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Haftpflichtversicherung bei der Proximus

lia.effmert

Created on February 4, 2021

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Transcript

SCHNEERÄUMEN

Verkehrssicherungspflicht § 823 BGB

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  • Jeder, der durch das Tun oder Unterlassen einer Handlung eine Gefahrenquelle schafft, trägt die Verantwortung dafür, die Schädigung hierdurch von Personen und Sachen zu verhindern oder möglichst gering zu halten
  • Wer diese Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet, haftet für den daraus entstandenen Schaden

Versicherungsschutz ?

Sport

versichert (6.7.1)

teilweise versichert (6.7.3)

nicht versichert (6.7.2)

alle anderen Sportarten

  • Jagd
  • Pferderennen und Training hierfür
  • KFZ-Rennen und Training hierfür
  • Fahren von Pedelecs nur versichert, wenn unter 25 km/h
  • Teilnahme an Radrennen nur versichert, solange Teilnahme privat erfolgt, keine Startberechtigung erforderlich ist und das Rennen nicht durch eine andere Versicherung abgedeckt ist

AUSLAND

EU-STAATEN SCHWEIZ NORWEGEN ISLAND ANDORRA SAN MARINO MONACO LICHTENSTEIN

NICHTEU-STAATEN

Ziffer 6.15.2

Ziffer 6.15.1

Haus und Wohnung

Der VN ist Eigentümer (Ziffer 6.3 & 6.4)

Der VN ist Mieter (Ziffer 6.5)

Inland

Ausland

Selbst bewohntes Eigentum

  • Wohnungen
  • Ferienwohnung
  • Wochenendwohnung
  • Zweifamilienhaus
  • Wochenendhaus
  • Ferienhaus

Alle Arten von Wohnungen/Häusern

  • gewerbliche Nutzung

Vermietung

  • Vermietung einzelner Wohnräume im selbstbewohnten Gebäude
  • Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstbewohnten Gebäude
  • Vermietung von einer Wohnung im selbstbewohnten Zweifamilienhaus

Alle Arten von Wohnungen/Häusern

  • Vermietung von Sonder-/Teileigentum (einzelne Wohnung) außerhalb des selbstbewohnten Gebäudes
  • Gelegentliche Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern

PHV

Ziffer 6.4

HuG

  • Vermietung von Einfamilienhäusern
  • Vermietung von Mehrfamilienhäsuer
  • Ferienhaus/Ferienwohnung durchgängig vermietet

Garagen, Carports, Gärten, Kfz-Stellplätze, Schrebergärten sind jeweils dort versichert oder zu versichern, wo die zugehörige Wohnung versichert ist

Sonstiges

Aufsichtspflicht

Das Kind ist 8-17Jahre alt und somit bedingt deliktunfähig

Das Kind ist 0-8 Jahre alt und somit deliktunfähig

Kind zählt als deliktunfähig

Hat das Kind seinem Alter bereits genug Reife um die Folgen sienes handels einschätzen zu können?

wurde die Aufsichtspflicht verletzt ?

NEIN

JA

JA

NEIN

zustätzlich noch Haftung der Eltern prüfen

Keiner haftet,Geschädigter bleibt auf Kosten sitzen

Eltern haften

Kind haftet

Versicherungsschutz ?

Aufsichtspflicht

Das Kind ist 8-17Jahre alt und somit bedingt deliktunfähig

Das Kind ist 0-8 Jahre alt und somit deliktunfähig

Kind zählt als deliktunfähig

Hat das Kind seinem Alter bereits genug Reife um die Folgen sienes handels einschätzen zu können?

wurde die Aufsichtspflicht verletzt ?

NEIN

JA

JA

NEIN

zustätzlich noch Haftung der Eltern prüfen

Keiner haftet,Geschädigter bleibt auf Kosten sitzen

Eltern haften

Kind haftet

Versicherungsschutz ?

FußGÄNGer, RADfahrer, Skater

  • Der Versicherungsnehmer ist als Fußgänger versichert (Ziffer 1)
  • Der VN ist als Radfahrer versichert (Besonderheiten beim Radrennen oder Pedelec über 25 km/h beachten) (Ziffer 6.7.3)
  • Der VN ist als Skater versichert (Ziffer 6.7.1)

Gewässerschäden-Versicherung

Versicherbar nach Abschluss der Gewässerschäden HPV sind zusätzlich:

Über PHV abgesichert Ziffer 6.21

  • alle im VS genannte Behältnisse
  • Mitversicherung von Personen die vertraglich oder aus Gefälligkeit die Betreuung der Anlagen/Behältnisse übernehmen (Personenschäden hieraus sind ausgeschlossen)
  • Vermögensschäden
  • Ersetzen von unbeweglichen und beschädigten Teilen der Anlage, die dadruch enstanden sind, dass gewässerschädliche Stoffe ausgetreten sind

Schäden, die durch das Austreten wasserverunreinigender Stoffe entstehen wenn:

  • Anlagen sich auf dem selbstgenutzen Wohngrundstück des VN befinden
  • es handelt sich um privat genutzte Klär-, Sicker- oder Abwassergruben
oder
  • Behältnisse mit max. 100 l/kg Fassungsver-mögen, alle Behältnisse dürfen zusammen max. 1000l/kg betragen

Wasserfahrzeuge

Versichert ist das Fahren von Wasserfahrzeugen als:

Halter von eigenem

  • Ruderboot, Kajak, Schlauchboot oder ähnliches ohne Motor
  • Windsurfbrett
  • Kiteboard, Strand- und Eissegler, solange Segelfläche bis 15cm2 und Seillänge bis 30m

für das Halten aller anderen Boote benötigt der VN eine Zusatz-versicherung

Nutzer eines fremden

  • Ruderboot, Kajak, Schlauchboot o.ä. ohne Motor
  • Windsurfbrett
  • Boot mit Motor, solange VN hierfür keinen Bootsführerschein benötigt und es nur gelegentlich fährt
  • Segelboot ohne Motor und Treibsatz
  • Kiteboard, Strand- und Eissegler, solange Segelfläche bis 15cm2 und Seillänge bis 30m

für das gelegentliche Fahren anderer fremder Boote oder das regelmäßige Fahren von fremden Booten benötigt der VN eine Zusatzversicherung

Schäden als Passagier auf Booten

Haus- und Grundstücksbesitzer

Der VN muss eine HuG Versicherung abschließen wenn:

  • der VN ein Einfamilienhaus vermieten möchte
  • der VN ein Mehrfamilienhaus vermieten möchte
  • der VN ein sein Ferienhaus/Ferienwohnung im Inland dauerhaft vermieten möchte
  • der VN im Ausland ein Haus kaufen oder vermieten möchte

Bauherren-Haftpflicht

PHV Bauarbeiten bis 200.000 Euro sind in der PHV mitversichert Bauherren-Haftpflicht Ab 200.000,01 Euro wird eine Bauherren-Haftpflicht-Versicherung benötigt Achtung:

  • sollte der VN die Bauarbeiten selbst durchführen, muss er den Versicherrungsschutz für das Bauen in Eigentleistung für die Bauherren-Haftpflicht selbst beantragen
  • die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Baubeginn

Versicherungsschutz ?

TierhalterHaftpflicht

VN ist Hüter eines fremden Tieres

VN ist Besitzer/Halter des Tieres

TierhalterHaftpflicht

VN ist Besitzer/Halter des Tieres

versichert, solange lediglich zu privaten Zwecken genutzt:

  • zahme Haustiere (z.B. Katze, Maus, Hamster, Schildkröte)
  • gezähmte Kleintiere (z.B. Schaf, Ziege, Schwein)
  • Bienen
  • Flurschäden durch privat und auf einer Weide gehaltene Kleintiere

Nicht versichert ist das Halten von

  • sonstige Reit- und Zugtiere
  • wilde Tiere
  • Rindern
  • Pferden
  • Hunden

Pferdehalter-Haftpflicht

Hundehalter-Haftpflicht

TierhalterHaftpflicht

VN ist Hüter eines fremden Tieres

versichert, solange lediglich zu privaten Zwecken genutzt:

  • Hüter von fremden, zahmen Haustieren
  • Hüter von fremden, gezähmten Kleintieren
  • Hüter von fremden Bienen
  • Hüten von fremden Hunden, Pferden & Rindern
  • Reiten fremder Pferde
  • Die PHV haftet subsidiär, also nur, solange keine keine andere Versicherung (z.B. eine Tierhalterhaftpflicht) lesitet