Exemplarisches Notfallkonzept
Alkohol und andere Drogen
Allgemeine Verantwortlichkeiten im Krisenfall
Suizid-Andeutung
Medizinischer Notfall
Vermisste*r Schüler*in
Beleidigung oder Diskriminierung
Allgemeine Verantwortlichkeit im Krisenfall
Die Lehrpersonen
- Sind verpflichtet sich über die Einzelheiten des Notfallkonzepts zu
informieren.
- Handeln gemäß den vorgegebenen Sofortmaßnahmen (Notfallkonzept).
- Sind in der Lage, Erste Hilfe zu leisten.
- Sind in der Lage, die erforderlichen Verbindungen und Kontakte herzustellen.
- Treffen bei externen Unternehmungen (Exkursionen, Sonderwochen etc.) die
notwendigen Vorkehrungen.
- Unterstützen die Verantwortlichen bei der Bewältigung einer Krise.
Die Schulleitung
- Ist für die Einberufung des Krisenstabs im Notfall zuständig.
- Hat die strategische Verantwortung bei der Bewältigung der Krisensituation.
- Trifft und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen.
- Leitet die internen und externen Informationen.
- Ist einzige Auskunftsinstanz im Kontakt mit den Medien und Behörden.
Je nach Vorfall werden Polizei, Rettungsdienste, Landesschulbehörde und das Sekretariat integriert.
Beleidigung oder Diskriminierung
Aktionen der Lehrpersonen
- Die Schwere des Vorfalls beurteilen und festlegen, welche Hilfen benötigt werden.
- Viele Situationen können mit Hilfe des Konzeptes zum Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern aufgefangen werden (Verhaltensplan).
- Beteiligte Personen identifizieren und wenn möglich die Situation entschärfen.
- Vorfall dokumentieren und ggf. an Schulleitung melden.
Aktionen der Schulleitung
- Die Schwere des Vorfalls beurteilen.
- Beteiligte Personen identifizieren.
- Zeugenaussagen falls nötig schriftlich festhalten.
- Disziplinarische Maßnahmen festlegen.
- Festlegen, welche weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen.
- Eltern benachrichtigen.
- Andere zuständige Stellen informieren (Polizei, Berater*innen).
Medizinischer Notfall
Aktionen der Schulleitung
- Sicherstellen, dass ein Notruf 112 abgesetzt wurde.
- Am Notfallort nachsehen, ob alles Nötige getan wird.
- Eltern bzw. Angehörige benachrichtigen.
- Versicherungsfragen klären/ Bericht anfertigen.
Aktionen der Lehrpersonen
- Die Situation auf weitere Gefahren beurteilen.
- Wenn die Situation sicher ist, Erste Hilfe leisten. Notruf 112 absetzen oder Schüler / Schülerin zur nächsten Lehrkraft schickenfür weitere Hilfe.
- Schulleitung benachrichtigen.
- Weitere Erste Hilfe leisten, Verletzte nicht allein lassen.
- Alle wichtigen Informationen an Rettungsdienst weitergeben.
Alkohol und andere Drogen
Aktionen der Lehrpersonen
- Wenn eine Lehrkraft den Verdacht hat, dass ein Schüler/ eine Schülerin im Besitz oder unter dem Einfluss von verbotenen Substanzen ist, benachrichtigt sie sofort die Schulleitung.
- Wenn eine Lehrkraft von einem möglichen Kontakt eines Schülers/ einer Schülerin mit verbotenen Substanzen erfährt, informiert sie die Schulleitung.
Aktionen der Schulleitung
- Die Schwere des Vorfalls beurteilen und festlegen, welche Hilfen benötigt werden (z.B. Beratung, Polizei).
- Beteiligte Personen identifizieren.
- Beteiligte Personen für weitere Befragungen isolieren.
- Eltern benachrichtigen.
- Festlegen, welche weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen.
- Vorfall dokumentieren, Zeugenaussagen festhalten.
Suizid-Andeutung
Aktionen der LehrpersonenGeringe Dringlichkeit (Verdacht oder Hörensagen)
- Sofort mit dem Schüler/ der Schülerin sprechen.
- Weitere Hilfe mit der Beratungslehrerin abstimmen.
- Mit Eltern Beobachtungen und Hilfsmöglichkeiten abstimmen.
- Vorfall dokumentieren.
Mittlere Dringlichkeit (konkrete Hinweise)
- Weitere Hilfe mit Fachleuten (z.B. Schulpsycholog*innen) abstimmen.
- Mit Eltern Beobachtungen und Hilfsmöglichkeiten abstimmen; konkrete Sicherungsmaßnahmen abstimmen und einleiten.
- Durchführung der Beratungen und der Sicherungsmaßnahmen kontrollieren.
Hohe Dringlichkeit (die Person ist in unmittelbarer Gefahr, sich selbst zu verletzen)
- Person nicht allein lassen. Wenn möglich Gefahr beseitigen.
- Schulpsychologen/ Krisenteam/ Notfallseelsorge sofort alarmieren lassen.
- Eltern (und ggf. Polizei) benachrichtigen.
- Zusammen mit Eltern, Fachleuten und Polizei weitere Maßnahmen festlegen.
Aktionen der Schulleitung
- Gefahr der Situation abschätzen und getroffene Maßnahmen überprüfen.
- Elternkontakt halten und Elternberatung anbieten.
- Berichte kontrollieren.
Vermisste*r Schüler*in
Aktionen der Schulleitung
- Weitere Informationen vom Schulpersonal einholen, ob der Schüler/ die Schülerin tatsächlich vermisst wird.
- Kontakt mit den Eltern halten. Ggf. die Schule nach dem Schüler/ der Schülerin absuchen.
- Polizei benachrichtigen.
- Eltern und Polizei benachrichtigen, wenn der Schüler/ die Schülerin wieder auftaucht.
Aktionen der Lehrpersonen
- Wenn ein Schüler/ eine Schülerin ohne Entschuldigung der Eltern nicht zum Unterricht erscheint oder während der Unterrichtszeit vermisst wird:
- Eltern telefonisch benachrichtigen und nachfragen. Schulleitung informieren.
- Wenn der vermisste Schüler/ die vermisste Schülerin wieder auftaucht:
- Eltern und Schulleitung informieren.
Notfallkonzept
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Created on June 26, 2024
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Exemplarisches Notfallkonzept
Alkohol und andere Drogen
Allgemeine Verantwortlichkeiten im Krisenfall
Suizid-Andeutung
Medizinischer Notfall
Vermisste*r Schüler*in
Beleidigung oder Diskriminierung
Allgemeine Verantwortlichkeit im Krisenfall
Die Lehrpersonen
Die Schulleitung
Je nach Vorfall werden Polizei, Rettungsdienste, Landesschulbehörde und das Sekretariat integriert.
Beleidigung oder Diskriminierung
Aktionen der Lehrpersonen
Aktionen der Schulleitung
Medizinischer Notfall
Aktionen der Schulleitung
Aktionen der Lehrpersonen
Alkohol und andere Drogen
Aktionen der Lehrpersonen
Aktionen der Schulleitung
Suizid-Andeutung
Aktionen der LehrpersonenGeringe Dringlichkeit (Verdacht oder Hörensagen)
- Sofort mit dem Schüler/ der Schülerin sprechen.
- Weitere Hilfe mit der Beratungslehrerin abstimmen.
- Mit Eltern Beobachtungen und Hilfsmöglichkeiten abstimmen.
- Vorfall dokumentieren.
Mittlere Dringlichkeit (konkrete Hinweise)Hohe Dringlichkeit (die Person ist in unmittelbarer Gefahr, sich selbst zu verletzen)
- Person nicht allein lassen. Wenn möglich Gefahr beseitigen.
- Schulpsychologen/ Krisenteam/ Notfallseelsorge sofort alarmieren lassen.
- Eltern (und ggf. Polizei) benachrichtigen.
- Zusammen mit Eltern, Fachleuten und Polizei weitere Maßnahmen festlegen.
Aktionen der SchulleitungVermisste*r Schüler*in
Aktionen der Schulleitung
Aktionen der Lehrpersonen