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Berichtet eine Zeitung über eine Ermittlung der Polizei oder ein Gerichtsverfahren, gilt die Un-schuldsvermutung. Immer wenn eine Person von der Polizei oder vor Gericht verdächtigt wird, gilt sie bis zur Verurteilung durch das Gericht als unschuldig. Das soll verhinderen, dass Menschen als schuldige Straftäter:innen bezeichnet werden, obwohl sie dies vielleicht gar nicht sind.
Ziffer 8 - Schutz der Persönlichkeit
Ziffer 13 - Unschuldsvermutung
Wenn ein Interview wörtlich zitiert wird, muss die Quelle genannt werden. Wenn der Inhalt mit eigenen Worten wiedergegeben wird, sollte die Quelle ebenfalls angegeben werden.
Oh nein... unser Bürohund hat das Plakat über den Pressekodex zerrissen.Kannst es wieder zusammensetzen?
Richtlinie 2.4 -Interviews
Manche Zeitungen hoffen, dass sie mehr verkaufen, wenn sie Bilder von extremer Gewalt und Brutalität zeigen. Diese Berichte können Menschen, besonders Kinder und Jugend-liche, schockieren. Deshalb sollen Zeitungen keine brutalen Bilder zeigen, vor allem nicht auf der Titelseite.
Ja, na klar
Ziffer 11 - Jugendschutz, Sensationsbericht-erstattung
Ziffer 12 - Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. Bei der Berichterstattung über Straftaten soll die Zugehörig-keit in der Regel nicht erwähnt werden, um Vorurteile gegenüber Minderheiten zu vermeiden.
Die Presse schützt das Privatleben des Menschen und die informationelle Selbst-bestimmung. Wenn sein Verhalten von öffentlichem Interesse ist, kann darüber berichtet werden, wie zum Beispiel bei Politiker:innen, Musiker:innen, Schauspieler:innen oder andere Bekanntheiten.
Es ist notwendig, bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik mit der gebotenen Sorg-falt zu überprüfen und korrekt darzustellen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung nicht verfälscht werden. Symbolfotos und Vermutungen müssen als solche erkennbar sein.
Ziffer 2 - Sorgfalt
Ziffer 8 - Schutz der Persönlichkeit
Richtlinie 2.4 -Interviews
Ziffer 2 - Sorgfalt
Ordne die Beschreibungen der richtigen Ziffer des Pressekodex zu. Um deine Zuordnung zu überprüfen, klicke auf CHECK
Ziffer 11 - Jugendschutz, Sensationsbericht-erstattung
Ziffer 12 - Diskriminierungen
Ziffer 13 - Unschuldsvermutung
Berichtet eine Zeitung über eine Ermittlung der Polizei oder ein Gerichtsverfahren, gilt die Unschuldsvermutung. Immer wenn eine Person verdächtigt wird, gilt sie bis zur Verurteilung durch das Gericht als unschuldig. Das soll verhinderen, dass Menschen als schuldige Straftäter:innen bezeichnet werden, obwohl sie dies evtl. gar nicht sind.
Die Presse schützt das Privatleben des Menschen und die informationelle Selbst-bestimmung. Wenn sein Verhalten von öffentlichem Interesse ist, kann darüber berichtet werden, wie zum Beispiel bei Politiker:innen, Musiker:innen, Schauspieler:innen oder andere Bekanntheiten.
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. Bei der Berichterstattung über Straftaten soll die Zugehörig-keit in der Regel nicht erwähnt werden, um Vorurteile gegenüber Minderheiten zu vermeiden.
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Redaktionssitzung Nr.5 (II)
Jetzt seid ihr dran! Bringt euren Auftrag zu Ende und schreibt im Namen eurer Zeitung einen Beitrag, der auf Social Media (z.B. Instagram) veröffentlicht werden kann. In diesem Beitrag soll es um die Flut in Elbnitz gehen. Zieht euer Logbuch zu Rate und überlegt gemeinsam in eurer Redaktion, welche Informationen aus eurer Recherche ihr in eurem Artikel verwenden wollt. Auf Seite 6 und 7 im Logbuch findet ihr außerdem eine Schritt-für-Schritt Anleitung zu eurem Beitrag und einen Journalismus-Werkzeugkoffer. Beides kann euch beim Schreiben helfen. Für das Verfassen habt ihr 30 Minuten Zeit.
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Redaktionssitzung Nr.5 (II)
Jetzt seid ihr dran! Bringt euren Auftrag zu Ende und schreibt im Namen eurer Zeitung einen Beitrag, der auf Social Media (z.B. Instagram) veröffentlicht werden kann. In diesem Beitrag soll es um die Flut in Elbnitz gehen. Zieht euer Logbuch zu Rate und überlegt gemeinsam in eurer Redaktion, welche Informationen aus eurer Recherche ihr in eurem Artikel verwenden wollt. Auf Seite 6 und 7 im Logbuch findet ihr außerdem eine Schritt-für-Schritt Anleitung zu eurem Beitrag und einen Journalismus-Werkzeugkoffer. Beides kann euch beim Schreiben helfen. Für das Verfassen habt ihr 30 Minuten Zeit. Danach erscheint hier der Link zum Epilog.
30:00
Zitate können vor allem längere Texte auflockern und lebendiger machen. Sie stärken die Glaubwürdigkeit und Objektivität einer Nachricht, da der:die Journalist:in nicht selbst spricht, sondern „die Quelle sprechen lässt”. Außerdem sorgen sie für Transparenz. Beim Zitieren muss man ein paar Dinge beachten:
- direkte oder indirekte Zitierweise sowie Mischform möglich
- Quelle klar angeben („Laut WHO …“, „Wie die dpa berichtet …“)
- Korrekte Wiedergabe: keine verfälschten oder aus dem Zusammenhang gerissene Zitate
Zitate können vor allem längere Texte auflockern und lebendiger machen. Sie stärken die Glaubwürdigkeit und Objektivität einer Nachricht, da der:die Journalist:in nicht selbst spricht, sondern „die Quelle sprechen lässt”. Außerdem sorgen sie für Transparenz. Beim Zitieren muss man ein paar Dinge beachten:
- direkte oder indirekte Zitierweise sowie Mischform möglich
- Quelle klar angeben („Laut WHO …“, „Wie die dpa berichtet …“)
- Korrekte Wiedergabe: keine verfälschten oder aus dem Zusammenhang gerissene Zitate
Zitate können vor allem längere Texte auflockern und lebendiger machen. Sie stärken die Glaubwürdigkeit und Objektivität einer Nachricht, da der:die Journalist:in nicht selbst spricht, sondern „die Quelle sprechen lässt”. Außerdem sorgen sie für Transparenz. Beim Zitieren muss man ein paar Dinge beachten:
- direkte oder indirekte Zitierweise sowie Mischform möglich
- Quelle klar angeben („Laut WHO …“, „Wie die dpa berichtet …“)
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Berichtet eine Zeitung über eine Ermittlung der Polizei oder ein Gerichtsverfahren, gilt die Un-schuldsvermutung. Immer wenn eine Person von der Polizei oder vor Gericht verdächtigt wird, gilt sie bis zur Verurteilung durch das Gericht als unschuldig. Das soll verhinderen, dass Menschen als schuldige Straftäter:innen bezeichnet werden, obwohl sie dies vielleicht gar nicht sind.
Ziffer 8 - Schutz der Persönlichkeit
Ziffer 13 - Unschuldsvermutung
Wenn ein Interview wörtlich zitiert wird, muss die Quelle genannt werden. Wenn der Inhalt mit eigenen Worten wiedergegeben wird, sollte die Quelle ebenfalls angegeben werden.
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Ziffer 11 - Jugendschutz, Sensationsbericht-erstattung
Ziffer 12 - Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. Bei der Berichterstattung über Straftaten soll die Zugehörig-keit in der Regel nicht erwähnt werden, um Vorurteile gegenüber Minderheiten zu vermeiden.
Die Presse schützt das Privatleben des Menschen und die informationelle Selbst-bestimmung. Wenn sein Verhalten von öffentlichem Interesse ist, kann darüber berichtet werden, wie zum Beispiel bei Politiker:innen, Musiker:innen, Schauspieler:innen oder andere Bekanntheiten.
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Die Presse schützt das Privatleben des Menschen und die informationelle Selbst-bestimmung. Wenn sein Verhalten von öffentlichem Interesse ist, kann darüber berichtet werden, wie zum Beispiel bei Politiker:innen, Musiker:innen, Schauspieler:innen oder andere Bekanntheiten.
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. Bei der Berichterstattung über Straftaten soll die Zugehörig-keit in der Regel nicht erwähnt werden, um Vorurteile gegenüber Minderheiten zu vermeiden.
Es ist notwendig, bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und korrekt darzustellen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung nicht verfälscht werden. Symbolfotos und Vermutungen müssen als solche erkennbar sein.
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Redaktionssitzung Nr.5 (II)
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