Vertragsverletzungen beim Fahrniskauf
Vertragsverletzungen
Werden die Obligationen, welche beim Abschluss des Kaufvertrages vereinbart wurden vom Käufer oder Verkäufer nicht richtig oder garnicht eingehalten werden, spricht man von einer Vertragsverletzung
Lieferungsverzug beim Fixgeschäft
Lieferungsverzug des Verkäufers:
Wenn der Verkäufer den vertraglich vereinbarten Liefertermin aus eigenem Verschulden nicht einhält, liegt ein Fall von Lieferverzug vor. Bei dieser Art der Vertragsverletzung durch den Verkäufer kommen Vorschriften der allgemeinen Vertragslehre wie auch speziele Bestimmungen aus dem Kaufvertrages zur Anwendung.
In diesem Zusammenhang wird zwischen Mahngeschäft, Fixgeschäft und Verfalltagsgeschäft unterschieden
Beim Fixgeschäft (Fixkauf) ist der Lieferzeitpunkt klar definiert. Als Beispiel: "Die Lieferung einer Hochzeitstorte am 8. Mai.". Erfolg dies nicht ist vom Käufer eine Mahnung wie auch eine Nachfrist nicht nötig. Dieser kann direkt eines der drei Wahlrechte geltend machen. Das sind die Selben wie beim Mahngeschäft.
Lieferungsverzug beim Verfalltagsgeschäft
Lieferungsverzug beim Mahngeschäft
Wenn im nichtkaufmännischen Verkehr ein genauer Liefertermin vereinbart wurde und die Kaufsache nach diesem Termin (Verfalltag) für den Käufer brauchbar ist, liegt ein Verfalltagsgeschäft vor. Bleibt die Lieferung am vereinbarten Termin aus, obligen dem Käufer gemäss Gesetz die folgenden Pflichten zu gunsten seiner Interessen:
Man spricht von einem Mahngeschäft (Mahnkauf), wenn vertraglich kein genauer Lieferzeitpunkt abgemacht ist. Ist der ungefähr verabredete Lieferzeitpunkt vergangen ohne eigetroffene Ware, kann der Käufer folgende Rechtshandlungen vornehmen:
Lieferungsbezug
Noemi De Icco
Created on March 5, 2023
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Vertragsverletzungen beim Fahrniskauf
Vertragsverletzungen
Werden die Obligationen, welche beim Abschluss des Kaufvertrages vereinbart wurden vom Käufer oder Verkäufer nicht richtig oder garnicht eingehalten werden, spricht man von einer Vertragsverletzung
Lieferungsverzug beim Fixgeschäft
Lieferungsverzug des Verkäufers:
Wenn der Verkäufer den vertraglich vereinbarten Liefertermin aus eigenem Verschulden nicht einhält, liegt ein Fall von Lieferverzug vor. Bei dieser Art der Vertragsverletzung durch den Verkäufer kommen Vorschriften der allgemeinen Vertragslehre wie auch speziele Bestimmungen aus dem Kaufvertrages zur Anwendung. In diesem Zusammenhang wird zwischen Mahngeschäft, Fixgeschäft und Verfalltagsgeschäft unterschieden
Beim Fixgeschäft (Fixkauf) ist der Lieferzeitpunkt klar definiert. Als Beispiel: "Die Lieferung einer Hochzeitstorte am 8. Mai.". Erfolg dies nicht ist vom Käufer eine Mahnung wie auch eine Nachfrist nicht nötig. Dieser kann direkt eines der drei Wahlrechte geltend machen. Das sind die Selben wie beim Mahngeschäft.
Lieferungsverzug beim Verfalltagsgeschäft
Lieferungsverzug beim Mahngeschäft
Wenn im nichtkaufmännischen Verkehr ein genauer Liefertermin vereinbart wurde und die Kaufsache nach diesem Termin (Verfalltag) für den Käufer brauchbar ist, liegt ein Verfalltagsgeschäft vor. Bleibt die Lieferung am vereinbarten Termin aus, obligen dem Käufer gemäss Gesetz die folgenden Pflichten zu gunsten seiner Interessen:
Man spricht von einem Mahngeschäft (Mahnkauf), wenn vertraglich kein genauer Lieferzeitpunkt abgemacht ist. Ist der ungefähr verabredete Lieferzeitpunkt vergangen ohne eigetroffene Ware, kann der Käufer folgende Rechtshandlungen vornehmen: