Übertragung von
Arbeitslosen- geld I
in ein anderes EU-Land
start
start
Du bist arbeitslos und möchtest nun eine neue Arbeit in einem anderen EU-Land suchen? Da stellt sich eine wichtige Frage: Kannst du das eingezahlte Arbeitslosengeld dorthin mitnehmen?
In dieser kurzen Lerneinheit findest du eine Orientierung!
Prüfe in nur 4 Schritten, ob du die Voraussetzungen erfüllst, um das Arbeitslosengeld für die neue Jobsuche in anderes EU-Land zu übertragen.
1. VORAUSSETZUNGEN
Bevor es losgeht, musst du sicherstellen, dass Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
1. VORAUSSETZUNGEN
Klicke auf die Kästchen, um die Anforderungen zu entdecken.
1. Beschäftigungszeit
2. Arbeitslosigkeit
3. Arbeitslosigkeit gemeldet
Alle Voraussetzungen erfüllt?
Wenn ja, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld!
So kannst du das Arbeitslosengeld für die neue Jobsuche übertragen:
2. PD U2 FORMULAR
Zunächst musst du bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Genehmigung der Leistungsmitnahme (PD U2 Formular) stellen.
Du musst der Bundesagentur für Arbeit vor der Ausreise mindestens 4 Wochen zur Verfügung stehen.
3. WARTEFRIST
Vielleicht findest du doch noch einen Job in Deutschland- 4 Wochen musst du hierbleiben.
Klicke auf das Info-Symbol, um mehr zu erfahren!
4. MELDUNG IM ZIELLAND ALS ARBEITSSUCHEND
Nach deiner Ankunft musst du dich bei der für Arbeit zuständige Behörde im neuen Land melden. Melde dich spätestens 7 Tage nach deiner Anreise um Verspätungen zu vermeiden.
Das gilt auch wenn du das PD U2 Formular vor deiner Abreise noch nicht bekommen hast.
Du hast nun alle wichtigen Informationen, um die Übertragung des Arbeitslosengeldes in ein anderes EU- Land erfolgreich umzusetzen.
Wir haben noch ein paar Tipps für dich!
Du möchtest Deutschland endgültig verlassen?
Es gibt ein paar wichtige Schritte, die du vor deinem Wegzug erledigen solltest.
Klicke hier, um deine To-Do-Liste zu finden!
Deine Wegzug checkliste
Klicke auf die Zahlen um die Schritte zu entdecken
Mietvertrag kündigen
Sozialleistungsträger informieren
Wohnung abmelden
Krankenversicherung kündigen
Verträge kündigen
Rundfunkbeitrag abmelden
Bank informieren
Nützliche Links
Dienststelle finden
Mehr über ALG I erfahren
Antrag stellen
Antrag stellen
Antrag stellen
Falls du noch Fragen hast, wende dich an einer Beratungsstelle in deine Nähe:
EU-GS Beratungsstellesuche
Arbeitslosigkeit
Du bist derzeit ohne Beschäftigung.
Hinweis!
Wenn du das rote i-Symbol siehst, klicke darauf, um weitere Informationen zu erhalten.
Wichtig:
Wer in Deutschland arbeitslos ist, muss dem deutschen Arbeitsmarkt mindestens 4 Wochen zur Verfügung stehen, bevor man ins Ausland umziehen kann. Dieser Zeitraum wird auf Deutsch „Wartefrist“ genannt.
Beschäftigungszeit
Du warst in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.
12 Monate
Arbeitslosigkeit gemeldet?
Du bist bereits als arbeitslos und arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.
Übertragung von ALG I
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Created on January 21, 2025
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Übertragung von
Arbeitslosen- geld I
in ein anderes EU-Land
start
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Du bist arbeitslos und möchtest nun eine neue Arbeit in einem anderen EU-Land suchen? Da stellt sich eine wichtige Frage: Kannst du das eingezahlte Arbeitslosengeld dorthin mitnehmen?
In dieser kurzen Lerneinheit findest du eine Orientierung!
Prüfe in nur 4 Schritten, ob du die Voraussetzungen erfüllst, um das Arbeitslosengeld für die neue Jobsuche in anderes EU-Land zu übertragen.
1. VORAUSSETZUNGEN
Bevor es losgeht, musst du sicherstellen, dass Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
1. VORAUSSETZUNGEN
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1. Beschäftigungszeit
2. Arbeitslosigkeit
3. Arbeitslosigkeit gemeldet
Alle Voraussetzungen erfüllt?
Wenn ja, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld!
So kannst du das Arbeitslosengeld für die neue Jobsuche übertragen:
2. PD U2 FORMULAR
Zunächst musst du bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Genehmigung der Leistungsmitnahme (PD U2 Formular) stellen.
Du musst der Bundesagentur für Arbeit vor der Ausreise mindestens 4 Wochen zur Verfügung stehen.
3. WARTEFRIST
Vielleicht findest du doch noch einen Job in Deutschland- 4 Wochen musst du hierbleiben.
Klicke auf das Info-Symbol, um mehr zu erfahren!
4. MELDUNG IM ZIELLAND ALS ARBEITSSUCHEND
Nach deiner Ankunft musst du dich bei der für Arbeit zuständige Behörde im neuen Land melden. Melde dich spätestens 7 Tage nach deiner Anreise um Verspätungen zu vermeiden.
Das gilt auch wenn du das PD U2 Formular vor deiner Abreise noch nicht bekommen hast.
Du hast nun alle wichtigen Informationen, um die Übertragung des Arbeitslosengeldes in ein anderes EU- Land erfolgreich umzusetzen.
Wir haben noch ein paar Tipps für dich!
Du möchtest Deutschland endgültig verlassen?
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Arbeitslosigkeit
Du bist derzeit ohne Beschäftigung.
Hinweis!
Wenn du das rote i-Symbol siehst, klicke darauf, um weitere Informationen zu erhalten.
Wichtig:
Wer in Deutschland arbeitslos ist, muss dem deutschen Arbeitsmarkt mindestens 4 Wochen zur Verfügung stehen, bevor man ins Ausland umziehen kann. Dieser Zeitraum wird auf Deutsch „Wartefrist“ genannt.
Beschäftigungszeit
Du warst in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.
12 Monate
Arbeitslosigkeit gemeldet?
Du bist bereits als arbeitslos und arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.