Wohngeld
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Wohngeld
Das Wohngeld ist eine Sozialleistung und richtet sich an Personen und Familien mit geringem Einkommen. Die Höhe des Wohngeldes ist nicht einheitlich, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. In dieser Lerneinheit erfahren Sie mehr über Wohngeld und wann Sie es bekommen können.
Das CADS-Team hat für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Wohngeld zusammengefasst.
Wohngeld
Wie möchten Sie fortfahren?
Wählen Sie das Kästchen aus, das Ihren Informationsbedarf am besten abdeckt, und erkunden Sie die Welt des Wohngeldes!
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allgemeine Informationen
Berrechnung des Wohngeldes
Quiz
Wohngeld
Schauen Sie unser Video zum Wohngeld an
Wohngeld
Klicken Sie auf die Kästchen unten für mehr Informationen zum Thema Wohngeld.
Kann ich Wohngeld bekommen?
Der Antrag
Bearbeitungs- und Bewilligungszeit
Wohngeld
Klicken Sie auf die Kästchen unten, um mehr über die wichtigsten Faktoren für die Berechnung des Wohngeldes zu erfahren.
Ihr Einkommen
Die Anzahl der Mitglieder in ihrer Familie
Ihre Mietkosten
Das Mietniveau an Ihrem Wohnort
Wohngeld
Ihr Einkommen
Bei der Berechnung des Wohngeldes wird das gesamte Gesamteinkommen berücksichtigt. Hierunter fallen alle Einnahmen, die von Ihnen versteuert werden müssen also z.B. Lohn und Unterhaltszahlungen aber auch Arbeitslosengeld.
Kindergeld und Kinderzuschlag werden nicht als Einkommen angerechnet.
Wohngeld
Die Anzahl der Mitglieder in Ihrer Familie
Für den Bezug von Wohngeld spielt nicht nur das Einkommen eine wichtige Rolle, sondern auch die Mitglieder, die in einer Wohnung zusammen leben.
Als Haushaltsmitglieder gelten die wohngeldberechtigte Person (Antragsteller) und alle Personen, die mit ihr zusammen die Wohnung bewohnen, für die Wohngeld beantragt wird (z.B. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder). Auch Großeltern können zu den Haushaltsmitgliedern zählen
Wohngeld
Ihre Mietkosten
Die Bruttokaltmiete ist die Berechnungsgrundlage für das Wohngeld. Das bedeutet, dass die so genannten kalten Betriebskosten (z. B. Wasser, Müll- und Abwassergebühren, Hausverwaltung) berücksichtigt werden, nicht aber die tatsächlichen Kosten für Warmwasser und Heizung. Stromkosten gehören nicht zwingend zu den Wohnkosten und werden bei der Berechnung des Wohngeldes nicht berücksichtigt.
Wohngeld
Das Mietniveau an Ihrem Wohnort
Die Mietstufen dienen zur Orientierung der Miethöhe und werden in Mietstufen von I (günstigste Mietstufe) bis VII (teuerste Mietstufe) eingeteilt - je teurer die Wohnlage, desto höher die Mietstufe
Quiz 1/4
Wohngeld
Suchen Sie die richtige Antwort aus, und klicken sie dann auf SENDEN.
Quiz 2/4
Wohngeld
Suchen Sie die richtige Antwort aus, und klicken sie dann auf SENDEN.
Quiz 3/4
Wohngeld
Suchen Sie die richtige Antwort aus, und klicken sie dann auf SENDEN.
Quiz 4/4
Wohngeld
Suchen Sie die richtige Antwort aus, und klicken sie dann auf SENDEN.
Ende
Wohngeld
Sie haben unsere Lerneinheit zum Thema: Wohngeld abgeschlossen!
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Wohngeld
Falls Sie noch Fragen zum Wohngeld haben, wenden Sie sich an einer Beratungstelle.
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Kann ich Wohngeld beziehen?
Fast jede/jeder kann Wohngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist:
- Sie bekommen kein Bürgergeld oder weitere Sozialhilfe.
- Sie haben keinen Anspruch auf oder beziehen keinen BAföG .
Bearbeitungs- und Bewilligungszeit
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Wohngeldstelle/Wohnungsamt. Sie kann zwischen 4 Wochen und 6 Monaten betragen. In einigen Bundesländern kann es auch länger dauern.
Der Antrag kann für 12 Monaten bewilligt werden. Falls Sie in dieser Zeit Änderungen in Ihrem Einkommen oder ihrer Miete haben, teilen Sie sie der Wohngeldstelle mit.
Reichen Sie den Weiterbewilligungsantrag möglichst zwei Monate bevor der Bewilligungszeitraum abläuft ein. So vermeiden Sie eine Unterbrechung der Wohngeldzahlung.
In manchen Bundesländern kann der Antrag auch online gestellt werden. Informieren Sie sich, wie es an Ihrem Ort funktioniert.
Der Antrag
Sie können den Antrag entweder postalisch oder persönlich bei ihrer zuständigen Wohngeldstelle oder dem Wohnnungsamt einreichen.
Sie können den Antrag entweder postalisch oder persönlich bei ihrer zuständigen Wohngeldstelle oder bei dem Wohnnungsamt einreichen.
DE Wohngeld
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Created on January 29, 2024
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Das Wohngeld ist eine Sozialleistung und richtet sich an Personen und Familien mit geringem Einkommen. Die Höhe des Wohngeldes ist nicht einheitlich, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. In dieser Lerneinheit erfahren Sie mehr über Wohngeld und wann Sie es bekommen können.
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Ihr Einkommen
Die Anzahl der Mitglieder in ihrer Familie
Ihre Mietkosten
Das Mietniveau an Ihrem Wohnort
Wohngeld
Ihr Einkommen
Bei der Berechnung des Wohngeldes wird das gesamte Gesamteinkommen berücksichtigt. Hierunter fallen alle Einnahmen, die von Ihnen versteuert werden müssen also z.B. Lohn und Unterhaltszahlungen aber auch Arbeitslosengeld.
Kindergeld und Kinderzuschlag werden nicht als Einkommen angerechnet.
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Die Anzahl der Mitglieder in Ihrer Familie
Für den Bezug von Wohngeld spielt nicht nur das Einkommen eine wichtige Rolle, sondern auch die Mitglieder, die in einer Wohnung zusammen leben.
Als Haushaltsmitglieder gelten die wohngeldberechtigte Person (Antragsteller) und alle Personen, die mit ihr zusammen die Wohnung bewohnen, für die Wohngeld beantragt wird (z.B. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder). Auch Großeltern können zu den Haushaltsmitgliedern zählen
Wohngeld
Ihre Mietkosten
Die Bruttokaltmiete ist die Berechnungsgrundlage für das Wohngeld. Das bedeutet, dass die so genannten kalten Betriebskosten (z. B. Wasser, Müll- und Abwassergebühren, Hausverwaltung) berücksichtigt werden, nicht aber die tatsächlichen Kosten für Warmwasser und Heizung. Stromkosten gehören nicht zwingend zu den Wohnkosten und werden bei der Berechnung des Wohngeldes nicht berücksichtigt.
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Das Mietniveau an Ihrem Wohnort
Die Mietstufen dienen zur Orientierung der Miethöhe und werden in Mietstufen von I (günstigste Mietstufe) bis VII (teuerste Mietstufe) eingeteilt - je teurer die Wohnlage, desto höher die Mietstufe
Quiz 1/4
Wohngeld
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Quiz 2/4
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Quiz 3/4
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Kann ich Wohngeld beziehen?
Fast jede/jeder kann Wohngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist:
Bearbeitungs- und Bewilligungszeit
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Wohngeldstelle/Wohnungsamt. Sie kann zwischen 4 Wochen und 6 Monaten betragen. In einigen Bundesländern kann es auch länger dauern.
Der Antrag kann für 12 Monaten bewilligt werden. Falls Sie in dieser Zeit Änderungen in Ihrem Einkommen oder ihrer Miete haben, teilen Sie sie der Wohngeldstelle mit.
Reichen Sie den Weiterbewilligungsantrag möglichst zwei Monate bevor der Bewilligungszeitraum abläuft ein. So vermeiden Sie eine Unterbrechung der Wohngeldzahlung.
In manchen Bundesländern kann der Antrag auch online gestellt werden. Informieren Sie sich, wie es an Ihrem Ort funktioniert.
Der Antrag
Sie können den Antrag entweder postalisch oder persönlich bei ihrer zuständigen Wohngeldstelle oder dem Wohnnungsamt einreichen.
Sie können den Antrag entweder postalisch oder persönlich bei ihrer zuständigen Wohngeldstelle oder bei dem Wohnnungsamt einreichen.