Gruppenarbeit
Kaufvertrag
Özge Aydin, Florian Kaufmann, Maxim Flury, Arwen Graf
Allgemeine Bestimmungen zum Fahrniskauf
Lernen Sie alles zum Thema Allgemeine Bestimmungen zum Fahrniskauf. Beachten Sie; die blauen Punke heissen, dass sich noch mehr Informationen unter ihnen befinden, klicken Sie gerne auf sie drauf. Um Ihre Kentnisse zu Testen befindet sich auf jeder Seite ein passendes Learningapp. Bitte klicken Sie auf den einzelnen Seiten nicht links oder rechts weiter sondern, benutzen Sie jeweils die verlinkung ganz unten um wieder auf die 1. Seite zu gelangen. Damit Sie auf die entsprechende Seite gelangen, klicken Sie bitte auf das linke Symbol. Viel Vergnügen!
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Eigentumsrechte beim Fahrniskauf
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Vertragsverletzungen beim Fahrniskauf
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Allgemeine Bestimmungen zum Fahrniskauf
Özge Aydin
Bei einem Fahrniskauf handelt es sich um den Kauf von beweglichen Sachen. Gegenstände eines Fahrniskaufvertrags können Gattungsware oder Speziesware sein wie zum Beispiel, Fahrzeuge, Gold, Computer oder Kunstwerke. Kaufgegenstände, welche eine Liegenschaft sind, gehören nicht zu den Fahrniskäufen, da die Sachen als unbeweglich gelten. Bei Liegenschaften spricht man von einem Grundstückkauf
Art. 713 ZGB <-- Klick here!
Art. 187 OR <-- Klick here!
Transport- und Verpackungskosten
Formvorschriften
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Ort und Zeit der Vertragserfüllung
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Learningapps
Video:
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Link:https://learningapps.org/watch?v=p1k2qmq8c23
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Eigentumsrechte beim Fahrniskauf
Maxim Flury
Übertrag eines Fahrniskaufes
Um bei einem Fahrniskauf, Eigentümer einer Ware zu werden, müssen folgende Punkte erfüllt werden: Es muss ein Kaufvertrag vorliegen, dieser kann schriftlich wie auch mündlich entstehen, wichtig ist einfach die gegenseitige Willensäusserung. Des Weiteren muss die Ware, dem Käufer, übergeben worden sein. Der neue Besitzer der Ware wird so nun zum Eigentümer. Die Zahlung des Kaufpreises hat für die Übergabe der Eigentümerschaft keinen Einfluss.
Eigentumsvorbehalt
Gefahr und Ertrag
Art. 641 ZGB
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Learningapps
Video:
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Link:https://learningapps.org/display?v=pmt871ana23
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Vertragsverletzung beim Fahrniskauf
Florian Kaufmann
Wenn der verabredete Liefertermin verstrichen ist und die Lieferung noch nicht angekommen ist, hat der Käufer vom Gesetz folgende Rechtliche Handlungen vorzunehmen:
Die im Kaufvertag vereinbarten Obligationen vom Verkäufer oder Käufer nicht richtig oder sogar nicht erfüllt, nennt man das eine Vertragsverletzung. Die Vertragsverletzung ist in zwei Sichten zu betrachten. Die vom Verkäufer und die vom Käufer. Der Verkäufer muss bei der Lieferung schauen, dass sie pünktlich beim Käufer ankommt, und keine Mängel aufweist. Der Käufer kann den Vertrag auch verletzen in dem er die Ware nicht annimmt oder zu spät bezahlt. Wenn der Verkäufer die Ware nicht pünktlich ausliefert, spricht man von einem Lieferungsverzug. Durch diese Vertragsverletzung werden die dispositiven Vorschriften wie auch die spezielle Bestimmung im Vertrag angewendet. Dadurch wird zwischen Mahngeschäft, Fixgeschäft und Verfalltagsgeschäft unterschieden. Beim Mahngeschäft oder auch Mahnkauf genannt wird ist der Liefertermin nicht genau terminiert. Im Vertrag ist also kein genauen Lieferzeitpunkt bestimmt.
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Mangelhafte Lieferung vom Verkäufer:
Lieferungsverzug beim Verfalltagsgeschäft:
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Lieferungsverzug beim Fixgeschäft:
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Annahmeverzug des Käufers:
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Zahlungsverzug des Käufers:
Link: https://learningapps.org/view29253159
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Kaufvertrag
Arwen Aileen Graf
Created on February 17, 2023
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Gruppenarbeit
Kaufvertrag
Özge Aydin, Florian Kaufmann, Maxim Flury, Arwen Graf
Allgemeine Bestimmungen zum Fahrniskauf
Lernen Sie alles zum Thema Allgemeine Bestimmungen zum Fahrniskauf. Beachten Sie; die blauen Punke heissen, dass sich noch mehr Informationen unter ihnen befinden, klicken Sie gerne auf sie drauf. Um Ihre Kentnisse zu Testen befindet sich auf jeder Seite ein passendes Learningapp. Bitte klicken Sie auf den einzelnen Seiten nicht links oder rechts weiter sondern, benutzen Sie jeweils die verlinkung ganz unten um wieder auf die 1. Seite zu gelangen. Damit Sie auf die entsprechende Seite gelangen, klicken Sie bitte auf das linke Symbol. Viel Vergnügen!
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Eigentumsrechte beim Fahrniskauf
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Özge Aydin
Bei einem Fahrniskauf handelt es sich um den Kauf von beweglichen Sachen. Gegenstände eines Fahrniskaufvertrags können Gattungsware oder Speziesware sein wie zum Beispiel, Fahrzeuge, Gold, Computer oder Kunstwerke. Kaufgegenstände, welche eine Liegenschaft sind, gehören nicht zu den Fahrniskäufen, da die Sachen als unbeweglich gelten. Bei Liegenschaften spricht man von einem Grundstückkauf
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Transport- und Verpackungskosten
Formvorschriften
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Eigentumsrechte beim Fahrniskauf
Maxim Flury
Übertrag eines Fahrniskaufes
Um bei einem Fahrniskauf, Eigentümer einer Ware zu werden, müssen folgende Punkte erfüllt werden: Es muss ein Kaufvertrag vorliegen, dieser kann schriftlich wie auch mündlich entstehen, wichtig ist einfach die gegenseitige Willensäusserung. Des Weiteren muss die Ware, dem Käufer, übergeben worden sein. Der neue Besitzer der Ware wird so nun zum Eigentümer. Die Zahlung des Kaufpreises hat für die Übergabe der Eigentümerschaft keinen Einfluss.
Eigentumsvorbehalt
Gefahr und Ertrag
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Video:
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Vertragsverletzung beim Fahrniskauf
Florian Kaufmann
Wenn der verabredete Liefertermin verstrichen ist und die Lieferung noch nicht angekommen ist, hat der Käufer vom Gesetz folgende Rechtliche Handlungen vorzunehmen:
Die im Kaufvertag vereinbarten Obligationen vom Verkäufer oder Käufer nicht richtig oder sogar nicht erfüllt, nennt man das eine Vertragsverletzung. Die Vertragsverletzung ist in zwei Sichten zu betrachten. Die vom Verkäufer und die vom Käufer. Der Verkäufer muss bei der Lieferung schauen, dass sie pünktlich beim Käufer ankommt, und keine Mängel aufweist. Der Käufer kann den Vertrag auch verletzen in dem er die Ware nicht annimmt oder zu spät bezahlt. Wenn der Verkäufer die Ware nicht pünktlich ausliefert, spricht man von einem Lieferungsverzug. Durch diese Vertragsverletzung werden die dispositiven Vorschriften wie auch die spezielle Bestimmung im Vertrag angewendet. Dadurch wird zwischen Mahngeschäft, Fixgeschäft und Verfalltagsgeschäft unterschieden. Beim Mahngeschäft oder auch Mahnkauf genannt wird ist der Liefertermin nicht genau terminiert. Im Vertrag ist also kein genauen Lieferzeitpunkt bestimmt.
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Mangelhafte Lieferung vom Verkäufer:
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Lieferungsverzug beim Fixgeschäft:
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