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SMART CLASSES

Matthias Ritter

Created on September 15, 2024

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SMART CLASSES

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Digitale Schule der Zukunft

Im Schuljahr 2025/26 werden an der Markgraf-Friedrich Realschule Rehau die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 6 und 7 in einer 1:1 Ausstattung mit iPads arbeiten. Im Rahmen der digitalen Schule der Zukunft werden unsere Smart Classes mit dem Einsatz der Geräte ca. im Oktober beginnen. Somit sind die Jahrgangsstufen 6 bis 9 SMART CLASSES!

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Fahrplan 1. Halbjahr 24/25

Oktober bis Dezember

Ende Oktober

09.10.2024/ 10.12.2024

Februar

Webinar/VortragRecht im Internet

Stellung der Förderanträge durch die Eltern und Bearbeitung/Prüfung durch die Schulleitung

Start des Bestellprozesses im Schulshop

umfassende Elterninformation am Elternabend

Pädagogischer Tag

2. Phase: Elterninformation/Bestellphase
1. Phase: Organisation (Information und Absprachen)

intensive Weiterbildungsmaß-nahmen des Kollegiums

Vortrag Gefahren bei der Verwendung von social media("Mach dein Handy nicht zur Waffe")

Workshops Kollegium

Treffen zwischen SMV und Schulleitung

Dezember/ Januar

Dezember

November

16.10.2024

Fahrplan 2. Halbjahr 24/25

Dezember bis Juli

10.02.2025/11.02.2025

Juni/Juli

Workshop zur Mediennutzung innerhalb der Familie (Strempel, Frey)

Elternabend: Stiftung Medienpädagogik Bayern zu social media

Workshops Lehrer

Elterninformationsabend für die Erziehungsberechtigten der neuen SMART CLASSES (Klassen 6 und 7 2025/26)

interne Micro-SchilFs des Kollegiums zu digitalen Programmen und Themen

Startschuss SMART CLASSESAusgabe der iPads mit Schüler-Workshops

04.06.2025

30.04.2025

03.02.2025

Verwaltung des iPads (Schule, Eltern)

Informationen zum Erwerb und zur finanziellen För-derung des Geräts

Schulischer Einsatz des iPads

Nutzungsvereinbarung und rechtliche Grundlagen der SMART CLASSES

Häufig gestellte Fragen

Anleitungen und Tutorials zur Nutzung des iPads für Schüler und Eltern

Informationen zum Erwerb und zur finanziellen Förderung des Geräts

Mindestanforderungen

Schulspezifischer Warenkorb (externer Anbieter ACS-Group)

Eigenständige Anschaffung

Förderrichtlinien

Förderantragsstellung

Mindestanforderungen

Technische Mindestanforderungen der Schülerendgeräte

Die Schulen können in Abstimmung mit dem Schulaufwandsträger und dem Elternbeirat für die zu beschaffenden mobilen Endgeräte zusätzliche schulspezifische technische Mindestkriterien festlegen. Hierbei wird die Kompatibilität mit der vorhandenen und geplanten IT-Bildungsinfrastruktur der Schule berücksichtigt.

Technische AnforderungenAls digitale Endgeräte sind an der Realschule Rehau nur folgende Neugeräte oder Refurbished-Geräte (jeweils von gewerblichen Händlern mit einer Garantie von mindestens einem Jahr) förderfähig:

  • Endgerät: iPad 16A 128 GB, iPad Air 128 GB, iPad Pro 128 GB (Speicher jeweils auch größer wählbar!)
  • Eingabestift: z.B. Tucano Active Stylus, Lamy safari note+, Apple Pencil USB-C, Apple Pencil Pro (siehe Shop)
Alle weiteren Zubehörgeräte bzw. -teile sind von der Förderung ausgeschlossen! Wichtig: Zur Teilnahme an den SMART CLASSES müssen ALLE Schüler ...
  • bei unserem externen Partner ACS eine Jamf School Lifetime Lizenz (MDM-Lizenz zur Verwaltung des Geräts durch die Schule) erwerben.
  • Die Nutzungsvereinbarung der RS Rehau durch Unterschrift der Schülerin/des Schülers und deren Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-278/

Schulspezifischer Warenkorb (ACS Group)

Beschaffung des iPads über unseren schulexternen Partner ACS

Zugang zum schulinternen ACS-Shop Passwort: RSRH#2025

ACS GroupOtto-Hahn-Str. 38a 85521 Ottobrunn / Riemerling www.tabletklasse.de info@acsgroup.de

Eigenständige Anschaffung

Nur nach vorheriger Abpsprache: Eigenständige Anschaffung

Natürlich kann das Endgerät auch privat von Ihnen als Eltern oder Erziehungsberechtigter erworben werden. Informieren Sie bitte die Schule über den Privaterwerb frühzeitig, damit keine Missverständnisse bzw. kein Warten bei der Schulsammelbestellung entstehen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie als Käufer auf der Rechnung mit Ihrer Adresse vermerkt sind. Zudem muss die Bezahlung des Geräts mittels Quittung oder Rechnung dokumentiert sein.

Bedenken Sie jedoch folgende Punkte, die dagegen sprechen:

  • Schulgeräteversicherung: Sie können eine spezielle Schulgeräteversicherung, die durch den externen Anbieter ACS gewährt wird, abschließen. Diese orientiert sich am Kaufwert des Geräts und kann über mehrere Jahre abgeschlossen werden und regelt Display- oder Komplettschäden des Geräts. Bitte bedenken Sie, dass das Gerät jeden Tag im Einsatz sein wird!
  • Bei der Sammelbestellung im Schulshop kann durch ACS auf der Rechnung der Kauf bereits dokumentiert werden. Sie ersparen sich somit die zusätzliche Einreichung der Quittung!
  • Die MDM-Lizenz muss trotz Privatkauf bei ACS erworben werden.
  • Die MDM-Einbindung Ihres Gerätes erfordert einen erheblichen Mehraufwand für die Schule.

Förderrichtlinien

Höhe der Förderung

Die Höhe des maximalen Förderbetrags liegt bei 350 Euro.

7.5.1 Art der ZuwendungDie Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 350 Euro je förderfähigem Endgerät im Sinne der Nr. 7.2 gewährt. Liegen die Anschaffungskosten unter dem Festbetrag, ist die Zuwendung auf den Betrag der Anschaffungskosten begrenzt.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-278/

Förderrichtlinien

Förderrichtline der 1:1-Ausstattung von Schülern mit mobilen Endgeräten

Gegenstand der Zuwendung

  • Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie ist die Beschaffung von mobilen Endgeräten einschließlich der von den Schulen verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten gemäß Nr. 7.4.
  • Mobile Endgeräte im Sinne dieser Richtlinie sind Endgeräte, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts ohne größere körperliche Anstrengung tragbar und somit mobil zur Sprach- und Datenkommunikation einsetzbar sind (Laptops/Notebooks, Tablets oder Convertibles).
  • Von der Zuwendung ausgenommen sind Mobilfunktelefone sowie Smartphones.
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind die volljährigen Schülerinnen und Schüler einer 1:1 Ausstattungsklasse, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-278/

Weitere Richtlinien zur Förderung (Mehrfachförderung, Antragsberechtigung, Antragsfrist usw.) können Sie direkt in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. Mai 2024, Az. I.3-BO1371.2/14/2 entnehmen!

Förderantragsstellung

Antragsberechtigung und Antragsstellung

  • Antragsberechtigt sind die volljährigen Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse (Nr. 3 Satz 1), bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte nach Nr. 7.3.
  • Für die Zuwendung sind in der Regel ein Online-Antrag mit dem vom Staatsministerium festgelegten Inhalt sowie die Kauf- und Zahlungsbelege über das hierfür bereitgestellte Verfahren einzureichen.
  • Ausnahmsweise können ein vom Staatsministerium zur Verfügung gestellter Antrag sowie Kauf- und Zahlungsbelege auf Papier bei der Schule eingereicht werden; die Schule überträgt in diesem Fall Antrag und Belege in das bereitgestellte Verfahren. Für jede Schülerin bzw. jeden Schüler ist ein gesonderter Förderantrag zu stellen.

Förderantragsstellung

Antragsstellung

Sie können Ihren Förderantrag auf folgender Internetseite ausfüllen:

www.dsdz.bayern.de

Alle Informationen zur korrekten Antragstellung erhalten Sie individuell mittels Elternbrief von Ihrer Schule.

Eine weitere Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

www.km.bayern.de/dsdz/antrag

Erklärvideo zur Antragstellung

Schulischer Einsatz des iPads

Zielgerichtete Heranführung an das digitale Arbeiten

Einsatz von digitalen Heften

Einsatz von digitalen Schulbüchern und Apps

Heranführung an das digitale Arbeiten

Die Umstellung vom bekannten, analogen Arbeiten hin zu einer digitaleren/digitalen Arbeitsweise funktioniert nicht von heute auf morgen. Dies ist auch gewiss nicht vorgesehen. Mit Geduld und Unterstützung werden den Schülerinnen und Schülern der SMART CLASSES neue Abläufe bezüglich digitaler Hefteinträge und neue Funktionen und Möglichkeiten durch den Einsatz von Apps im Unterricht vorgestellt. Die Schülerinnen und Schüler werden genauso wie Sie transparent informiert und "mitgenommen" werden. Dem Fahrplan (Terminplan) durch das Jahr der SMART CLASSES können Sie den zeitlichen Ablauf bis zum Einsatz der Geräte entnehmen. Vorträge Eine Reihe von Expertenvorträgen sowohl für Sie als Eltern und Erziehungsberechtige als auch für die Schülerinnen und Schüler bieten Hilfeangebote im Schuljahresverlauf. Zudem wird es einen schulinternen Support für Ihre Kinder geben.

Einsatz von digitalen Heften

Digitale Hefteinträge Können und werden in Zukunft angefertigt. Dies obligt jedoch der jeweiligen Lehrkraft, welche in ihrem eigenen Tempo und nach eigener pädagogischer Abwägung auf einen digitalen Hefteintrag umstellt. In den letzten beiden Jahren haben sich in der Pilotphase "Digitale Schule der Zukunft" herausgestellt, dass auch Hybridlösungen, also eine Kombination aus digitalem und analogen Schulheft einen großen Mehrgewinn haben können. In Mathematik hingegen bringt die haptische Arbeit mit Zirkel und Geodreieck eher in einem analogen Schulheft Vorteile. Unsere Kolleginnen und Kollegen stellen sich genauso wie Ihre Kinder dieser Herausforderung, die wir zusammen zielführend lösen werden.

Einsatz von digitalen Heften

Goodnotes als Programm zur digitalen Heftführung

Um im Unterricht digitale Hefteinträge anzufertigen nutzt die Realschule Rehau die App GoodNotes. Weiterführende Informationen zu diesem Programm entnehmen Sie nachstehenden Link. Weitere Infos und Videos zum Umgang mit dem Programm und zur Speicherung der Hefteinträge erhalten Sie in Kürze Anleitungen und Tutorials zum iPad (unter 6. Menüpunkt dieses genial.lys).

Beispiele digitaler Hefteinträge

Bildquellen: Alexander Frey

Eindrücke aus der Unterrichtspraxis

Einsatz von digitalen Schulbüchern und Apps

Einsatz von digitalen Schulbüchern

Im Unterricht kommen auch digitale Schulbücher zum Einsatz. Die Fachschaften haben abgewogen, ob diese angeschafft werden oder nicht. Hierbei wurde beraten, ob diese einen Mehrwert für den Unterricht bringen. Dies ist vor allem der Fall, wenn diese digitalen Schulbücher durch Videos, Audios oder externe Links angereichert sind, um den Unterrichtsstoff zu vertiefen. In jedem Falle werden durch den Einsatz der digitalen Bücher die Schutaschen der Schülerinnen und Schüler leichter.Die digitalen Lizenzen der Schulbücher werden direkt über den Verlag durch verlagseigene Apps für unsere Schülerinnen und Schüler bereitgestellt. Die Anmeldung erfolgt durch die anonymisierten Schüler-E-Mailadressen. Die Ausgabe der Schulbücher erfolgt durch die digitale Ausgabe der Lizenzschlüssel an die SMART CLASSES.

Einsatz von digitalen Schulbüchern und Apps

Einsatz von Apps

Folgende Apps und Programme sind im Rahmen des Medienbudgets für die SMART CLASSES angeschafft worden. Die Bandbreite kann bzw. wird im Laufe des Schuljahres / der Schuljahre erweitert werden:

BiBox, ChatterPic Kids, Cornelsen Lernen, GarageBand, GeoGebra 3D Rechner, Goodnotes 6, Google Chrome, iMovie, Microsoft 365 (Office), Microsoft OneDrive, Schulmanager Online, sketchometry, Stop Motion Studio, Ebook creator, ...

Alle aufgeführten Apps werden über das Schulprofil via MDM auf den Schülergeräten installiert, da diese teilweise im Privatkauf auch kostenpflichtig wären.

Verwaltung des iPads

Schulische Verwaltung

Verwaltung zuhause durch Eltern und Erziehungsberechtigte

Schulische Verwaltung des iPads

Mobile Device Management Verwaltung (= MDM-Verwaltung) allgemein

Einschränkungen durch Voreinstellungen während des Schulbetriebs

Die Realschule Rehau nutzt zur Verwaltung des iPads in der Schule eine MDM-Vollverwaltung. In aller Kürze haben wir für Sie die wichtigsten Fakten darüber zusammengestellt:

  • Das von der Schule verwendete MDM-System ist das System Jamf.
  • Im aufgesetzten Schulprofil kann die Verbindung zum Schul-WLAN-Netz eingetragen werden oder die Verteilung der Education-Lizenzen für Apps ist möglich.
  • Zudem können für die Unterrichtszeit Spiele-Apps oder Social media Plattformen von der Schule gesperrt werden.
  • Auch Sie als Eltern können mit einem Jamf Parent Zugang die Bildschirmzeit und den Zugriff auf Apps in gewissem Umfang steuern.

Alle weiterführenden Informationen können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nachlesen!

Verwaltung zuhause durch Erziehungsberechtigte

App JamF Parent

Mit der App "Jamf Parent" (für Android und iOS) können Sie als Eltern/ Erziehungsberechtigte die Nutzung von Apps und Funktionen auf dem iPad Ihres Kindes einschränken bzw. nur ausgewählte Apps und Funktionen erlauben. Somit ist eine gewisse Steuerung der Bildschirmzeit auf technischem Wege möglich.
  • Die App steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Informationen und einen Leitfaden zu Jamf Parent finden Sie hier durch Klick auf den nachstehenden Link. Hier finden Sie eine Anleitung zur Kopplung Ihres Smartphones mit dem iPad Ihres Kindes.
  • Hinweis: Die RS Rehau kann Ihnen hierbei keinen technischen Support zu dieser App anbieten.

Verwaltung zuhause durch Erziehungsberechtigte

Netzwerkeinstellungen zuhause

Eine weitere Möglichkeit, die Bildschirmzeit zu begrenzen, den Besuch von nicht jugendfreien oder adäquaten Webseiten zu limitieren (Whitelist = erlaubte Seiten; Blacklist = unerlaubte Seiten) und vieles mehr ist ebenso über die Netzwerkeinstellungen des häuslichen Wlan oder LAN möglich - jedoch erfordert dies weiterführende Kentnisse im Umgang mit dem heimischen Router bzw. System.

Anpassung des Benutzerprofils

Mit den drei aufgeführten Möglichkeiten (JamF-Profil während der Schulzeit, JamF Parent im privaten Bereich durch dei Eltern oder durch die Netzwerkeinstellungen im privaten Netzwerk/am privaten Router) können folgende Aspekte von Ihnen konfiguiert werden:

  • Durch die Einstellungen kann eine Art Whitelist eingerichtet werden. In dieser sind Apps/Programme aufgeführt, die von der Schule oder durch Sie zugelassen sind bzw. für die Arbeit mit dem iPad speziell empfohlen werden.
  • Durch die Einstellungen kann eine Blacklist eingerichtet werden. In dieser sind Apps/Programme oder Webseiten aufgeführt, die gesperrt sind. Viele Detaileinstellungen bezüglich Webseiten ergeben sich alleine schon durch die Altersbegrenzung und die Limitierung von Spieleapps usw.
  • Auch die empfohlenen Apps/Programme der Schule können von Ihnen natürlich begrenzt werden. Bitte achten Sie aber darauf, dass diese während der Unterrichtszeit am Vormittag und zur Erledigung der Hausaufgaben freigegeben sind.
Wichtig: Kommen Sie im Zweifelsfall auf die Schule mit ihren Fragen zu, ob eine App oder ein Programm auch wirklich für die Hausaufgaben oder andere Arbeiten vom Schüler benötigt werden.

Nutzungsvereinbarung und Rechtliche Grundlagen der SMART CLASSES

Nutzungsvereinbarung

Rechtliche Grundlagen der SMART CLASSES

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung der Realschule Rehau

Neben den vorgestellten MDM-Verwaltungen gelten an der Realschule Rehau weitere schulinterne Regelungen, die in Form einer Nutzungsvereinbarung zwischen Schule und den Schülern und deren Eltern und Erziehungsberechtigten abgeschlossen wird

Diese Regelungen sind verbindliche Vereinbarungen, die neben den MDM-Systemen für ein verantwortungsvolles und sicheres Umgehen mit den Endgeräten als besonders wichtig erachtet werden.

Die Nutzungsvereinbarung der RS Rehau ist hier für Sie einsehbar:

Nutzungsvereinbarungen

Welche Regeln gelten in Bezug auf das iPad im Unterricht?

In diesem Zusammenhang wollen wir auf die Nutzungsvereinbarung hinweisen. Aufgrund deren Quantität haben sich in den letzten Wochen die Schülersprecher, ein Vertreter des Personalrats und die Schulleitung zusammengesetzt, um sechs iPad-Regeln aus dieser Nutzungsvereinbarung herauszuarbeiten und zu formulieren.

Rechtliche Grundlagen der SMART CLASSES

Die rechtliche Grundlage der Digitale Schule der Zukunft kann auf der Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung eingesehen werden (Veröffentlichung der elektronischen Ausgabe BayMBI. 2024 Nr. 278).

Häufig gestellte FragenFAQs

Ich bin während des Schuljahres in die 6., 7., 8. oder 9. Klasse an die Realschule Rehau gewechselt. Was muss ich bezüglich iPad-Bestellung tun? Welche Informationen sind für mich wichtig?
Welche Apps und Programme sind für die „Bewältigung des Schulalltags“ und zur Anfertigung der Hausaufgaben von der Schule aus notwendig?
Mein Kind gibt an, dass es bis spät Abend mit dem iPad Hausaufgaben und Aufgabenstel-lungen lösen muss. Kann das sein?

Während des Schuljahres kann es hin und wieder, vor allem in dichteren Schulaufgabenzeiten zu längeren Arbeitsphasen der Schülerinnen und Schüler kommen. Ein von manchen Schülern rückgemeldeter „Dauerzustand“, dass das iPad bis spät abends oder nachts genutzt werden muss, ist jedoch in keiner Weise von der Schule gefordert oder beabsichtigt. Eine kurze Nachricht an einen Fachlehrer bei Bedenken Ihrerseits wird schnell Klarheit bringen.

Über das Schulprofil werden alle not-wendigen Apps automatisch installiert.

Setzen Sie sich in diesen Fällen mit dem Smart Class Team in Verbindung (smart_class@rsrehau.de)

Definitiv zur Blacklist (also nicht für den Unterricht) gehören folgende Apps: Instagram, Facebook Tiktok, beReal, Spiele-Apps jeder Art, Snapchat ...

Wie kann ich die Bildschirmzeit oder die Nutzung von Apps für mein Kind begrenzen?
Wie kann ich die Bildschirmzeit meines Kindes reflektieren? Sind meine Mediennutzung bzw. die Nutzung meines Kindes viel oder wenig?

Pädagogische Maßnahmen: Innerhalb der Familie können Abmachungen in Form eines Mediennutzungsvertrags zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Jugendlichen geschlossen werden. Zeitliche (Wann darf ich das Endgerät nutzen?) wie auch inhaltliche (Welche App darf ich nutzen?) Abgrenzungen spielen hierbei eine große Rolle. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang die Internetseite https://www.mediennutzungsvertrag.de/ sein. Damit können individuelle Bausteine mit dem Kind zusammengestellt und ein Vertrag kann geschlossen werden.

Machen Sie gerne den Test mit einem kurzen fünfminütigen Selbsttest zur Smartphone-Nutzung. Der Selbsttest ReSeT der Landesanstalt für Medien NRW bietet Ihnen ein kurzes Feedback. Klicken Sie hier zur Weiterleitung auf die Seite.

Technische Maßnahmen: Hier ist vor allem die Verwendung der App JamF Parent zu nennen. Es können allgemeine Nutzungszeiten für das Gerät im Allgemeinen oder auch für Einzelanwendungen eingestellt werden. Ein Tutorial dazu können Sie im Kapitel "Verwaltung des iPads" finden.

Anleitungen und Tutorials zur Nutzung des iPads für Schüler und Eltern

Tutorial zum Umgang mit dem iPad

Wissensdatenbank für Eltern und Erziehungsberechtigte

Tutorial zum Umgang mit dem iPad

Hier finden Sie das Tutorial zum Umgang mit den iPads, das mit Ihren Kindern durchgearbeitet wurde.

Wissensdatenbank für Eltern

Wie kann ich up to date bleiben bezüglich der Mediennutzung meines Kindes?

Natürlich werden wir versuchen, Sie weiterhin engmaschig in Form von Elternabenden oder durch digitalen Informationen zu externen Angeboten usw. zu unterstützen. Zudem können Sie sich auf folgenden Seiten umfassend zu neusten Apps, Entwicklungen in der Mediennutzung und im Bereich Social Media informieren. Auch rechtliche Themen, wie Jugendschutz und strafrechtliche Konsequenzen Fehlverhalten im Internet werden auf den nachfolgenden Seiten behandelt:

https://www.schau-hin.info/

https://www.klicksafe.de/

https://www.stiftung-medienpaedagogik-bayern.de/126_Home.htm

https://www.handysektor.de/startseite

Wissensdatenbank für Eltern

DSDZ Eltermagazin

Im folgenden ISB-Elternmagazin, welches regelmäßig neu erscheint, sind viele Themenbereiche für Sie als Sorgeberechtigte aufgearbeitet und abgedruckt.

Alle hier abgebildeten Inhalte, die aktuellen Ausgaben des Elternmagazins und weitre Inhalte finden Sie unter nachstehenden Link:

https://isb-magazin.de/dsdz/index

Screenshot als Beispielbild für die Magazinausgaben (siehe Link rechts)

Klärung technischer Fragen:

  • Wie stellt sich das digitale Setting im Klassenzimmer für den Unterricht aus. Was wird noch benötigt?
  • Planung der Umsetung bezüglich der Vollverwaltung der Geräte
Klärung pädagogisch-didaktischer Fragen:
  • Mit welchen Apps wird im Schuljahr 2024/25 gearbeitet?
  • Wie wird die Fortbildungsplanung des Kollegiums umgesetzt? (interne Micro-SchilFs, Einladung externer Referenten, Teilnahme an regionalen Fortbildungen/ALP)
  • Welchen Support bzw. Vorträge können wir für die Eltern und Erziehungsberechtige anbieten?
  • Welchen Support bzw. unterrichtliche Hilfe können wir für die Schüler anbieten?
  • Wie soll die Nutzungsvereinbarung gestaltet werden? Welche Inhalte soll diese haben?

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Durchführung des Elternabends mit umfassenden Informationen zu den im Februar startenden SMART CLASSES:

  • Allgemeine Facts zum Einsatz des iPads im Unterricht
  • Informationen zu den Rahmenbedingungen und zum Schulalltag mit dem iPad als Begleiter
  • Infos zu den Bestellmodalitäten
  • Infos zum Ablauf der Förderantragsstellung
  • Raum für Fragen der Eltern und Eriehungsberechtigten

Pädagogischer Tag mit Inhalten zu DSDZ des Kollegiums (iPad-Regeln, Nutzungsvereinbarung, Supportbedarf, ...)

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Treffen zwischen SMV (mit den Schülersprechern), den Verbindungslehrern und der Schulleitung bezüglich der gemeinsamen Klärung der iPad-Regeln, der Nutzungsvereinbarung, ...)

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Vortrag/Webinar zum Thema Recht im Internet (Referentin: Gesa von Schwerin) für die Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen des Klassenelternabends

Intensive Weiterbildungsmaßnahmen des Kollegiums durch die Teilnahme an Fortbildungen zu digitalen Themen

  • Erstes Unterstützungstreffen DSDZ Oberfranken
  • Weitere individuelle Fortbildungen zum Einsatz des iPads im Unterricht

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