NürnbergerGesetze
15.09.1935
Nürnberger Gesetze
Reichsparteitag
1933 - 1939
REICHSPARTEITAGE...
Die Reichsparteitage waren Propagandaveranstaltungen, bei denen Massen von Anhängern Hitler zuhörten, der sich als "Retter" -Messias zeigte.
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1934
1933
1969
der Macht
des Sieges
1935
1969
1936
1969
1938
1937
der Ehre
der Freiheit
1939
der Großdeutschland
der Friedens
der Arbeit
1935
15. Semptember 1935
Reichsparteitag der Freiheit
An diesem Tag werden die 3 Rassengesetze erlassen, eine wesentliche Bestimmung gegenüber dem Holocaust der folgenden Jahre.
Die 3 Gesetze
1. Deutsches Gesetz zum Schutz von Blut und Ehre
2. Gesetz über die Reichsbürgerschaft
3. Gesetz über die Reichsflagge
1992
Deutsches Gesetz zum Schutz von Blut und Ehre
Heirat zwischen Juden und Bürgern von deutschem Blut oder verwandten Personen ist verboten. Gegen dieses Gesetz verstoßende Ehen sind nichtig.
II
1.
Beziehungen zwischen Juden, Negern oder Zigeunern und Bürgern deutschen Blutes sind verboten.
LOREM IPSUM DOLOR
III
Juden dürfen deutsche oder verwandte Frauen unter 45 Jahren nicht als Hausmädchen beschäftigen.
1994
LOREM IPSUM DOLOR
IV
Juden ist es verboten, die Nationalflagge des Reiches oder seine Farben zu zeigen. Sie dürfen jüdische Farben zeigen. Die Ausübung dieses Rechts wird vom Staat geschützt.
LOREM IPSUM DOLOR
1999
Wer gegen die Verbote früherer Artikel verstößt, wird zu Zwangsarbeit oder Gefängnis verurteilt.
VI
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft, mit Ausnahme des Artikels III, der spätestens am 1. Januar 1936 in Kraft tritt.
1992
Gesetz über die Reichsbürgerschaft
Dem Staat gehören diejenigen an, die dem Verband zur Verteidigung des Deutschen Reiches angehören und diesem gegenüber besondere Verpflichtungen haben.
2.
LOREM IPSUM DOLOR
II
Die Landesmitgliedschaft wird nach den Bestimmungen des Reichs- und Landesmitgliedschaftsgesetzes erworben.
1994
III
LOREM IPSUM DOLOR
Reichsbürger ist nur, wer durch sein Verhalten den Willen und die Fähigkeit demonstriert, dem deutschen Volk und dem Reich treu zu dienen, ein Mitglied des Staates deutschen Blutes.
LOREM IPSUM DOLOR
1999
IV
Gesetz über die Reichsbürgerschaft
Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung desReichsbürgerschaftsbrief.
Nur der Reichsbürger hat nach Maßgabe der Gesetze volle politische Rechte.
1992
Reichsflaggengesetz
3.
LOREM IPSUM DOLOR
Das Hakenkreuz-Symbol ist ein Symbol der Reichsflagge.
1994
LOREM IPSUM DOLOR
II
LOREM IPSUM DOLOR
1999
Die Farben des Reiches sind Weiß, Schwarz und Rot.
+ Info
Die Gesetze wurden im "Reichsgesetzblatt" veröffentlicht
LOREM IPSUM DOLOR
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FOLGEN
19XX-20XX
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Nürnberger Gesetze
Irene DeToni
Created on March 3, 2023
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NürnbergerGesetze
15.09.1935
Nürnberger Gesetze
Reichsparteitag
1933 - 1939
REICHSPARTEITAGE...
Die Reichsparteitage waren Propagandaveranstaltungen, bei denen Massen von Anhängern Hitler zuhörten, der sich als "Retter" -Messias zeigte.
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1935
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1938
1937
der Ehre
der Freiheit
1939
der Großdeutschland
der Friedens
der Arbeit
1935
15. Semptember 1935
Reichsparteitag der Freiheit
An diesem Tag werden die 3 Rassengesetze erlassen, eine wesentliche Bestimmung gegenüber dem Holocaust der folgenden Jahre.
Die 3 Gesetze
1. Deutsches Gesetz zum Schutz von Blut und Ehre
2. Gesetz über die Reichsbürgerschaft
3. Gesetz über die Reichsflagge
1992
Deutsches Gesetz zum Schutz von Blut und Ehre
Heirat zwischen Juden und Bürgern von deutschem Blut oder verwandten Personen ist verboten. Gegen dieses Gesetz verstoßende Ehen sind nichtig.
II
1.
Beziehungen zwischen Juden, Negern oder Zigeunern und Bürgern deutschen Blutes sind verboten.
LOREM IPSUM DOLOR
III
Juden dürfen deutsche oder verwandte Frauen unter 45 Jahren nicht als Hausmädchen beschäftigen.
1994
LOREM IPSUM DOLOR
IV
Juden ist es verboten, die Nationalflagge des Reiches oder seine Farben zu zeigen. Sie dürfen jüdische Farben zeigen. Die Ausübung dieses Rechts wird vom Staat geschützt.
LOREM IPSUM DOLOR
1999
Wer gegen die Verbote früherer Artikel verstößt, wird zu Zwangsarbeit oder Gefängnis verurteilt.
VI
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft, mit Ausnahme des Artikels III, der spätestens am 1. Januar 1936 in Kraft tritt.
1992
Gesetz über die Reichsbürgerschaft
Dem Staat gehören diejenigen an, die dem Verband zur Verteidigung des Deutschen Reiches angehören und diesem gegenüber besondere Verpflichtungen haben.
2.
LOREM IPSUM DOLOR
II
Die Landesmitgliedschaft wird nach den Bestimmungen des Reichs- und Landesmitgliedschaftsgesetzes erworben.
1994
III
LOREM IPSUM DOLOR
Reichsbürger ist nur, wer durch sein Verhalten den Willen und die Fähigkeit demonstriert, dem deutschen Volk und dem Reich treu zu dienen, ein Mitglied des Staates deutschen Blutes.
LOREM IPSUM DOLOR
1999
IV
Gesetz über die Reichsbürgerschaft
Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung desReichsbürgerschaftsbrief.
Nur der Reichsbürger hat nach Maßgabe der Gesetze volle politische Rechte.
1992
Reichsflaggengesetz
3.
LOREM IPSUM DOLOR
Das Hakenkreuz-Symbol ist ein Symbol der Reichsflagge.
1994
LOREM IPSUM DOLOR
II
LOREM IPSUM DOLOR
1999
Die Farben des Reiches sind Weiß, Schwarz und Rot.
+ Info
Die Gesetze wurden im "Reichsgesetzblatt" veröffentlicht
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