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Notfallkonzept

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Created on June 26, 2024

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Exemplarisches Notfallkonzept

Alkohol und andere Drogen

Allgemeine Verantwortlichkeiten im Krisenfall

Suizid-Andeutung

Medizinischer Notfall

Vermisste*r Schüler*in

Beleidigung oder Diskriminierung

Allgemeine Verantwortlichkeit im Krisenfall

Die Lehrpersonen

  • Sind verpflichtet sich über die Einzelheiten des Notfallkonzepts zu informieren.
  • Handeln gemäß den vorgegebenen Sofortmaßnahmen (Notfallkonzept).
  • Sind in der Lage, Erste Hilfe zu leisten.
  • Sind in der Lage, die erforderlichen Verbindungen und Kontakte herzustellen.
  • Treffen bei externen Unternehmungen (Exkursionen, Sonderwochen etc.) die notwendigen Vorkehrungen.
  • Unterstützen die Verantwortlichen bei der Bewältigung einer Krise.

Die Schulleitung

  • Ist für die Einberufung des Krisenstabs im Notfall zuständig.
  • Hat die strategische Verantwortung bei der Bewältigung der Krisensituation.
  • Trifft und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen.
  • Leitet die internen und externen Informationen.
  • Ist einzige Auskunftsinstanz im Kontakt mit den Medien und Behörden.

Je nach Vorfall werden Polizei, Rettungsdienste, Landesschulbehörde und das Sekretariat integriert.

Beleidigung oder Diskriminierung

Aktionen der Lehrpersonen

  • Die Schwere des Vorfalls beurteilen und festlegen, welche Hilfen benötigt werden.
  • Viele Situationen können mit Hilfe des Konzeptes zum Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern aufgefangen werden (Verhaltensplan).
  • Beteiligte Personen identifizieren und wenn möglich die Situation entschärfen.
  • Vorfall dokumentieren und ggf. an Schulleitung melden.

Aktionen der Schulleitung

  • Die Schwere des Vorfalls beurteilen.
  • Beteiligte Personen identifizieren.
  • Zeugenaussagen falls nötig schriftlich festhalten.
  • Disziplinarische Maßnahmen festlegen.
  • Festlegen, welche weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen.
  • Eltern benachrichtigen.
  • Andere zuständige Stellen informieren (Polizei, Berater*innen).

Medizinischer Notfall

Aktionen der Schulleitung

  • Sicherstellen, dass ein Notruf 112 abgesetzt wurde.
  • Am Notfallort nachsehen, ob alles Nötige getan wird.
  • Eltern bzw. Angehörige benachrichtigen.
  • Versicherungsfragen klären/ Bericht anfertigen.

Aktionen der Lehrpersonen

  • Die Situation auf weitere Gefahren beurteilen.
  • Wenn die Situation sicher ist, Erste Hilfe leisten. Notruf 112 absetzen oder Schüler / Schülerin zur nächsten Lehrkraft schickenfür weitere Hilfe.
  • Schulleitung benachrichtigen.
  • Weitere Erste Hilfe leisten, Verletzte nicht allein lassen.
  • Alle wichtigen Informationen an Rettungsdienst weitergeben.

Alkohol und andere Drogen

Aktionen der Lehrpersonen

  • Wenn eine Lehrkraft den Verdacht hat, dass ein Schüler/ eine Schülerin im Besitz oder unter dem Einfluss von verbotenen Substanzen ist, benachrichtigt sie sofort die Schulleitung.
  • Wenn eine Lehrkraft von einem möglichen Kontakt eines Schülers/ einer Schülerin mit verbotenen Substanzen erfährt, informiert sie die Schulleitung.

Aktionen der Schulleitung

  • Die Schwere des Vorfalls beurteilen und festlegen, welche Hilfen benötigt werden (z.B. Beratung, Polizei).
  • Beteiligte Personen identifizieren.
  • Beteiligte Personen für weitere Befragungen isolieren.
  • Eltern benachrichtigen.
  • Festlegen, welche weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen.
  • Vorfall dokumentieren, Zeugenaussagen festhalten.

Suizid-Andeutung

Aktionen der LehrpersonenGeringe Dringlichkeit (Verdacht oder Hörensagen)

  • Sofort mit dem Schüler/ der Schülerin sprechen.
  • Weitere Hilfe mit der Beratungslehrerin abstimmen.
  • Mit Eltern Beobachtungen und Hilfsmöglichkeiten abstimmen.
  • Vorfall dokumentieren.
Mittlere Dringlichkeit (konkrete Hinweise)
  • Weitere Hilfe mit Fachleuten (z.B. Schulpsycholog*innen) abstimmen.
  • Mit Eltern Beobachtungen und Hilfsmöglichkeiten abstimmen; konkrete Sicherungsmaßnahmen abstimmen und einleiten.
  • Durchführung der Beratungen und der Sicherungsmaßnahmen kontrollieren.

Hohe Dringlichkeit (die Person ist in unmittelbarer Gefahr, sich selbst zu verletzen)

  • Person nicht allein lassen. Wenn möglich Gefahr beseitigen.
  • Schulpsychologen/ Krisenteam/ Notfallseelsorge sofort alarmieren lassen.
  • Eltern (und ggf. Polizei) benachrichtigen.
  • Zusammen mit Eltern, Fachleuten und Polizei weitere Maßnahmen festlegen.
Aktionen der Schulleitung
  • Gefahr der Situation abschätzen und getroffene Maßnahmen überprüfen.
  • Elternkontakt halten und Elternberatung anbieten.
  • Berichte kontrollieren.

Vermisste*r Schüler*in

Aktionen der Schulleitung

  • Weitere Informationen vom Schulpersonal einholen, ob der Schüler/ die Schülerin tatsächlich vermisst wird.
  • Kontakt mit den Eltern halten. Ggf. die Schule nach dem Schüler/ der Schülerin absuchen.
  • Polizei benachrichtigen.
  • Eltern und Polizei benachrichtigen, wenn der Schüler/ die Schülerin wieder auftaucht.

Aktionen der Lehrpersonen

  • Wenn ein Schüler/ eine Schülerin ohne Entschuldigung der Eltern nicht zum Unterricht erscheint oder während der Unterrichtszeit vermisst wird:
    • Eltern telefonisch benachrichtigen und nachfragen. Schulleitung informieren.
  • Wenn der vermisste Schüler/ die vermisste Schülerin wieder auftaucht:
    • Eltern und Schulleitung informieren.