommen im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei einer Beratungsstelle eine E-Mail mit einer rechtlichen Frage: „Guten Tag, mein Name ist Piotr Nowak und ich habe folgendes rechtliches Problem (Darstellung des Problems).“ Sie fügen die E-Mail 1:1 in CoPilot ein und bitten um Erstellung einer Antwort.
KI-VO anwendbar? DSGVO anwendbar?
Praxisbeispiel 3
Keine Eingabe von personenbezogenen Daten von Dritten in die KI-Systeme
Eingabe von ausschließlich anonymisierten Texten in die KI-Systeme
Vorsicht beim Verwenden von personenbezogenen Daten!
Praxistipps: Dos & Dont`s
Keine Eingabe von Geschäftsgeheimnissen in die KI-Systeme
Geschäftsgeheimnisse schützen und verantwortungsvoll behandeln
Vorsicht bei Geschäftsgeheimnissen (interne Informationen z. B.: E-Mail-Inhalte, Verträge, Ideen, etc.)!
Praxistipps: Dos & Dont`s
Datenschutzerklärung OpenAI
Screenshot - Einstellungen von ChatGPT zu Modelltraining
Exkurs
- Wichtig beim Verwenden von KI-Systemen: Auswahl der Opting-Out Funktion unter Einstellungen, um den Einsatz der eingegebenen Daten zum Training von KI-Modellen zu verhindern.
- Um z. B. den Chatverlauf bei ChatGPT und das Modelltraining zu deaktivieren, kann unter den Einstellungen zur Datenkontrolle die Funktion „Chatverlauf&Training“ abgestellt werden.
Anpassung der Einstellungen bei KI-Systemen
Keine Verwendung der eingegebenen Texte zur Trainingszwecken seitens KI-Systeme
Auswahl der entsprechenden Opting-Out Funktionen, um das Modelltraining zu deaktivieren
Einstellungen
Praxistipps: Dos & Dont`s
GPT-4.o/GPT-4.5: Wissen bis April 2023GPT-3.5 (kostenlose Version): Wissen bis September 2021
Exkurs
In Bezug auf Aktualität: Durchführung der Upgrades bisher in sehr großen Abständen, sodass aktuelle Daten (z.B. in Bezug auf Gesetzesänderungen) nicht enthalten und somit für die Beratung nur beschränkt anwendbar sind, da nicht aktuell. In Bezug auf Qualität: Vorhandene und aktualisierte Daten oft lückenhaft oder falsch.
Aktualität und Qualität der Daten in KI-Systemen am Beispiel von ChatGPT
Keine generelle Zustimmung zur Verwendung von KI-Systemen
Festlegen der Verwendungszwecke für erlaubte Anwendung von KI-Systemen z. B. als Orientierungshilfe und Sprachunterstützung
Zweckfestlegung
Praxistipps: Dos & Dont`s
Gesetz über Urheberrecht
- Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum.
- Für das Entstehen des Urheberrechts: Erfordernis einer persönlichen, geistigen Schöpfung, deren Urheber nur ein Mensch sein kann.
- An den durch KI erstellten Texten/Bildern kann somit kein Urheberecht entstehen.
Urheberrecht (1)
Gesetz über Urheberrecht
- Auch unbewusste Urheberechtverletzung möglich: z.B. wenn Daten mit denen KI gefüttert wurde, urheberrechtlich geschützt sind (wenn in den generierten Texten nur minimale Abweichungen von den ursprünglichen, urheberrechtlich geschützten Texten bzw. Übernahme von wesentlichen Elementen der Ursprungstexte stattfindet etc.)
- Bei Veröffentlichung und Vervielfältigung besteht die Gefahr der Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüche seitens Dritten.
Urheberrecht (2)
Keine Verwendung von KI-generierten Bildern/Informationsgrafiken/Memes
Erstellen von Bildern/Informationsgrafiken/Memes mit Canva
Bildererstellung
Praxistipps: Dos & Dont`s
Keine Veröffentlichung mittels KI erstellten Texten in Publikationen oder wissenschaftlichen Texten
Recherche und Kürzung/ Zusammenfassung von Informationen (z.B. zu Gesetzesänderungen), um einen Beitragstext zu erstellen, wenn Text abschließend vom Menschen geprüft wird
Texterstellung
Praxistipps: Dos & Dont`s
Beachte: KI-Kennzeichnungspflicht bei Meta!
Klare Kennzeichnung: „Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung einer KI erstellt“
Deepfake?
Grundsätze für eine vertrauenswürdige und ethisch vertretbare KI (EU-Verordnung)
- Art. 50 Abs. 4 KI-VO: „Betreiber eines KI‑Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“
Transparenzpflichten
Beispiel für die Formulierung einer Richtlinie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (21. Januar 2025)
Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots von Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz & Informationsfreiheit
Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (6. Mai 2024)
Verfassen einer Richtlinie für den Einsatz von KI unter Berücksichtigung u.a. der folgenden Punkte:
- Datenschutz
- Schutz der Geschäftsgeheimnisse
- Urheberrecht
- Deepfakes
Empfehlung
Referentinnen: Agnieszka Skwarek, Taissiya Sutormina
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Grundlagen zu KI: Ethik und Datenschutz
KI-VO (+): Deepl ist ein KI-basiertes Übersetzungstool, somit verwenden Sie ein KI-System im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit und sind Betreiber i.S.v. Art. 3 Ziff. 4 KI-VO. DSGVO (-): da keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet.
Lösung zum Praxisbeispiel 2
KI-Systeme, die neue Inhalte erzeugen, anstatt nur bestehende Daten zu analysieren oder zu klassifizieren. Generative KI basiert meist auf großen neuronalen Netzen, die mit Milliarden von Texten, Bildern oder anderen Daten trainiert wurden. Generative KI zeichnet das multimodale System aus, das mehrere Datentypen (Modalitäten) wie Text, Bild, Ton oder Video als Eingabe und/oder Ausgabe verwenden kann.
Generative KI
KI-VO (-): Sie verwenden das KI-System (ChatGPT) im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit und sind somit kein Betreiber i.S.v. Art. 3 Ziff. 4 KI-VO. DSGVO (-): a) keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten; b) Verarbeitung von personenbezogenen Daten passiert zwar (+), aber DSGVO findet trotzdem keine Anwendung, da die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeitet werden (Art. 2 Abs. 2 c DSGVO).
Lösung zum Praxisbeispiel 1
KI-VO (+): da Sie ein KI-System (CoPilot) im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verwenden und somit Betreiber i.S.v. Art. 3 Ziff. 4 KI-VO sind. DSGVO (+): da Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Vorname/Nachname) im Rahmen beruflichen Tätigkeit stattfindet.
Lösung zum Praxisbeispiel 3
ist ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.