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SBU Factor

Caro

Created on August 6, 2024

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Transcript

Ein Fall für die SBU – ja oder nein?

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SBU Factor

Fall 1: Der krankhafte Grübler

Leon Müller arbeitet als Bankkaufmann. Seit mehr als sechs Monaten leidet der 36-Jährige an einer mittelgradigen depressiven Episode und ist dadurch arbeitsunfähig. Einmal war er bereits in stationärer Therapie. Zudem wird er fortlaufend medikamentös und ambulant mittels tiefenpsychologischer Therapie behandelt. Seine Depression drückt sich u.a. in einer starken Grübelneigung, vermindertem Selbstwertgefühl, verminderter Konzentrationsfähigkeit und einem labilen Affekt aus. In einem unabhängigen psychiatrischen Gutachten wurden die Leistungseinschränkungen von Müller bemessen: Er kann besonders bei der telefonischen Kundenakquise und der persönlichen Kundenberatung in der Bank kaum mehr als die Hälfte seiner Leistungsfähigkeit bringen (je über 50% Einschränkung). Mails lesen, Angebote erstellen und Teammeetings bereiten ihm weniger Probleme (je nur 10 bis 20 % Einschränkung), sind für seinen Job allerdings weitaus weniger relevant.

SBU Factor

Ja!

Warum? Die Telefonakquise und die Kundenberatung vor Ort sind prägende Tätigkeiten für Müllers Job. Da er bei diesen eine Leistungseinschränkung von je über 50% aufweist, kann er in seinem Zustand kein wertbringendes Arbeitsergebnis abliefern – auch wenn seine BU-Grad insgesamt bei nur 40 % liegt.

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Fall 2: Die tapfere Kämpferin

Vier Monate kämpft Tina Meyer bereits gegen den Brustkrebs. Nach einer Operation wird die 51-Jährige nun eine Chemo- und im Anschluss eine Bestrahlungstherapie durchlaufen. Gemäß des Nachsorgeplans wird sie in drei Monaten eine stationäre Rehabilitation absolvieren. Das Ziel soll sein, ihre Arbeitskraft als Geschäftsstellenleiterin wieder voll herzustellen. Seit der Erstdiagnose ist sie arbeitsunfähig.

SBU Factor

Ja!

Warum? Bei einer Krebserkrankung mit anschließender onkologischer Systemtherapie wie Chemo- und Strahlentherapie sieht die Gothaer für die Behandlungsdauer ab Erkrankungsbeginn immer ein hundertprozentiges Außerstandesein, seinen Job auszuüben. Daher ist in Meyers Fall mit den vier Monaten ab Erkrankungsbeginn und den geplanten drei Monaten Systemtherapie der Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten erfüllt und es besteht eine BU-Leistungspflicht. Die Gothaer zahlt Meyer vom Monatsersten nach Erstdiagnose bis Monatsende nach der Reha ihre SBU-Leistungen aus. Sollte die Reha scheitern oder der Krebs zurückkehren, wird die Prüfung erneut aufgenommen.

SBU Factor

Fall 3: Der waghalsige Skifahrer

Bei einem Kurztrip in die Alpen erleidet der leidenschaftliche Skifahrer Thomas Schmidt einen Kreuzbandriss mit Knorpelschaden. Nach sechs Wochen ist das Knie abgeschwollen und der 41-Jährige kann operiert werden. Der Knorpel wird geglättet und das Kreuzband ersetzt. Im Anschluss durchläuft Schmidt eine Reha, aus der der Finanzierungsberater vier Monate nach dem Unfall für weitere drei Wochen arbeitsunfähig entlassen wird. Für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten besteht für diesen Zeitraum allerdings ein Leistungsvermögen von mehr als sechs Stunden täglich. Der Hausarzt verordnet auch nach insgesamt sechs Monaten nach dem Unfall weiterhin Arbeitsunfähigkeit, da Schmidt noch eine Beugedefizit habe.

SBU Factor

Nein!

Warum? Zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Reha bestanden in Bezug auf die Tätigkeit des Finanzierungsberaters nur noch geringe Einschränkungen. Trotz Beuge- und Streckdefizits kann Schmidt alle seine Tätigkeiten vollschichtig ausüben. Die reine, vom Hausarzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeit genügt nicht, um den BU-Nachweis zu führen. Leistungen werden abgelehnt.

🎉

Geschafft!

Details, wann eine Leistungspflicht besteht, gibt's auf der nächsten Seite.

Nochmal zum Überblick

Wann besteht Leistungspflicht bei der BU?

Nach § 2 AVB besteht eine Berufsunfähigkeit, wenn… - eine Krankheit bezogen auf den zuletzt konkret ausgeübten Beruf einen Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % begründet. - es eine Prognose gibt, dass ein BU-Grad von mindesten 50 % für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bestehen wird oder in der Vergangenheit bestanden hat. Es liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person konkret einen anderen Beruf ausübt, als es ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (= konkrete Verweisung). Besondere Klauseln Versicherungsnehmer und -nehmerinnen sind außerdem vertraglich auch in verschiedenen Sonderfällen speziell abgesichert. Zum Beispiel durch die Krebs-, die Infektions- oder die Rollstuhlklausel. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die SBU inklusive einer Arbeitsunfähigkeits(AU)-Klausel abzuschließen. Alleinstellungsmerkmal: Überbrückungsgeld Die Gothaer hat als einziger Versicherer auf dem Markt die Zahlung eines Überbrückungsgeldes in die AVB aufgenommen. Ist ein ärztliches Gutachten zur Feststellung der BU erforderlich, bekommt der oder die Versicherte somit unverzüglich bis zu 5 Monate BU-Rente ausgezahlt. Bei Ablehnung ist keine Rückzahlung erforderlich, bei Annahme sind mit der Überbrückungszahlung aber auch alle finanziellen Ansprüche bereits erfüllt. Mehr Informationen und Details zur Gothaer SBU gibt es hier. Mehr Informationen und Details zur Gothaer SBU gibt es hier.