Sonderregelung für den Schulbesuch und die Notenvergabe
Individuelle Unterstützung
Individuelle Unterstützung im Unterricht wird von der Lehrkraft in Absprache mit den Eltern entschieden (z.B. Übermittlung von Mitschriften, Anpassung der Aufgabenmenge im Unterricht).
Arten und Umsetzung der Sonderregelungen
Bei den Arten und der Umsetzung der Sonderregelungen gibt es länder-spezifische Abweichungen. Welche Sonderregelungen in Ihrem Bundesland möglich sind und wie der genaue Ablauf dazu ist, erfragen Sie am besten bei der schulpsychologischen Fach-kraft, die für Ihre Schule zuständig ist, oder bei Ihrer Schulleitung.
Achtung
Es kann vorkommen, dass Sie über Sonderregelungen für eine*n bestimmte*n Schüler*in informiert werden, ohne weitere Hintergrundinformation zu erhalten. Das kann sein, wenn Schüler*innen nicht möchten, dass detailliertere Infos an die Lehrkräfte weitergegeben werden. In dem Fall ist der oder die Schulpsycholog*in an die geltende Schweigepflicht gebunden. Falls Sie aber merken, dass Sie sich unsicher sind und Unterstützung bei der Umsetzung oder zum Vorgehen brauchen, scheuen Sie sich nicht, auf den/die zuständige*n Schulpsycholog*in zuzugehen und allgemein um Rat zu fragen.
Bei den Arten und der Umsetzung der Sonderregelungen gibt es länderspezifische Abweichungen. Welche Sonderregelungen in Ihrem Bundesland möglich sind und wie der genaue Ablauf dazu ist, erfragen Sie am besten bei der schulpsychologischen Fachkraft, die für Ihre Schule zuständig ist, oder bei Ihrer Schulleitung.
Beantragung von Sonderregelungen
Achtung
Sonderregelungen
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Created on June 17, 2024
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Sonderregelung für den Schulbesuch und die Notenvergabe
Individuelle Unterstützung
Individuelle Unterstützung im Unterricht wird von der Lehrkraft in Absprache mit den Eltern entschieden (z.B. Übermittlung von Mitschriften, Anpassung der Aufgabenmenge im Unterricht).
Arten und Umsetzung der Sonderregelungen
Bei den Arten und der Umsetzung der Sonderregelungen gibt es länder-spezifische Abweichungen. Welche Sonderregelungen in Ihrem Bundesland möglich sind und wie der genaue Ablauf dazu ist, erfragen Sie am besten bei der schulpsychologischen Fach-kraft, die für Ihre Schule zuständig ist, oder bei Ihrer Schulleitung.
Achtung
Es kann vorkommen, dass Sie über Sonderregelungen für eine*n bestimmte*n Schüler*in informiert werden, ohne weitere Hintergrundinformation zu erhalten. Das kann sein, wenn Schüler*innen nicht möchten, dass detailliertere Infos an die Lehrkräfte weitergegeben werden. In dem Fall ist der oder die Schulpsycholog*in an die geltende Schweigepflicht gebunden. Falls Sie aber merken, dass Sie sich unsicher sind und Unterstützung bei der Umsetzung oder zum Vorgehen brauchen, scheuen Sie sich nicht, auf den/die zuständige*n Schulpsycholog*in zuzugehen und allgemein um Rat zu fragen.
Bei den Arten und der Umsetzung der Sonderregelungen gibt es länderspezifische Abweichungen. Welche Sonderregelungen in Ihrem Bundesland möglich sind und wie der genaue Ablauf dazu ist, erfragen Sie am besten bei der schulpsychologischen Fachkraft, die für Ihre Schule zuständig ist, oder bei Ihrer Schulleitung.
Beantragung von Sonderregelungen
Achtung