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DSDZ RS OPF

Alexander Frey

Created on February 20, 2023

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der Realschulen als Pilotschulen in der Oberpfalz

Pilotversuch Digitale Schule der Zukunft

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Digitale Schule der Zukunft

Ein Pilotversuch des Bayerischen Kultusministeriums an Bayerns Schulen seit dem Schuljahr 2022/23. Verantwortlich für die Veröffentlichung dieses Genial.lys sind sechs Oberpfälzer Realschulen als Pilotschulen im Rahmen von DSDZ.

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DSdZ

6 Pilotschulen5 Jahrgangsstufen 86 Klassen über 2100 Schüler

Schulische Verwendung des iPads

Verwaltung des iPads (Schule)

Verwaltung des iPads zuhause (Eltern)

Informationen zur finanziellen Förderung im Schuljahr 2023/24

Einstieg in eine bestehende iPad-Klasse

Informationen zum Erwerb des Endgeräts

RechtlicheGrundlagen

Anleitungen und Tutorials zur Nutzung des iPads

Schulische Verwendung des iPads

Zielgerichtetes Heranführen an das digitale Arbeiten

Digitaler Einsatz von Schulbüchern und Schulheften

Zeitgemäßes digitales Arbeiten

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Zielgerichtetes Heranführen an das digitale Arbeiten

Die Umstellung vom bekannten, analogen Arbeiten hin zu einer digitaleren/digitalen Arbeitsweise funktioniert nicht von heute auf morgen. Das ist aber auch nicht vorgesehen! Langsam und allmählich werden den Schülerinnen und Schülern neue Funktionen, zusätzliche Apps und vielfältige Möglichkeiten vorgestellt und – z.B. auch mit „Buddys“ aus höheren Jahrgangsstufen – ausprobiert. Dann entstehen bereits in der 5. Klasse wunderschön gestaltete digitale Hefteinträge. (vgl. Screenshots)

Bildquellen: Bernd Bischoff RS Neunburg

Digitaler Einsatz von Schulbüchern und Schulheften

Digitale Schulbücher

Im Unterricht können digitale Bücher eingesetzt werden. Diese werden entweder direkt über den Verlag durch verlagseigene Apps bereitgestellt, oder als Alternative dazu mit Hilfe des Bildungslogins für die Schülerinnen und Schüler auf dieser Plattform zusammengefasst.

Alternative Bildungslogin

Alternativ kann Ihre Schule den Bildungslogin erworben haben. Dieser erleichtert die Anmeldung bei den unterschiedlichen Verlagen, in dem alle Bücher in einer Bildungslogin-App zusammengefasst und abrufbar sind.

Beispielvideo : Nach dem Erhalt der digitalen Schulbuchschlüssel erfolgt die Registrierung bei den Verlagen. Hier beispielhaft der Cornelsen und Westermann Verlag

Digitaler Einsatz von Schulbüchern und Schulheften

Führung digitaler Schulhelfe

Im Unterricht können digitale Hefteinträge angefertigt werden. Die Pilotschulen verwenden entweder GoodNotes oder OneNote von Microsoft. Anbei finden Sie Direktlinks mit Erläuterungen zu den beiden Programmen.

Digitaler Einsatz von Schulbüchern und Schulheften

Bildquellen: Alexander Frey RS Nabburg

Eindrücke aus der Unterrichtspraxis

Zeitgemäßes digitales Arbeiten

Dateiorganisation und -speicherung über Cloudlösungen

Die im Unterricht bzw. schulisch erstellten Dateien, Hefteinträge oder Medien können mittels Cloudlösungen abgespeichert und darin organisiert werden. Dies hat den Vorteil, dass der Speicherplatz der Endgeräte nicht überfordert und Daten bei Verlust des Gerätes oder bei Geräteschäden nicht verloren sind. Auch können damit Gerätekonfigurationen schnell wieder hergestellt werden. Anbei sind ein Benutzerhandbuch bzw. eine Videoschulung mit den wichtigsten Funktionen der beiden Cloudlösungen iCloud und OneDrive aufgelistet. Bitte auf untenstehendes Icon klicken.

Zeitgemäßes digitales Arbeiten

Digitale Lernplattform Mebis

Mebis ist ein Internetportal des Bayerischen Kultusministeriums. Es stellt ein breites Angebot, wie ein Infoportal, eine Mediathek oder eine Lernplattform für den digitalen Unterricht bereit.

Zeitgemäßes digitales Arbeiten

Book Creator

Als eines von vielen Tools bzw. Programmen/Apps stellen wir Ihnen beispielhaft den Book Creator in einem Lernvideo für Schülerinnen und Schüler vor. Das Video ist leider auf Englisch, jedoch durch die Schritt-für-Schritt-Anleitung im Tutorial gut für Ihr Kind nachvollziebar, was das Tool kann und was die Grundfunktionen sind.

Zeitgemäßes digitales Arbeiten

DSDZ Eltermagazin

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, im folgenden ISB-Elternmagazin, welches regelmäßig neu erscheint, sind viele Themenbereiche für Sie als Sorgeberechtigte aufgearbeitet und abgedruckt.

Alle hier abgebildeten Inhalte, die aktuellen Ausgaben des Elternmagazins und weitre Inhalte finden Sie unter nachstehenden Link:

https://isb-magazin.de/dsdz/index

Screenshot als Beispielbild für die Magazinausgaben (siehe Link rechts)

Verwaltung des iPads (Schule)

Einschränkungen durch Voreinstellungen: MDM

Schulinterne Regelungen

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Einschränkungen durch Voreinstellungen: MDM

Mobile Device Management Verwaltung (= MDM-Verwaltung) allgemein

Alle sechs Pilotschulen nutzen zur Verwaltung des iPads in der Schule entweder eine MDM-Teilverwaltung oder MDM-Vollverwaltung. Auf der nächsten Folie haben wir für Sie die wichtigsten Facts und Informationen zusammengetragen. Im nachstehenden Link erhalten Sie allgemeine Informationen des Kultusministeriums.

Tiefgreifende und weiterführende Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link

Einschränkungen durch Voreinstellungen: MDM

MDM-Teilverwaltung

  • Hier sind keine Einschränkungen oder Voreinstellungen durch die Schule möglich.
  • Während des Unterrichts wird von den Lehrkräften jedoch die pädagogische Software Apple Classroom verwendet. Damit ist es der Lehrkraft möglich, die Klasse zu organisieren, Apps der Schüler zu starten oder zu sperren, Dokumente zu verteilen, oder das Display zu sperren.
  • Im Rahmen der MDM-Teilverwaltung ist ein Installationsanstoß durch die installierte MDM-Verwaltung mittels Profil, ausgegeben durch die Schule, möglich.
  • Auch die automatische Verbindung mit dem WLAN-Netz der Schule oder die Verteilung der Education-Lizenzen für Apps ist mit einem Teilprofil möglich.

MDM-Vollverwaltung

  • Ein häufig verwendetes MDM-System ist Jamf.
  • Während des Unterrichts kann von den Lehrkräften plattformunabhängig Jamf Teacher (Apple, Windows und Android-Geräte) oder Apple Classroom verwendet werden.
  • Wenn von der jeweiligen Schule gewünscht, können Eltern mit einem Jamf Parent Zugang die iPads ihrer Kinder in gewissem Umfang steuern.

Schulinterne Regelungen

Nutzungsvereinbarungen

Neben den vorgestellten MDM-Verwaltungen können an den teilnehmenden Oberpfälzer Realschulen weitere schulinterne Regelungen gelten, die in Form von Nutzungsvereinbarungen zwischen Schule und Schülern bzw. deren Eltern und Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden.

Diese Regelungen sind verbindliche Vereinbarungen, die neben den MDM-Systemen für ein verantwortungsvolles und sicheres Umgehen mit den Endgeräten als besonders wichtig erachtet werden. Weiterführende Informationen finden Sie in diesem Genial.ly unter Kapitel rechtliche Grundlagen.

Verwaltung zuhause (durch die Eltern)

Steuerung der Bildschirmzeit

Netzwerkeinstellung

Anpassung des Benutzerprofils

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Steuerung der Bildschirmzeit

Option 1: App Bildschirmzeit auf dem iPad

Bildschirmzeit und Apps beschränken Video-Tutorial

Ein auf dem iPad unter Einstellungen befindliches Tool "Bildschirmzeit" ermöglicht es Ihnen als Eltern, die Bildschirmzeit zu begrenzen, die Jugendfreigabe für Medien zu setzen oder die Nutzung diverser Apps zu beschränken

Steuerung der Bildschirmzeit

Option 2: App Jamf Parent

Mit der App "Jamf Parent" (für Android und iOS) können Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte die Nutzung von Apps und Funktionen auf dem iPad Ihres Kindes einschränken bzw. nur ausgewählte Apps und Funktionen erlauben.

  • Die App steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Informationen und einen Leitfaden zu Jamf Parent finden Sie hier durch Klick auf das linke Bild
  • Hinweis: Als Pilotschule können wir Ihnen keinerlei technischen Support zu dieser App anbieten.
  • Eine Anleitung zur Koppelung Ihres Smartphone mit dem iPad Ihres Kindes sowie ein Anwendungsbeispiel finden sie hier:

Netzwerkeinstellungen zuhause

Eine weitere Möglichkeit, die Bildschirmzeit zu begrenzen, den Besuch von nicht jugendfreien oder adäquaten Webseiten zu limitieren (Whitelist = erlaubte Seiten; Blacklist = unerlaubte Seiten) und vieles mehr ist ebenso über die Netzwerkeinstellungen des häuslichen Wlan oder LAN möglich - jedoch erfordert dies weiterführende Kentnisse im Umgang mit dem heimischen Router bzw. System.

Anpassung des Benutzerprofils

Mit den drei aufgeführten Möglichkeiten (Bildschirmzeit, JamF, Netzwerkeinstellungen im privaten Netzwerk/am privaten Router) können folgende Aspekte von Ihnen konfiguiert werden:

  • Durch die Einstellungen kann eine Art Whitelist eingerichtet werden. In dieser sind Apps/Programme aufgeführt, die von der Schule zugelassen sind bzw. für die Arbeit mit dem iPad speziell empfohlen werden.
  • Durch die Einstellungen kann eine Blacklist eingerichtet werden. In dieser sind Apps/Programme oder Webseiten aufgeführt. Viele Detaileinstellungen bezüglich Webseiten ergeben sich alleine schon durch die Altersbegrenzung und die Limitierung von Spieleapps usw.
  • Auch die empfohlenen Apps/Programme der Schule können von Ihnen natürlich begrenzt werden. Bitte achten Sie aber darauf, dass diese während der Unterrichtszeit am Vormittag und zur Erledigung der Hausaufgaben freigegeben sind.
Wichtig: Kommen Sie im Zweifelsfall auf die Schule mit ihren Fragen zu, ob eine App oder ein Programm auch wirklich für die Hausaufgaben oder andere Arbeiten vom Schüler benötigt werden.

Informationen zur finanziellen Förderung im Schuljahr 2023/24

Höhe der Förderung

Förderrichtlinien

Antragsverfahren

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Höhe der Förderung

Höhe der Förderung

Die Höhe des maximalen Förderbetrags liegt bei 300 Euro.

7.5.1 Art der ZuwendungDie Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 300 Euro je förderfähigem Endgerät im Sinne der Nr. 7.2 gewährt. Liegen die Anschaffungskosten unter dem Festbetrag, ist die Zuwendung auf den Betrag der Anschaffungskosten begrenzt.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-282/

Förderrichtlinien

Förderrichtline der 1:1-Ausstattung von Schülern mit mobilen Endgeräten

Zweck der Zuwendung Im Rahmen des Pilotversuchs „Digitale Schule der Zukunft“ werden die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Eigenbeschaffung mobiler Endgeräte als nicht lernmittelfreie Lernmittel mit einer Zuwendung finanziell unterstützt, um die zur Durchführung des Pilotversuchs erforderliche Geräteausstattung zu gewährleisten. Gegenstand der Zuwendung

  • Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie ist die Beschaffung von mobilen Endgeräten einschließlich der von den Schulen verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten gemäß Nr. 7.4.
  • Mobile Endgeräte im Sinne dieser Richtlinie sind Endgeräte, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts ohne größere körperliche Anstrengung tragbar und somit mobil zur Sprach- und Datenkommunikation einsetzbar sind (Laptops/Notebooks, Tablets oder Convertibles).
  • Von der Zuwendung ausgenommen sind Mobilfunktelefone sowie Smartphones.
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die eine Pilotklasse besuchen, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte.

Erneute Förderung Eine erneute Förderung derselben Schülerin oder desselben Schülers innerhalb der Zweckbindungsfrist (vgl. Nr. 7.10) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn bei einem Wechsel in die Pilotklasse einer anderen Schule das geförderte Gerät nicht nutzbar ist und ein geeignetes Leihgerät nicht zur Verfügung steht.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-282/

Antragsverfahren

Antragsberechtigung und Antragsstellung

  • Antragsberechtigt sind
    • die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die eine Pilotklasse besuchen,
    • bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte nach Nr. 7.3. 2.
  • Für die Zuwendung sind in der Regel ein Online-Antrag (...) ersichtlichen Inhalt sowie die Kauf- und Zahlungsbelege über das hierfür bereitgestellte Verfahren bei der Pilotschule einzureichen. Ausnahmsweise können ein Antrag gemäß der Anlage „Antragsformular“ sowie Kauf- und Zahlungsbelege auf Papier bei der Schule eingereicht werden.
  • Je Schülerin oder Schüler ist nur ein Antrag möglich.
  • Antragsfrist
    • Der Förderantrag ist bis spätestens 23. Februar 2024 bei der Pilotschule einzureichen.
    • Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsverfahren

Antragsberechtigung und Antragsstellung

Ab sofort können Sie Ihren Förderantrag auf folgender Internetseite ausfüllen:

www.dsdz.bayern.de

Alle Informationen zur korrekten Antragstellung erhalten Sie individuell mittels Elternbrief von Ihrer Schule.

Eine weitere Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

www.km.bayern.de/dsdz/antrag

Informationen zum Erwerb des Endgeräts

Mindestanforderungen

Schulspezifischer Warenkorb

Private Anschaffung

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Mindestanforderungen

Technische Mindestanforderungen der Schülerendgeräte

Technische AnforderungenAls digitale Endgeräte sind nur förderfähig:a) Neugeräte mit mindestens 10 Zoll Bildschirmgröße oder b) Refurbished-Geräte mit mindestens 10 Zoll Bildschirmgröße von gewerblichen Händlern mit einer Garantie von mindestens einem Jahr.

  • Das Gerät muss außerdem die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die von den Schulen unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten IT-Infrastruktur und in geeigneter Abstimmung mit der Schulgemeinschaft und dem Schulaufwandsträger zusätzlich festgelegt werden.
  • Diese zusätzlichen technischen Mindestanforderungen können sich dabei auf folgende Aspekte beziehen:
    • Gerätetyp (Notebook, Convertible oder Tablet)
    • Ausstattungskomponenten (Tastatur, Stift)
    • Anschlüsse (z. B. für Speichermedien, Kopfhörer, Mikrofon, Webcam)
    • Betriebssystem ab einer bestimmten Version und/oder Hardwarespezifikationen
    • Bildschirmgröße (größer als 10 Zoll)
    • Schnittstellen (z. B. WLAN)
    • Hersteller
    • Speicherplatz Anbindung an ein (bestehendes) Mobile Device Management (MDM) der Schule

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-282/

Schulspezifischer Warenkorb

Beschaffung der Endgeräte über schulexterne Partner

Alle sechs Oberpfälzer Realschulen als Pilotschulen im Rahmen des Pilotversuchs Digitale Schule der Zukunft arbeiten mit externen Partnern zur Beschaffung der Endgeräte zusammen. Alle Schulen legten sich unabhängig voneinander auf die Verwendung des iPads fest.

Als externe Partner wurden von allen sechs Realschulen mit zwei Anbietern zusammengearbeitet - nämlich mit der ACS Group und dem Mediamarkt. Der Bestellvorgang erfolgte bei beiden Partnern über einen schuleigenen Webshop.

Mediamarkt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln Hohe Straße 121 50667 Köln www.mediamarkt.de bohnp@mediamarkt.de

ACS GroupOtto-Hahn-Str. 38a 85521 Ottobrunn / Riemerling www.tabletklasse.de info@acsgroup.de

Private Anschaffung

Private Anschaffung des Endgeräts

Natürlich kann das Endgerät auch privat von Ihnen als Eltern oder Erziehungsberechtigter erworben werden. Der Kauf muss jedoch zwischen dem 07.06.2023 bis einschließlich 23.02.2024 erfolgt sein, da dies den Bewilligungszeitraum der Endgerätförderung bildet. Informieren Sie bitte die Schule über den Privaterwerb frühzeitig, damit keine Missverständnisse bzw. kein Warten bei der Schulsammelbestellung entstehen. Eine MDM-Lizenz muss aber auch bei einem privat erworbenen Gerät angeschafft werden.Bitte achten Sie darauf, dass Sie als Käufer auf der Rechnung mit Ihrer Adresse vermerkt sind. Zudem muss die Bezahlung des Geräts mittels Quittung oder Rechnung dokumentiert sein.

Auch ist es zulässig, ein Privatgerät zu verwenden, welches den Mindestanforderungen entspricht, jedoch außerhalb des Bewilligungszeitraums angeschafft wurde. Hierbei kann jedoch keine Förderung erfolgen.

Einstieg in eine bestehende iPad-Klasse

Wechsel zum Schuljahresbeginn

Wechsel während des Schuljahres

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Wechsel zum Schuljahresbeginn

Wechsel in eine Pilotklasse zum Schuljahresbeginn

Ein Wechsel in eine Pilotklasse zum Jahresbeginn erfolgt an den Realschulen durch eine engmaschige Information über die Rahmenbedinungen des Pilotversuchs, über den Bestellvorgang, den Einsatz des iPads im Unterricht und vieles Weitere. Diverse Elternbriefe, Elternabende und Ansprechpartner für direkten und schnellen Support garantieren für schnelle Hilfe bei Fragen und Problemen.

Wechsel während des Schuljahres

Wechsel in eine Pilotklasse während des Schuljahres

Beim Wechsel in eine Pilotklasse während des Schuljahres ist folgendes zu beachten:

  • Erfolgt die Aufnahme des Schülers vor dem 23.02.2024, so kann eine Antragstellung und Geräteförderung nach genauer Prüfung durch die Schule erfolgen.

Antragsfrist Der Förderantrag ist bis spätestens 23. Februar 2024 bei der Pilotschule einzureichen. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Erfolgt die Aufnahme des Schülers nach dem 23.02.2024, so kann der Schüler ein Leihgerät in Anspruch nehmen. Die Förderung für ein neues Gerät (Kauf im nächsten Schuljahr) ist möglicherweise nur bei der Weiterführung des Pilotversuchs im nächsten Schuljahr möglich.

Erneute Förderung Eine erneute Förderung derselben Schülerin oder desselben Schülers innerhalb der Zweckbindungsfrist ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn bei einem Wechsel in die Pilotklasse einer anderen Schule das geförderte Gerät nicht nutzbar ist und ein geeignetes Leihgerät nicht zur Verfügung steht.

  • Erfolgt die Aufnahme des Schülers innerhalb des Förderzeitraums, der bereits eine Förderung im Rahmen von DSDZ erhalten hat so greift rechtsstehende Gesetzesgrundlage.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-282/

Rechtliche Grundlage

KMS und Verkündigungsplattform Bayern

Rechtliche Grundlage der Nutzungsvereinbarungen

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Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage des Pilotversuchs Digitale Schule der Zukunft kann auf der Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung eingesehen werden (Veröffentlichung der elektronischen Ausgabe BayMBI. 2023 Nr. 282). Da der Pilotversuch bereits seit 2022/23 läuft, sind die wesentlichen Ergänzungen bzw. Änderungen des KMBeK in einem Schreiben des Kultusministeriums in aller Kürze zusammengefasst (siehe Link).

Link zu Verkündungsplattform
Ergänzungen zu 2022/23

Rechtliche Grundlage der Nutzungsvereinbarungen

Die Nutzung des WLANs und der schulischen Infrastruktur benötigt Regeln und Vorgaben, an die sich alle – Schüler wie Lehrkräfte – zu halten haben. Für alle bayerischen Schulen hat das Kultusministerium ein für die Schule anpassbares Muster bereitgestellt. Die für die jeweilige Schule gültige und angepasste Nutzungsvereinbarung erhalten die Schülerinnen und Schüler nach einer Erklärung i.d.R. zu Beginn des Schuljahres oder bei Eintritt in die Schule.

Konkrete Beispiele für Nutz-ungsvereinbarungen
Link zu KM Bek (Verkündungsplattform)
Anlage 1 zum KMBek (Verkündungsplattform)
Realschule Kemnath
Realschule Neunburg
Realschule Nabburg
Anlage 2 zum KMBek (Verkündungs plattform)

Anleitungen und Tutorials zur Nutzung des iPads

Linkarchiv der Oberpfälzer Realschulen als Pilotschulen

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Linkarchiv der Oberpälzer Realschulen als Pilotschulen

Für weiterführende Informationen, Tutorials und Anleitungen zu weiteren Programmen, Apps oder Plattformen können Sie das Linkarchiv der Oberpfälzer Realschulen als teilnehmende Pilotschulen im Pilotversuch DSDZ nutzen.

Staatliche Realschule Kemnath

Staatliche Realschule Vohenstrauß

Gregor-von.Scherr-SchuleStaatliche Realschule Neunburg v. W.

Schönwerth-Realschule Amberg

Staatliche Realschule für Knaben Neumarkt /Opf.

Naabtal-Realschule Nabburg